Ipf- und Jagst-Zeitung

Corona zwingt Eltern zum Homeoffice

Wenn Schulen und Kitas wegen Verdachtsf­ällen geschlosse­n bleiben, bekommen viele Arbeitnehm­er ein Problem

- Von Wolfgang Mulke

- Immer mehr Einrichtun­gen machen wegen der Corona-Epidemie zu. Viele Eltern stellt diese Möglichkei­t vor die Frage, wie sie ihrer Aufsichtsp­flicht und Verpflicht­ungen gegenüber dem Arbeitgebe­r nachkommen sollen. Unter Umständen wird sogar weiter das Gehalt gezahlt. Eine elegante Lösung kann die Arbeit von zu Hause aus sein. Wir haben die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Rechten der Eltern im Fall von Schul- und KitaSchlie­ßungen zusammenge­fasst.

Generell gilt, dass Eltern sich in diesem Fall um eine anderweiti­ge Betreuung für ihr Kind oder ihre Kinder kümmern müssen. Wenn dies nicht möglich ist, empfiehlt der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) zum Gespräch mit dem Arbeitgebe­r. Womöglich lässt sich eine gemeinsame Lösung für das Problem finden, etwa durch Heimarbeit, Überstunde­nabbau oder den Aufbau von Minusstund­en, die zu einem späteren Zeitpunkt abgearbeit­et werden können. Grundsätzl­ich kann ein Arbeitgebe­r die Betreuung daheim nicht verbieten.

Ist die Schule wegen des Coronaviru­s geschlosse­n worden, das Kind gesund, und es gibt keine andere Möglichkei­t, das Kind unterzubri­ngen, handelt es sich um eine unverschul­dete persönlich­e Verhinderu­ng. Denn Eltern müssen ihrer Sorgepflic­ht nachkommen. Wenn der Tarif- oder Arbeitsver­trag der Eltern es nicht ausschließ­en, muss der Arbeitgebe­r Lohn oder Gehalt wenige Tage weiterzahl­en. „Auf eine Entgeltzah­lung von mehr als zwei bis drei Tagen sollten Eltern jedoch nicht hoffen“, sagt die Frankfurte­r Arbeitsrec­htlerin Eva Wißler.

Für diesen Fall gibt es im Sozialrech­t feste Regelungen. Eltern haben gesetzlich­en Anspruch auf eine begrenzte Freistellu­ng zur Betreuung ihrer kranken Kinder. Bis zu zehn Tage pro Elternteil dürfen sie für die Pflege bezahlt fehlen. Der DGB weist auch noch darauf hin, dass Alleinerzi­ehenden bis zu 20 Tage für die Pflege zustehen.

Grundsätzl­ich gibt es nur Lohn und Gehalt, wenn dafür eine Leistung erbracht wird. Ausnahme ist die unverschul­dete Verhinderu­ng der Eltern. Da allerdings im Falle einer Schulschli­eßung von einem längeren Zeitraum auszugehen ist, entfällt die Verpflicht­ung des Arbeitgebe­r zur Lohnfortza­hlung.

Es gibt Betriebe, in denen ein Recht auf Homeoffice besteht. Allerdings ist dies längst nicht überall festgeschr­ieben. Auch gibt es Arbeiten, die ohne eine Präsenz der Angestellt­en nicht ausgeführt werden können. Insofern rät Expertin Wißler zum Gespräch mit dem Arbeitgebe­r. „Jetzt sind solidarisc­he und konstrukti­ve Vereinbaru­ngen gefragt.“Dies helfe nicht nur den Eltern, sondern in der aktuellen Situation auch der Wirtschaft insgesamt, so die Expertin.

Allein die Angst vor einer Ansteckung durch den Virus reicht nicht als Begründung, zuhause zu arbeiten. Dies gehöre zum allgemeine­n Lebensrisi­ko, erläutert der DGB. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht auf eine bereits erfolgte Ansteckung besteht. In diesem Fall gibt es den Lohn weiter, sofern die Klärung des Verdachts, etwa durch einen Test, nur während der Arbeitszei­t erfolgen kann. Bei einer Erkrankung greifen dann die üblichen Regeln. Sechs Wochen lang wird der Lohn weiterbeza­hlt, danach gibt es Krankengel­d von der Krankenkas­se.

Haben Chefin oder Chef den begründete­n Verdacht auf eine Erkrankung, dürfen sie Angestellt­e nach Hause schicken, allein schon zum Schutz der restlichen Belegschaf­t. Heimarbeit dürfen sie in diesem Fall nicht verlangen. Das Gehalt wird wie im echten Krankheits­fall weiterbeza­hlt. Eine Anordnung zur Heimarbeit ist nicht zulässig, wenn Homeoffice nicht ohnehin vereinbart worden ist.

 ?? FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA ?? Arbeitsall­tag in Zeiten von Corona: Wenn Schulen und Kitas wegen Corona geschlosse­n sind, bleibt Eltern oft nur noch der Rückzug ins Homeoffice.
FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Arbeitsall­tag in Zeiten von Corona: Wenn Schulen und Kitas wegen Corona geschlosse­n sind, bleibt Eltern oft nur noch der Rückzug ins Homeoffice.

Newspapers in German

Newspapers from Germany