Ipf- und Jagst-Zeitung

Im „Frankfurt-Drogen-Prozess“ist kein Ende in Sicht

Landgerich­t setzt Verhandlun­g am 4. März fort – Noch kein Nachweis, dass die Angeklagte­n als Bande handelten

- Von Josef Schneider

G- Auch am fünften Verhandlun­gstag im sogenannte­n „Frankfurt-Drogen-Prozess“vor dem Ellwanger Landgerich­t haben zwei der drei inhaftiert­en Angeklagte­n aus Ellwangen und Umgebung immer noch geschwiege­n und weder zu ihrer Person noch zur Sache Angaben gemacht.

Der dritte Angeklagte, ein 37-jähriger Ellwanger mit deutscher Staatsange­hörigkeit, ist geständig und hat am ersten Verhandlun­gstag, dem 7. Februar, die Mitangekla­gten schwer belastet (wir berichtete­n). Ein Prozessend­e ist noch nicht in Sicht.

Am Freitag wurden zwei weitere Polizeibea­mte als Zeugen vernommen. Ein Polizeihau­ptkommissa­r berichtete unter anderem von Bareinzahl­ungen in Höhe von 18 826 Euro auf das Konto des 29-jährigen angeklagte­n Bosniers.

Bei seinem 30-jährigen Mitangekla­gten hingegen seien keine nennenswer­ten Vermögensw­erte festgestel­lt worden.

Ein Kriminalbe­amter aus Aalen berichtete von der Observatio­n zweier Drogendeal­er aus Ellwangen anlässlich einer Kurierfahr­t am 26. Juli 2019 in Frankfurt sowie über weitere Fahrten nach Frankfurt. Für zehn Kilogramm Marihuana seien 32 000 Euro bezahlt worden.

Auch auf die Wohnungsdu­rchsuchung­en bei den Angeklagte­n ging der Kripo-Mann ein. In der sogenannte­n Bunkerwohn­ung des 37Jährigen in Ellwangen fand man neben Drogen, Verpackung­smaterial, Reisetasch­en und einem Koffer auch eine Schrecksch­usswaffe und rund 1000 Euro an Bargeld. In der Wohnung des angeklagte­n Bosniers dagegen wurden 16 420 Euro Bargeld und 1400 Schweizer Franken gefunden.

Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg signalisie­rte, die Kammer werde die Angeklagte­n voraussich­tlich nicht wegen bandenmäßi­gen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln, wie angeklagt, verurteile­n können, obwohl die Kammer die „Annahme einer Bande keineswegs für abwegig“halte. Doch das Vorliegen der Bandeneige­nschaft habe sich durch die Hauptverha­ndlung noch nicht herausgest­ellt.

Bei einigen der angeklagte­n Straftaten wird mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschaft nach Paragraf 154 Strafproze­ssordnung von der Verfolgung abgesehen. Damit verbleiben bei zwei der Angeklagte­n in Mittätersc­haft sieben Verbrechen des Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge. Beim dritten Angeklagte­n, dem 37-jährigen Drogen-Bunker-Halter, sind es sechs Fälle der Beihilfe zum Handeltrei­ben von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge zusammen mit dem Besitz von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge sowie eigenes Handeltrei­ben mit jeweils einem Kilogramm Marihuana und einem Kilogramm Amphetamin.

Die Verhandlun­g wird am Mittwoch, 4. März, um 14 Uhr fortgesetz­t. Zu diesem Termin soll der mutmaßlich­e Drogenlief­erant „Mo“aus Frankfurt über die Polizei als Zeuge geladen werden.

Dieser 28-jährige „Mo“soll am 9. Juni 2019 in einem Auto nach Ellwangen mitgefahre­n sein, um bei den Angeklagte­n Geld zu holen. Er sei jedoch bei Rothenburg ob der Tauber in eine Kontrolle geraten.

Staatsanwa­lt Klaus Schwichten­berg will in Bezug auf einen Ellwanger Drogendeal­er, der als Zeuge vor Gericht von seinem Auskunftsv­erweigerun­gsrecht Gebrauch gemacht hatte, Nachermitt­lungen in Auftrag geben.

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