Im „Frankfurt-Drogen-Prozess“ist kein Ende in Sicht
Landgericht setzt Verhandlung am 4. März fort – Noch kein Nachweis, dass die Angeklagten als Bande handelten
G- Auch am fünften Verhandlungstag im sogenannten „Frankfurt-Drogen-Prozess“vor dem Ellwanger Landgericht haben zwei der drei inhaftierten Angeklagten aus Ellwangen und Umgebung immer noch geschwiegen und weder zu ihrer Person noch zur Sache Angaben gemacht.
Der dritte Angeklagte, ein 37-jähriger Ellwanger mit deutscher Staatsangehörigkeit, ist geständig und hat am ersten Verhandlungstag, dem 7. Februar, die Mitangeklagten schwer belastet (wir berichteten). Ein Prozessende ist noch nicht in Sicht.
Am Freitag wurden zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen vernommen. Ein Polizeihauptkommissar berichtete unter anderem von Bareinzahlungen in Höhe von 18 826 Euro auf das Konto des 29-jährigen angeklagten Bosniers.
Bei seinem 30-jährigen Mitangeklagten hingegen seien keine nennenswerten Vermögenswerte festgestellt worden.
Ein Kriminalbeamter aus Aalen berichtete von der Observation zweier Drogendealer aus Ellwangen anlässlich einer Kurierfahrt am 26. Juli 2019 in Frankfurt sowie über weitere Fahrten nach Frankfurt. Für zehn Kilogramm Marihuana seien 32 000 Euro bezahlt worden.
Auch auf die Wohnungsdurchsuchungen bei den Angeklagten ging der Kripo-Mann ein. In der sogenannten Bunkerwohnung des 37Jährigen in Ellwangen fand man neben Drogen, Verpackungsmaterial, Reisetaschen und einem Koffer auch eine Schreckschusswaffe und rund 1000 Euro an Bargeld. In der Wohnung des angeklagten Bosniers dagegen wurden 16 420 Euro Bargeld und 1400 Schweizer Franken gefunden.
Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg signalisierte, die Kammer werde die Angeklagten voraussichtlich nicht wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, wie angeklagt, verurteilen können, obwohl die Kammer die „Annahme einer Bande keineswegs für abwegig“halte. Doch das Vorliegen der Bandeneigenschaft habe sich durch die Hauptverhandlung noch nicht herausgestellt.
Bei einigen der angeklagten Straftaten wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach Paragraf 154 Strafprozessordnung von der Verfolgung abgesehen. Damit verbleiben bei zwei der Angeklagten in Mittäterschaft sieben Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Beim dritten Angeklagten, dem 37-jährigen Drogen-Bunker-Halter, sind es sechs Fälle der Beihilfe zum Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zusammen mit dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie eigenes Handeltreiben mit jeweils einem Kilogramm Marihuana und einem Kilogramm Amphetamin.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 4. März, um 14 Uhr fortgesetzt. Zu diesem Termin soll der mutmaßliche Drogenlieferant „Mo“aus Frankfurt über die Polizei als Zeuge geladen werden.
Dieser 28-jährige „Mo“soll am 9. Juni 2019 in einem Auto nach Ellwangen mitgefahren sein, um bei den Angeklagten Geld zu holen. Er sei jedoch bei Rothenburg ob der Tauber in eine Kontrolle geraten.
Staatsanwalt Klaus Schwichtenberg will in Bezug auf einen Ellwanger Drogendealer, der als Zeuge vor Gericht von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, Nachermittlungen in Auftrag geben.