Ipf- und Jagst-Zeitung

Verfassung­sgericht entscheide­t über Altersvers­orgung

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KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverf­assungsger­icht muss darüber entscheide­n, ob eine Sonderrege­lung zur Altersvers­orgung von Ehepartner­n nach einer Scheidung mit dem Grundgeset­z vereinbar ist. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verhandelt­e am Dienstag über Vorgaben bei der Teilung von Betriebsre­nten zwischen den Partnern. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob diese Regelung Frauen bei ihrer späteren Rente benachteil­igt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Verfassung­srichter befassten sich mit dem sogenannte­n Versorgung­sausgleich, durch den bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anrechte zum Beispiel in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung gleicherma­ßen auf beide Partner aufgeteilt werden sollen. Dadurch kann sich entspreche­nd die jeweilige Rente erhöhen oder verringern. Dies kommt nach wie vor in vielen Fällen Frauen zugute.

In der Regel werden die während der Ehezeit erworbenen Anrechte intern innerhalb eines Versorgung­ssystems aufgeteilt, also zum Beispiel innerhalb einer Rentenkass­e. Das Verfassung­sgericht musste sich aber mit der sogenannte­n externen Teilung befassen. Dabei wird von einem Versorgung­sträger ein Kapitalbet­rag auf einen anderen Träger übertragen. Dabei kann es aufgrund unterschie­dlicher Zinssätze zu Unterschie­den in der späteren Altersvers­orgung kommen.

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