Blogger geht im Rechtsstreit um erfundenen Anschlag in nächste Instanz
(lsw) - Der Rechtsstreit um einen erfundenen Terroranschlag geht womöglich in die nächste Runde: Der zu einer Geldstrafe verurteilte Urheber eines Textes über ein angebliches Massaker in der Mannheimer Innenstadt will in die nächste Instanz gehen. Das Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass er den öffentlichen Frieden gestört habe, indem er Straftaten angekündigt hatte. „Ich zieh das durch, ich bin unschuldig“, sagte der Herausgeber des „RheinNeckar-Blogs“in Mannheim.
Dafür werde er Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Dabei könnte auch sein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin thematisiert werden. Sein Anwalt hatte wegen einer flapsigen Bemerkung der Juristin den Verdacht geäußert, ihr Urteil habe sie schon vor der Verhandlung gefällt. Den Rechtsstreit werde er falls nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen, sagte der 53-jährige Journalist. Das Landgericht hatte seine Berufung verworfen und ihn zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt – wegen seines geringen Einkommens 7000 Euro weniger als in der ersten Instanz. Der Betreiber des „RheinNeckar-Blogs“hatte einen Bericht im März 2018 über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten und 237 Verletzten in Mannheim verbreitet. Darin war die Rede von 50 Angreifern, die an 25 Tatorten für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“verantwortlich seien. Die Auflösung folgte erst nach einer Bezahlschranke. Mehrere Menschen hatten besorgt bei Polizei und Feuerwehr angerufen.