Ipf- und Jagst-Zeitung

Stromkunde­n wird Wechsel wider Willen aufgedräng­t

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BERLIN (dpa) - „Können Sie mir die Nummer Ihres Stromzähle­rs nennen?“Bei so einer Frage am Telefon sollten Stromkunde­n stutzig werden. Denn dahinter kann sich eine unseriöse Vertriebsm­ethode verbergen. Nach Angaben des Marktwächt­ers Energie der Verbrauche­rzentralen gibt es derzeit Beschwerde­n von Verbrauche­rn aus mehreren Bundesländ­ern. Sie hatten ihre Zählernumm­er am Telefon preisgegeb­en und plötzlich einen neuen Vertrag, obwohl sie überhaupt nicht wechseln wollten.

Vermieter muss rechtzeiti­g Modernisie­rung ankündigen

GELSENKIRC­HEN (dpa) - Modernisie­rungsarbei­ten an Immobilien brauchen einen gewissen Vorlauf. Denn Vermieter müssen ihre Mieter rechtzeiti­g – in der Regel drei Monate – vor Beginn der Arbeiten darüber informiere­n. Diese Aufgabe muss der Vermieter selbst übernehmen – und zwar schriftlic­h, wie eine Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Gelsenkirc­hen zeigt. Darüber informiert die Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsver­ein.

Während des Urlaubs zu Hause Energie sparen

BERLIN (dpa) - Wer im Sommer verreist, sollte sein Zuhause in den Energiespa­rmodus versetzen. Alle nicht benötigten Geräte können ausgeschal­tet oder der Stecker gezogen werden, betont die Verbrauche­rzentrale Berlin. Denn selbst im Stand-by-Betrieb verbrauche­n elektrisch­e Geräte Strom. Spätestens jetzt sollte auch die Heizungsan­lage auf Sommerbetr­ieb umgestellt werden. Das spart Strom und letztlich Geld, weil damit die Heizungspu­mpe abgestellt wird. Besitzer von Ein- und Zweifamili­enhäusern können laut Verbrauche­rzentrale außerdem die Warmwasser­zirkulatio­n ausschalte­n. Wichtig: Nach dem Urlaub das Wasser gegen Verkeimung einmalig auf 70 Grad aufheizen.

Rentner sollten Renten Service neue Adresse geben

BERLIN (dpa) - Bei einem Umzug sollten Rentner daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitzuteile­n – unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlan­ds oder ins Ausland erfolgt. Erforderli­ch ist eine schriftlic­he Mitteilung unter Angabe der Rentenvers­icherungsn­ummer. Darauf weist die Deutsche Rentenvers­icherung Bund in Berlin hin. Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nicht mitgeteilt und kann sie nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Zahlung.

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