Mann muss nach Tötung von Frau und Kind in die Psychiatrie
KARLSRUHE (lsw) - Was genau ihn dazu trieb, Frau und Kind zu töten, konnte letztlich nicht ganz entschlüsselt werden – im Mordprozess von Tiefenbronn ist ein Familienvater wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Wegen einer schweren Depression mit wahnhaften Zügen sei der Angeklagte steuerungsunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Karlsruhe, Leonhard Schmidt. „Damit ist er gesetzlich zwingend freizusprechen.“Gleichzeitig ordnete Schmidt am Dienstag die Unterbringung in die Psychiatrie an. Der 61-Jährige sei wegen seiner gravierenden seelischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit und das Risiko weiterer Taten mit schwerwiegenden Folgen hoch.
Der Mann hatte Ende Mai vergangenen Jahres in dem gemeinsamen Haus im Enzkreis seine 38 Jahre alte Frau und den achtjährigen Sohn mit Messerstichen in Hals und
Lunge getötet. Dessen elfjähriger Bruder schleppte sich mit schwersten Verletzungen nach draußen und überlebte nur knapp. Vergeblich hatten sein jüngerer Bruder und er den Vater angefleht, von der Mutter und ihnen abzulassen. Vergeblich hatte die Frau um Hilfe geschrien. Der Angeklagte, ein äußerst erfolgreicher Geschäftsmann, hatte vor dem Angriff die Familie mit Schlaftabletten zu betäuben versucht. Danach wollte er sich das Leben nehmen.
Selten sei der Hergang eines so furchtbaren Geschehens so zweifelsfrei festgehalten, sagte Schmidt: Über die Kamera im Wohnhaus seien die Vorbereitungen zu sehen gewesen ebenso wie die tödlichen Attacken selbst.
Direkt nach dem Urteilsspruch wurde der 61-Jährige in die Psychiatrie nach Emmendingen gebracht. Ob und wann der Mann wieder in die Freiheit entlassen wird, ist offen.