Wie Kinder gestärkt werden sollen
Mit einer Grundgesetzänderung will die Koalition sie besser schützen - Doch es gibt Bedenken
G- 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention will die Bundesregierung jetzt die Rechte von Kindern stärken. Die Große Koalition hat sich vorgenommen, dazu die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte den Entwurf beraten und in einem 231 Seiten langen Bericht Empfehlungen abgegeben. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagt, die Gesetzesänderung sei man den Kindern „schon lange schuldig“. Der Gesetzentwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen.
Laut Entwurf soll der bestehende Grundgesetzartikel 6 ergänzt werden durch einen neuen Absatz 1 a. „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen, jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Diese Ergänzung wäre allerdings länger als der ganze bestehende Artikel 6: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Zustimmung kommt etwa von den Grünen: „Mit starken Rechten im Grundgesetz hätte das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht.“Doch genau das sorgt innerhalb der Union für große Skepsis. „Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet“, befürchtet etwa die konservative CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel, die dem Familienausschuss angehört. Auch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat sich skeptisch zur geplanten Verankerung
im Grundgesetz geäußert. Es sei nicht gut, das Grundgesetz immer dem Zeitgeist entsprechend zu ändern, sagte er. Eine Änderung müsse behutsam erfolgen, damit bei der Erziehung nicht das Staatsrecht über das Elternrecht gestellt werde.
Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier (Aalen-Heidenheim) kann diese Bedenken „formal und inhaltlich“nicht verstehen. Sie ist Mitglied im Familienausschuss und sagt, man habe den Schutz der Kinder doch im Koalitionsvertrag vereinbart. „Wir könnten dann aus dem Grundgesetz heraus Initiativen begründen zum Beispiel gegen Kinderarmut“, sagt Breymaier. „Es ist okay, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben.“