Prozess gegen Alice Weidel fortgesetzt
Ehemaliger LEA-Bewohner klagt gegen AfD-Politikerin – Er soll Tumulte im April 2018 aus eigener Sicht schildern
ELLWANGEN (mih) - Der Prozess vor dem Hamburger Landgericht um Aussagen der AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Alice Weidel über einen ehemaligen Ellwanger LEABewohner ist fortgesetzt worden. Die Kammer verhandelt wegen falscher Behauptungen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Der Kameruner wehrt sich gegen Behauptungen Weidels, er habe bei der missglückten Abschiebung eines Togoers im April 2018 in der Ellwanger LEA als Rädelsführer einen Aufruhr angeführt. Zudem gegen die Aussage, dass „deutsche Polizisten brutal angegriffen wurden“. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage der „Ipf- und Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichten“mitteilt, seien erneut weder der Kläger Alassa M. noch Alice
Weidel bei dem Fortsetzungstermin am Freitag vergangener Woche anwesend gewesen.
Während der Sitzung erläuterte das Gericht, dass es die Aussagen Weidels zwar im Bereich von Meinungsäußerungen sehe. Diese würden aber einen Tatsachenkern implizieren. Deshalb soll der Kläger nun eine detaillierte Schilderung einreichen, wie er die Tumulte rund um die missglückte Abschiebung erlebt und wie er sich währenddessen verhalten habe, so der Gerichtssprecher. Dann sei es an Weidel, ihre Behauptungen über den Kläger anhand der Schilderungen zu beweisen beziehungsweise seine Aussagen zu widerlegen.
„Der Kläger muss das nicht tun. Aber er wird dann voraussichtlich verlieren“, so der Sprecher weiter.
Alassa M. müsse dies zudem nicht persönlich vor Gericht tun. „Sein Anwalt wird die Schilderungen bei der Kammer schriftlich einreichen.“Bis zum 7. Februar hat er dafür Zeit.
Dabei gehe es der Kammer nicht um eine Rechtfertigung. Aber: „Es reicht dem Gericht nicht aus, dass er sagt, er sei nicht der sogenannte Rädelsführer gewesen“, so der Gerichtssprecher.
Fortsetzungsverkündung oder Urteil im März
Würden die eingereichten Aussagen dem Gericht ebenfalls nicht ausreichen, werde am 20. März ein Urteil gesprochen. „Ansonsten wird der Prozess fortgesetzt.“Und zwar mit einer Stellungnahme Weidels zu den Aussagen des Klägers. In diesem Fall würde das Gericht dies anstelle des Urteils verkünden.
Grund für die Entscheidung der Kammer, eine solche Schilderung zu verlangen, sei die herausgehobene Stellung des Klägers im Nachhinein der Ereignisse rund um die missglückte Abschiebung und die großangelegte Razzia im Mai 2018.
Alassa M. habe sich zu einer Art Sprecher der Flüchtlinge entwickelt. Zudem hat er eine Demo der Asylbewerber in Ellwangen mitorganisiert, um auf das aus ihrer Sicht brutale und unrechtmäßige Vorgehen der Polizisten bei der Razzia aufmerksam zu machen. Eine Anfrage an die AfD-Fraktion wegen einer Stellungnahme Weidels zum Prozess, der seit vergangenem Jahr läuft, blieb bislang unbeantwortet.