Stiefvater von Kalinka ist aus französischer Haft entlassen
(jule) - Dieter K. ist frei. Wie französische Medien berichten, wurde der 84-Jährige am Freitag aus medizinischen Gründen entlassen. Er plant, nach Deutschland zurückzukehren. Der Arzt aus Lindau ist 2012 in Frankreich zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter, die Französin Kalinka Bamberski, betäubt, um sie zu vergewaltigen. Die damals 14-Jährige war in Folge der Tat gestorben.
Das war 1982. Dass K. für die Tat überhaupt verurteilt wurde, hängt mit einem spektakulären Fall von Selbstjustiz zusammen. Zwar deutete nach Kalinkas Tod in ihrem Bett in Lindau vieles darauf hin, dass ihr Stiefvater sie umgebracht hatte. Doch das Verfahren gegen ihn wurde einige Jahre später aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Kalinkas Vater André Bamberski, der von Anfang an von K. Schuld überzeugt war, ließ das nicht auf sich beruhen: Er ließ K. 2009 von drei Männern in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Tatsächlich verurteilte ein französisches Gericht K. schließlich zu 15 Jahren Haft. Auch Bamberski musste sich für die Entführung verantworten. Er bekam eine Bewährungsstrafe. Seit mehr als drei Jahren beantragt der Anwalt Ks. bereits die vorzeitige Haftentlassung seines Mandanten aus gesundheitlichen Gründen. Gutachten bestätigen einen Herzfehler. Er wolle nicht in Frankreich sterben, betont K. immer wieder. Doch das Verfahren zog sich in die Länge. Hatte ein Gericht im französischen Melun bereits im Dezember 2016 grünes Licht gegeben, wurde die Haftentlassung nach einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft doch wieder abgelehnt.
Nun hat das Strafvollzugsgericht in Melun nach Expertengutachten im Oktober erneut eine vorzeitige Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen entschieden.