Prozess um Tod von Julen entfällt wohl
(dpa) - Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird der Prozess in Spanien wohl in letzter Minute abgesagt. Nur einen Tag vor dem geplanten Beginn des Verfahrens gegen den FincaBesitzer, auf dessen Grundstück in Andalusien das Unglück vor einem Jahr passierte, haben sich Anklage und Verteidigung nach Medienberichten außergerichtlich geeinigt.
Der Beschuldigte habe sich bereit erklärt, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen schwerer Nachlässigkeit sowie eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr zu akzeptieren, berichteten die Nachrichtenagentur Europa Press und andere spanische Medien am Montag unter Berufung auf Justizquellen. Zudem werde der Mann den Eltern eine Entschädigung zahlen.
Ins Gefängnis muss er allerdings wohl nicht: In Spanien werden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bei nicht vorbestraften Angeklagten so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt. Zeitungen sprachen von einer „unerwarteten Wende im Fall Julen“. Der Pakt müsse aber noch vom zuständigen Richter abgesegnet werden, sodass die für Dienstag geplante Sitzung laut Medien beibehalten wird.
Der zweijährige Junge war im Januar 2019 in der Nähe von Málaga in ein tiefes und extrem enges Bohrloch gestürzt. Die Rettungsversuche hatten fast zwei Wochen lang für internationale Schlagzeilen gesorgt. Rettungsteams hatten sich schließlich am 26. Januar mittels eines eigens gebohrten Parallelschachts mühsam zu dem in 70 Meter Tiefe feststeckenden Kind vorgekämpft. Die Autopsie ergab, dass Julen schon kurz nach dem Sturz an schweren Kopfverletzungen gestorben war.