Verfassungsgericht entscheidet über Altersversorgung
KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob eine Sonderregelung zur Altersversorgung von Ehepartnern nach einer Scheidung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verhandelte am Dienstag über Vorgaben bei der Teilung von Betriebsrenten zwischen den Partnern. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob diese Regelung Frauen bei ihrer späteren Rente benachteiligt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Verfassungsrichter befassten sich mit dem sogenannten Versorgungsausgleich, durch den bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anrechte zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermaßen auf beide Partner aufgeteilt werden sollen. Dadurch kann sich entsprechend die jeweilige Rente erhöhen oder verringern. Dies kommt nach wie vor in vielen Fällen Frauen zugute.
In der Regel werden die während der Ehezeit erworbenen Anrechte intern innerhalb eines Versorgungssystems aufgeteilt, also zum Beispiel innerhalb einer Rentenkasse. Das Verfassungsgericht musste sich aber mit der sogenannten externen Teilung befassen. Dabei wird von einem Versorgungsträger ein Kapitalbetrag auf einen anderen Träger übertragen. Dabei kann es aufgrund unterschiedlicher Zinssätze zu Unterschieden in der späteren Altersversorgung kommen.