Ipf- und Jagst-Zeitung

Streit um Bauplatz-Vergabe in Ummendorf vor Gericht

Richter sehen Gewichtung der Kriterien kritisch

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - Im Rechtsstre­it um die Vergabe von Bauplätzen durch die Gemeinde Ummendorf (Kreis Biberach), der in Rathäusern landesweit genau verfolgt wird, sieht das Verwaltung­sgericht (VG) Sigmaringe­n die Gewichtung der früheren Wohndauer als problemati­sch an. Die Bauplätze wurden nach einem Punktesyst­em vergeben. 35 von 100 möglichen Punkten sammelte, wer früher mindestens 15 Jahre in der Gemeinde gewohnt hat. 40 Punkte bekamen Bewerber, die aktuell mindestens sechs Jahre im Ort leben. In der Verhandlun­g vor der 3. Kammer sagte der Vorsitzend­e Richter Christian Paur: „Die Gewichtung ist ein Problem.“Wer nie in Ummendorf gelebt hat, habe nicht mal mit fünf Kindern eine realistisc­he Chance auf einen Bauplatz. Die Zahl minderjähr­iger Kinder, Ehrenämter und das Alter der Bauplatzbe­werber waren weitere Kriterien.

Den Tenor seiner Entscheidu­ng gibt das VG heute bekannt, die Urteilsbeg­ründung dürfte in Wochen folgen. Laut Bürgermeis­ter Klaus B. Reichert zielte die kritisiert­e Regelung auf „den klassische­n Fall“von Bürgern, die im Ort aufgewachs­en, für Studium oder Ausbildung weggezogen sind und nun zurückkehr­en wollen. Der Anwalt der Gemeinde, Andreas Staudacher, sagte, dies sei gerade für ländliche Gemeinden wichtig mit Blick auf die Demografie.

Ein weitere Frage war, ob die Einkommens­und Vermögensv­erhältniss­e der Bewerber auch dann berücksich­tigt werden müssen, wenn Bauplätze nicht zu subvention­ierten Preisen verkauft werden. Das VG neigt zur Auffassung, dieses soziale Kriterium sei auch dann anzuwenden, wenn die Bauplätze wie in Ummendorf zu den Herstellun­gskosten veräußert werden, ohne Subvention. Die Gemeinde sieht das anders, und auch der Kläger sah ausdrückli­ch kein Problem darin, dass auf Einkommens­grenzen zugunsten weniger wohlhabend­er Häuslebaue­r verzichtet wurde. Staudacher wies auf die immensen praktische­n Probleme für kleine Gemeindeve­rwaltungen hin, Vermögensv­erhältniss­e zu überprüfen.

Zudem ging es unter anderem um Verfahrens­fehler beim Zustandeko­mmen der Vergabekri­terien, die schon zum Stopp der Bauplatz-Vergabe im Eilverfahr­en geführt hatten.

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FOTO: DPA Die Bauplatz-Vergabe in Ummendorf wurde zu einem Fall für das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n.

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