Rekordsumme für Leben auf dem Land
Warum Grüne und CDU uneins sind – und was Hausbesitzer und Mieter erwartet
(tja) - Mit 90 Millionen Euro fördert Baden-Württemberg im laufenden Jahr Projekte auf dem Land. So viel floss bislang noch nie, seit das entsprechende Förderprogramm vor 25 Jahren ins Leben gerufen wurde. Das teilte Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Montag in Stuttgart mit. Erstmals liegt ein Schwerpunkt der Förderung auf Dorfgaststätten. Sie klagen über Personalnot, immer mehr müssen schließen. FDP und SPD werfen der grün-schwarzen Landesregierung vor, das Geld für die falschen Dinge auszugeben.
- Die grün-schwarze Landesregierung muss bald entscheiden, wie die Grundsteuer künftig berechnet werden soll. Sie tut sich schwer. Denn klar ist schon heute: Es wird Gewinner und Verlierer geben. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr. Die Steuer zahlt jeder, der Grundstücke und Gebäude besitzt. Vermieter können sie auf die Mieter umlegen.
Warum ist diese Steuer wichtig?
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine große Einnahmequelle. Sie deckt etwa 15 Prozent der Steuereinnahmen, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und anderes bezahlt werden. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.
Wie wird die Grundsteuer bislang berechnet?
Wie viel man bislang zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das letzte Wort haben – auch künftig – die Kommunen: Sie legen Hebesätze fest, die enorm viel ausmachen.
Warum wurde die Grundsteuer neu geregelt?
Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter auf Grundlage veralteter Zahlen – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung verlangt. Ende 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz. Nach einer Übergangsphase soll die neu berechnete Grundsteuer im Jahr 2025 erstmals fällig werden.
Was sieht das Grundsteuer-Modell des Bundes vor?
Es sieht vor, dass bei der Berechnung folgende Komponenten eine Rolle spielen: Grundstücksfläche, regionaler Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes und Mietniveaustufe. Der Bodenrichtwert ist der Wert einer Fläche, den ein Ausschuss in der Gemeinde festlegt und der sich vor allem nach den Verkaufspreisen von Grundstücken richtet. Die Länder können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie ein eigenes Grundsteuergesetz beschließen. Kritikern ist das Modell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu bürokratisch. Zudem gibt es Zweifel, ob es verfassungsgemäß ist. Allerdings fürchten Experten, das jedes Modell am Ende vor einem Gericht landet.
Was macht Bayern?
Bayern will ein Flächenmodell. Die Fläche eines Grundstücks und des Gebäudes darauf sollen entscheidend sein. Dann wird eine Grundstück in einem strukturschwachen Gebiet genauso bewertet wie ein wertvolleres Grundstück in München. Kritiker halten das für ungerecht. Der Vorteil: Das Modell ist einfach. Und es gibt keine automatischen Steuerveränderungen, wenn sich der Wert einer Immobilie ändert. Noch liegen aber keine Details vor – wohl auch, weil die Regierung in Bayern vor den Kommunalwahlen im März niemanden verprellen will.
Was schlägt das baden-württembergische Finanzministerium vor?
Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat eine „Bodenwertsteuer“vorgeschlagen. Grundlage für die Berechnung sollen die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein.
Was würde das bedeuten?
Eigentümer und Mieter in teuren Wohnlagen müssen dann im Vergleich zu weniger begehrten Regionen mehr zahlen. Das Gebäude auf dem Grundstück an sich spielt bei diesem Berechnungsmodell keine
Rolle. Damit ist für die Steuer egal, ob auf einem Grundstück keine Immobilie, ein altes Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren oder eine Villa steht. So werden wohl Besitzer baureifer, aber unbebauter Grundstücke im Vergleich zum derzeitigen Verfahren mehr zahlen müssen. Steigen die Grundstückspreise, steigt automatisch auch die Steuer.
Was schlägt die CDU-Landtagsfraktion vor?
Sie will ein Modell, das die Grundstücksund die Gebäudefläche einbezieht. Der Abgeordnete Tobias Wald will zudem den Bodenrichtwert berücksichtigen. Die LandtagsGrünen sind nicht überzeugt. Das Modell verursache zu viel Bürokratie in der Finanzverwaltung, heißt es da. Allerdings würde das „Wald“Modell wohl Besitzer von Einfamilienhäusern nicht so stark belasten wie das der Grünen. Denn: Geht es nur nach der Grundfläche, sinkt die Belastung mit jeder weiteren Wohneinheit auf der entsprechenden Fläche. Wenn aber die Wohnfläche ebenfalls zählt, relativiert sich das. Schließlich hat ein Mehrfamilienhaus mehr Wohnfläche als ein Reihenhaus.
Und der Steuerzahlerbund?
Der Steuerzahlerbund ist für das Flächenmodell nach bayerischem Vorbild. Es sei für die Masse der Steuerzahler das günstigste Modell, sagt Landeschef Zenon Bilaniuk. Für ihn sei auch das Modell der CDU-Landtagsfraktion ein gangbarer Weg.
Wer wird mehr belastet?
Das kann man noch nicht sagen. Grüne und CDU sagen, dass die Bürger insgesamt nicht mehr belastet werden sollen. Letztlich liegt viel am Verhalten der Kommunen. Denn sie bestimmen über die Hebesätze mit, wie hoch die Steuern ausfallen. Egal, welches Modell kommt: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat angekündigt, dass es Verlierer und Gewinner geben wird.
Wie ist der Zeitplan?
Finanzministerin Sitzmann sagt, dass die Eckpunkte eines eigenen Gesetzes bis Ende Februar stehen müssen. Vor der Sommerpause sollte nach ihren Worten ein Landesgesetz beschlossen sein. Einigt sich die grün-schwarze Regierungskoalition nicht auf ein eigenes GrundsteuerModell, gilt 2025 automatisch das Bundesmodell.