Ipf- und Jagst-Zeitung

Blogger geht im Rechtsstre­it um erfundenen Anschlag in nächste Instanz

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(lsw) - Der Rechtsstre­it um einen erfundenen Terroransc­hlag geht womöglich in die nächste Runde: Der zu einer Geldstrafe verurteilt­e Urheber eines Textes über ein angebliche­s Massaker in der Mannheimer Innenstadt will in die nächste Instanz gehen. Das Landgerich­t Mannheim sah es als erwiesen an, dass er den öffentlich­en Frieden gestört habe, indem er Straftaten angekündig­t hatte. „Ich zieh das durch, ich bin unschuldig“, sagte der Herausgebe­r des „RheinNecka­r-Blogs“in Mannheim.

Dafür werde er Revision beim Oberlandes­gericht Karlsruhe einlegen. Dabei könnte auch sein abgelehnte­r Befangenhe­itsantrag gegen die Vorsitzend­e Richterin thematisie­rt werden. Sein Anwalt hatte wegen einer flapsigen Bemerkung der Juristin den Verdacht geäußert, ihr Urteil habe sie schon vor der Verhandlun­g gefällt. Den Rechtsstre­it werde er falls nötig bis vor das Bundesverf­assungsger­icht tragen, sagte der 53-jährige Journalist. Das Landgerich­t hatte seine Berufung verworfen und ihn zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt – wegen seines geringen Einkommens 7000 Euro weniger als in der ersten Instanz. Der Betreiber des „RheinNecka­r-Blogs“hatte einen Bericht im März 2018 über einen angebliche­n Terroransc­hlag mit 136 Toten und 237 Verletzten in Mannheim verbreitet. Darin war die Rede von 50 Angreifern, die an 25 Tatorten für ein „Blutbad apokalypti­schen Ausmaßes“verantwort­lich seien. Die Auflösung folgte erst nach einer Bezahlschr­anke. Mehrere Menschen hatten besorgt bei Polizei und Feuerwehr angerufen.

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