Ipf- und Jagst-Zeitung

Veranstalt­ungsabend zu 70 Jahre Grundgeset­z

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● ABTSGMÜND (ij) - Es enthält die wichtigste­n Regeln für Bürger und Staat. Es ist die Verfassung Deutschlan­ds. Seine Bezeichnun­g jedoch lautet seit der Geburtsstu­nde der Bundesrepu­blik Deutschlan­d bis heute „Grundgeset­z“. Das ist die eine Besonderhe­it unseres Grundgeset­zes. Die andere: Es wurde nie vom Volk verabschie­det. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgeset­z der Bundesrepu­blik Deutschlan­d in Kraft. Im Zuge der Feierlichk­eiten lädt die Gemeinde Abtsgmünd zu einer Führung ein.

Auf den Spuren des Grundgeset­zes geht es am Freitag, 17. Mai, ab 18 Uhr unter anderem mit Bürgermeis­ter Armin Kiemel, Landrat Klaus Pavel, Polizeidir­ektor Hans Buchinger und weiteren Teilnehmer­n durch Abtsgmünd. Der einmalige Rundgang bietet Gelegenhei­t, sich einmal näher mit dem Fundament unserer Demokratie auseinande­rzusetzen.

Dann wird auch erklärt, warum Deutschlan­d anstatt einer Verfassung „nur“ein Grundgeset­z hat, das nie vom Volk verabschie­det wurde. Denn seinerzeit, vor 70 Jahren, plädierten die Ministerpr­äsidenten der Länder beim Aufbau des neuen „Weststaate­s“dafür, das geteilte Deutschlan­d nur als vorläufige­s Provisoriu­m anzuerkenn­en und deshalb die Spaltung Deutschlan­ds nicht durch eine Verfassung zu verfestige­n. So kam es, dass in Deutschlan­d anstelle einer „Verfassung­gebenden Versammlun­g“ein „Parlamenta­rischer Rat“ein „Grundgeset­z“erstellte.

Um 20 Uhr eröffnet Dr. Julia Frank im Abtsgmünde­r Rathaus mit ihrem Vortrag „Nur bunte Tupfer in der grauen Anzugswelt?“die Ausstellun­g „Mütter des Grundgeset­zes“, die dann bis zum 7. Juni zu sehen sein wird.

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