Veranstaltungsabend zu 70 Jahre Grundgesetz
● ABTSGMÜND (ij) - Es enthält die wichtigsten Regeln für Bürger und Staat. Es ist die Verfassung Deutschlands. Seine Bezeichnung jedoch lautet seit der Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland bis heute „Grundgesetz“. Das ist die eine Besonderheit unseres Grundgesetzes. Die andere: Es wurde nie vom Volk verabschiedet. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Im Zuge der Feierlichkeiten lädt die Gemeinde Abtsgmünd zu einer Führung ein.
Auf den Spuren des Grundgesetzes geht es am Freitag, 17. Mai, ab 18 Uhr unter anderem mit Bürgermeister Armin Kiemel, Landrat Klaus Pavel, Polizeidirektor Hans Buchinger und weiteren Teilnehmern durch Abtsgmünd. Der einmalige Rundgang bietet Gelegenheit, sich einmal näher mit dem Fundament unserer Demokratie auseinanderzusetzen.
Dann wird auch erklärt, warum Deutschland anstatt einer Verfassung „nur“ein Grundgesetz hat, das nie vom Volk verabschiedet wurde. Denn seinerzeit, vor 70 Jahren, plädierten die Ministerpräsidenten der Länder beim Aufbau des neuen „Weststaates“dafür, das geteilte Deutschland nur als vorläufiges Provisorium anzuerkennen und deshalb die Spaltung Deutschlands nicht durch eine Verfassung zu verfestigen. So kam es, dass in Deutschland anstelle einer „Verfassunggebenden Versammlung“ein „Parlamentarischer Rat“ein „Grundgesetz“erstellte.
Um 20 Uhr eröffnet Dr. Julia Frank im Abtsgmünder Rathaus mit ihrem Vortrag „Nur bunte Tupfer in der grauen Anzugswelt?“die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“, die dann bis zum 7. Juni zu sehen sein wird.