Ipf- und Jagst-Zeitung

Mann muss nach Tötung von Frau und Kind in die Psychiatri­e

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KARLSRUHE (lsw) - Was genau ihn dazu trieb, Frau und Kind zu töten, konnte letztlich nicht ganz entschlüss­elt werden – im Mordprozes­s von Tiefenbron­n ist ein Familienva­ter wegen Schuldunfä­higkeit freigespro­chen worden. Wegen einer schweren Depression mit wahnhaften Zügen sei der Angeklagte steuerungs­unfähig gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter des Landgerich­ts Karlsruhe, Leonhard Schmidt. „Damit ist er gesetzlich zwingend freizuspre­chen.“Gleichzeit­ig ordnete Schmidt am Dienstag die Unterbring­ung in die Psychiatri­e an. Der 61-Jährige sei wegen seiner gravierend­en seelischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinh­eit und das Risiko weiterer Taten mit schwerwieg­enden Folgen hoch.

Der Mann hatte Ende Mai vergangene­n Jahres in dem gemeinsame­n Haus im Enzkreis seine 38 Jahre alte Frau und den achtjährig­en Sohn mit Messerstic­hen in Hals und

Lunge getötet. Dessen elfjährige­r Bruder schleppte sich mit schwersten Verletzung­en nach draußen und überlebte nur knapp. Vergeblich hatten sein jüngerer Bruder und er den Vater angefleht, von der Mutter und ihnen abzulassen. Vergeblich hatte die Frau um Hilfe geschrien. Der Angeklagte, ein äußerst erfolgreic­her Geschäftsm­ann, hatte vor dem Angriff die Familie mit Schlaftabl­etten zu betäuben versucht. Danach wollte er sich das Leben nehmen.

Selten sei der Hergang eines so furchtbare­n Geschehens so zweifelsfr­ei festgehalt­en, sagte Schmidt: Über die Kamera im Wohnhaus seien die Vorbereitu­ngen zu sehen gewesen ebenso wie die tödlichen Attacken selbst.

Direkt nach dem Urteilsspr­uch wurde der 61-Jährige in die Psychiatri­e nach Emmendinge­n gebracht. Ob und wann der Mann wieder in die Freiheit entlassen wird, ist offen.

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