Streit um Bauplatz-Vergabe in Ummendorf vor Gericht
Richter sehen Gewichtung der Kriterien kritisch
UMMENDORF - Im Rechtsstreit um die Vergabe von Bauplätzen durch die Gemeinde Ummendorf (Kreis Biberach), der in Rathäusern landesweit genau verfolgt wird, sieht das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen die Gewichtung der früheren Wohndauer als problematisch an. Die Bauplätze wurden nach einem Punktesystem vergeben. 35 von 100 möglichen Punkten sammelte, wer früher mindestens 15 Jahre in der Gemeinde gewohnt hat. 40 Punkte bekamen Bewerber, die aktuell mindestens sechs Jahre im Ort leben. In der Verhandlung vor der 3. Kammer sagte der Vorsitzende Richter Christian Paur: „Die Gewichtung ist ein Problem.“Wer nie in Ummendorf gelebt hat, habe nicht mal mit fünf Kindern eine realistische Chance auf einen Bauplatz. Die Zahl minderjähriger Kinder, Ehrenämter und das Alter der Bauplatzbewerber waren weitere Kriterien.
Den Tenor seiner Entscheidung gibt das VG heute bekannt, die Urteilsbegründung dürfte in Wochen folgen. Laut Bürgermeister Klaus B. Reichert zielte die kritisierte Regelung auf „den klassischen Fall“von Bürgern, die im Ort aufgewachsen, für Studium oder Ausbildung weggezogen sind und nun zurückkehren wollen. Der Anwalt der Gemeinde, Andreas Staudacher, sagte, dies sei gerade für ländliche Gemeinden wichtig mit Blick auf die Demografie.
Ein weitere Frage war, ob die Einkommensund Vermögensverhältnisse der Bewerber auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn Bauplätze nicht zu subventionierten Preisen verkauft werden. Das VG neigt zur Auffassung, dieses soziale Kriterium sei auch dann anzuwenden, wenn die Bauplätze wie in Ummendorf zu den Herstellungskosten veräußert werden, ohne Subvention. Die Gemeinde sieht das anders, und auch der Kläger sah ausdrücklich kein Problem darin, dass auf Einkommensgrenzen zugunsten weniger wohlhabender Häuslebauer verzichtet wurde. Staudacher wies auf die immensen praktischen Probleme für kleine Gemeindeverwaltungen hin, Vermögensverhältnisse zu überprüfen.
Zudem ging es unter anderem um Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Vergabekriterien, die schon zum Stopp der Bauplatz-Vergabe im Eilverfahren geführt hatten.