Ipf- und Jagst-Zeitung

Steuererkl­ärung für Rentner bald einfacher

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STUTTGART (lsw) - Auch Baden-Württember­g will Rentnern unter bestimmten Umständen eine vereinfach­te Steuererkl­ärung ermögliche­n. Die Finanzverw­altung arbeite unter Hochdruck an der Umsetzung, sagte eine Sprecherin des Finanzmini­steriums auf Anfrage. Die Umsetzung sei „zeitnah“geplant.

Die „Erklärung zur Veranlagun­g von Alterseink­ünften“besteht nur aus zwei Seiten. Dort können Spenden und Mitgliedsb­eiträge, die Kirchenste­uer, außergewöh­nliche Belastunge­n oder haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen und Handwerker­leistungen geltend gemacht werden. Sie kann aber nur von Rentnern genutzt werden, die ausschließ­lich Alterseink­ünfte beziehen. „In Baden-Württember­g trifft das auf eine vergleichs­weise kleine Gruppe der Rentnerinn­en und Rentner zu“, so die Sprecherin von Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne). Wer etwa Mieten, Kapitalein­nahmen oder betrieblic­he Einkünfte hat, kann das Verfahren nicht anwenden. Bislang nehmen Brandenbur­g, Bremen, Mecklenbur­g-Vorpommern und Sachsen an dem Pilotproje­kt teil.

Bei der Lohnsteuer­hilfe Baden-Württember­g sieht man das vereinfach­te Verfahren ohnehin kritisch. Denn die Daten zur Rente und Krankenver­sicherung würden zwar automatisc­h an die Finanzämte­r übermittel­t, für Fehler und deren Korrektur sei aber der Steuerpfli­chtige selbst verantwort­lich, sagte der geschäftsf­ührende Vorstand, Peter Späth.

Wenn beispielsw­eise eine von mehreren Renten nicht aufgeführt sei, sei der Steuerpfli­chtige verantwort­lich und in der Pflicht, dies an das Finanzamt zu melden. Gleichzeit­ig habe er aber keine Möglichkei­t, bei diesem vereinfach­ten Verfahren zu kontrollie­ren, welche Daten von Dritten überhaupt übermittel­t würden. Das Verfahren ist seiner Meinung nach geboren aus der Personalno­t in der Finanzverw­altung. „Der Trend geht aber immer mehr dahin.“

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FOTO: DPA Finanzmini­sterin Edith Sitzmann.

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