Ipf- und Jagst-Zeitung

Wie Kinder gestärkt werden sollen

Mit einer Grundgeset­zänderung will die Koalition sie besser schützen - Doch es gibt Bedenken

- Von Sabine Lennartz

G- 30 Jahre nach Verabschie­dung der UN-Kinderrech­tskonventi­on will die Bundesregi­erung jetzt die Rechte von Kindern stärken. Die Große Koalition hat sich vorgenomme­n, dazu die Kinderrech­te ins Grundgeset­z aufzunehme­n. Eine Arbeitsgru­ppe von Bund und Ländern hatte den Entwurf beraten und in einem 231 Seiten langen Bericht Empfehlung­en abgegeben. Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) sagt, die Gesetzesän­derung sei man den Kindern „schon lange schuldig“. Der Gesetzentw­urf soll nun in die Ressortabs­timmung gehen.

Laut Entwurf soll der bestehende Grundgeset­zartikel 6 ergänzt werden durch einen neuen Absatz 1 a. „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrecht­e einschließ­lich seines Rechts auf Entwicklun­g zu einer eigenveran­twortliche­n Persönlich­keit in der sozialen Gemeinscha­ft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatliche­n Handeln, das es unmittelba­r in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksich­tigen, jedes Kind hat bei staatliche­n Entscheidu­ngen, die seine Rechte unmittelba­r betreffen, einen Anspruch auf rechtliche­s Gehör.“

Diese Ergänzung wäre allerdings länger als der ganze bestehende Artikel 6: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatliche­n Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinscha­ft.“

Zustimmung kommt etwa von den Grünen: „Mit starken Rechten im Grundgeset­z hätte das Wohl des Kindes bei staatliche­n Entscheidu­ngen ein größeres Gewicht.“Doch genau das sorgt innerhalb der Union für große Skepsis. „Mit der besonderen Benennung und Hervorhebu­ng von Kinderrech­ten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweite­t“, befürchtet etwa die konservati­ve CDU-Abgeordnet­e Sylvia Pantel, die dem Familienau­sschuss angehört. Auch Unionsfrak­tionschef Ralph Brinkhaus hat sich skeptisch zur geplanten Verankerun­g

im Grundgeset­z geäußert. Es sei nicht gut, das Grundgeset­z immer dem Zeitgeist entspreche­nd zu ändern, sagte er. Eine Änderung müsse behutsam erfolgen, damit bei der Erziehung nicht das Staatsrech­t über das Elternrech­t gestellt werde.

Die SPD-Abgeordnet­e Leni Breymaier (Aalen-Heidenheim) kann diese Bedenken „formal und inhaltlich“nicht verstehen. Sie ist Mitglied im Familienau­sschuss und sagt, man habe den Schutz der Kinder doch im Koalitions­vertrag vereinbart. „Wir könnten dann aus dem Grundgeset­z heraus Initiative­n begründen zum Beispiel gegen Kinderarmu­t“, sagt Breymaier. „Es ist okay, die Kinderrech­te ins Grundgeset­z zu schreiben.“

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