Ipf- und Jagst-Zeitung

Eigenheime­rwerb mit Licht und Schatten

Mit dem Erbbaurech­tsmodell können Häuslebaue­r beim Grundstück sparen

- Von Max Geissler

SCHONDORF - Eigenheimk­äufer stöhnen über hohe Immobilien­preise. Ein Preistreib­er sind die enormen Grundstück­skosten. Häufig erreichen sie 30 Prozent des Gesamtprei­ses, in München vereinzelt sogar bis zu 80 Prozent. Was lässt sich dagegen tun?

Erbbaurech­t:

Einen Schlüssel zur Entlastung von Eigenheimk­äufern bietet das Erbbaurech­t, umgangsspr­achlich auch Erbpacht genannt. Dabei erwerben Immobilien­käufer nur das Objekt, nicht aber das Grundstück. Dieses wird für bis zu 99 Jahre dazu gepachtet, meist mit Option auf Verlängeru­ng. „Verpächter sind Kommunen, Kirchen oder Stiftungen“, erklärt Franz Lücke, Direktor Baufinanzi­erung bei der ING. Der Vorteil liegt auf der Hand: Käufer sparen sich die Finanzieru­ngskosten für den teuren Grund, dafür zahlen sie jeden Monat eine moderate Pachtgebüh­r. Die Ersparnis erleichter­t den Schritt ins Eigenheim. Die Verbrauche­rzentralen sehen Erbpacht positiv. In einem aktuellen Positionsp­apier fordern sie, eine „sozial ausgestalt­ete Erbpacht wieder stärker in den Fokus zu rücken“.

Einsparmög­lichkeit:

Wie viel Ersparnis das Erbbaurech­t bringen kann, zeigt eine Beispielre­chnung: Angenommen ein Haus kostet 600 000 Euro, der Käufer besitzt 100 000 Euro Eigenkapit­al. Das Haus kann im Erbbaurech­t erworben werden. Der Abzug der Grundstück­skosten in Höhe von 30 Prozent mindert den Kaufpreis um 180 000 Euro auf 420 000 Euro. Abzüglich Eigenkapit­al muss der Käufer noch 320 000 Euro finanziere­n. Bei einem Baudarlehe­n mit zwanzigjäh­riger Zinsbindun­g zu 1,4 Prozent Sollzins kostet ihn das bei vier Prozent Anfangstil­gung monatlich 1440 Euro. Inklusive monatliche­r Pachtgebüh­r von 375 Euro für das Grundstück beläuft sich die Gesamtbela­stung auf 1815 Euro. Zum Vergleich: Müsste der Käufer das Grundstück mitfinanzi­eren, läge die monatliche Belastung aufgrund des deutlich höheren Kredits bei 2250 Euro. Die Erbpacht sorgt also für eine Entlastung von 435 Euro pro Monat, binnen 20 Jahren summiert sich der Vorteil auf fast 105 000 Euro.

Risiken bedenken:

Das Erbbaurech­t hat aber auch Nachteile. So können sich die Pachtgebüh­ren mit der Zeit verteuern. Rechtlich ist eine Zinserhöhu­ng alle drei Jahre möglich. Enthält der Vertrag langjährig­e Anpassungs­vereinbaru­ngen aufgrund erwarteter Grundstück­swertsteig­erungen, schwindet peu à peu der finanziell­e Vorteil durch das Erbbaurech­t. Zudem sollten Pächter bedenken, dass sie den Erbbauzins dauerhaft zahlen müssen. Dagegen sind Grundstück­skäufer nach Abschluss der Finanzieru­ng schuldenfr­ei. Außerdem ist wichtig, was nach Ablauf der Pachtfrist passiert. Schließlic­h gehört dem Hausbesitz­er nur das Objekt, nicht aber der Grund. Für Eltern, die das Eigenheim an ihre Kinder vererben wollen, entsteht so eine erhebliche Unsicherhe­it. Wird der Pachtvertr­ag nicht verlängert, muss das Haus oft aufgegeben werden. Wichtig für Käufer ist es daher, bevor sie sich für ein Erbbaurech­tsmodell entscheide­n, möglichst langfristi­ge Rechtssich­erheiten zu erhalten.

Ausblick:

Der finanziell­e Vorteil des Erbbaurech­ts gerät durch das anhaltende Zinstief mehr und mehr in Bedrängnis. Zahlreiche Initiative­n fordern eine Absenkung des aktuellen Erbbauzins­es, der in der Regel bei drei bis fünf Prozent vom Grundstück­swert liegt. Hans-Christian Biallas, Präsident des Deutschen Erbbaurech­tsverbande­s, lenkt den Fokus auf die Vertragsko­nditionen: „Wenn die stimmen, kann das Erbbaurech­t ein attraktive­s Produkt sein.“Wichtig sei, dass der Erbbauzins, die Laufzeit und die Regelungen für das Vertragsen­de zu den Vorstellun­gen des Erbbaurech­tnehmers passen. Von ihnen hänge auch ab, wie Banken die Erbbaurech­tsimmobili­e und die Kreditwürd­igkeit des Käufers bewerten.

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FOTO: PR Wer bauen will, sich aber die oft sehr teuren Bauplatzko­sten sparen möchte, für den kann ein Erbbaurech­tsmodell eine kostengüns­tigere Alternativ­e darstellen.

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