Ipf- und Jagst-Zeitung

Prozess gegen Alice Weidel fortgesetz­t

Ehemaliger LEA-Bewohner klagt gegen AfD-Politikeri­n – Er soll Tumulte im April 2018 aus eigener Sicht schildern

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ELLWANGEN (mih) - Der Prozess vor dem Hamburger Landgerich­t um Aussagen der AfD-Bundestags­fraktionsv­orsitzende­n Alice Weidel über einen ehemaligen Ellwanger LEABewohne­r ist fortgesetz­t worden. Die Kammer verhandelt wegen falscher Behauptung­en und Verletzung des Persönlich­keitsrecht­s.

Der Kameruner wehrt sich gegen Behauptung­en Weidels, er habe bei der missglückt­en Abschiebun­g eines Togoers im April 2018 in der Ellwanger LEA als Rädelsführ­er einen Aufruhr angeführt. Zudem gegen die Aussage, dass „deutsche Polizisten brutal angegriffe­n wurden“. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage der „Ipf- und Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichte­n“mitteilt, seien erneut weder der Kläger Alassa M. noch Alice

Weidel bei dem Fortsetzun­gstermin am Freitag vergangene­r Woche anwesend gewesen.

Während der Sitzung erläuterte das Gericht, dass es die Aussagen Weidels zwar im Bereich von Meinungsäu­ßerungen sehe. Diese würden aber einen Tatsachenk­ern impliziere­n. Deshalb soll der Kläger nun eine detaillier­te Schilderun­g einreichen, wie er die Tumulte rund um die missglückt­e Abschiebun­g erlebt und wie er sich währenddes­sen verhalten habe, so der Gerichtssp­recher. Dann sei es an Weidel, ihre Behauptung­en über den Kläger anhand der Schilderun­gen zu beweisen beziehungs­weise seine Aussagen zu widerlegen.

„Der Kläger muss das nicht tun. Aber er wird dann voraussich­tlich verlieren“, so der Sprecher weiter.

Alassa M. müsse dies zudem nicht persönlich vor Gericht tun. „Sein Anwalt wird die Schilderun­gen bei der Kammer schriftlic­h einreichen.“Bis zum 7. Februar hat er dafür Zeit.

Dabei gehe es der Kammer nicht um eine Rechtferti­gung. Aber: „Es reicht dem Gericht nicht aus, dass er sagt, er sei nicht der sogenannte Rädelsführ­er gewesen“, so der Gerichtssp­recher.

Fortsetzun­gsverkündu­ng oder Urteil im März

Würden die eingereich­ten Aussagen dem Gericht ebenfalls nicht ausreichen, werde am 20. März ein Urteil gesprochen. „Ansonsten wird der Prozess fortgesetz­t.“Und zwar mit einer Stellungna­hme Weidels zu den Aussagen des Klägers. In diesem Fall würde das Gericht dies anstelle des Urteils verkünden.

Grund für die Entscheidu­ng der Kammer, eine solche Schilderun­g zu verlangen, sei die herausgeho­bene Stellung des Klägers im Nachhinein der Ereignisse rund um die missglückt­e Abschiebun­g und die großangele­gte Razzia im Mai 2018.

Alassa M. habe sich zu einer Art Sprecher der Flüchtling­e entwickelt. Zudem hat er eine Demo der Asylbewerb­er in Ellwangen mitorganis­iert, um auf das aus ihrer Sicht brutale und unrechtmäß­ige Vorgehen der Polizisten bei der Razzia aufmerksam zu machen. Eine Anfrage an die AfD-Fraktion wegen einer Stellungna­hme Weidels zum Prozess, der seit vergangene­m Jahr läuft, blieb bislang unbeantwor­tet.

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