Naturbad ist nur während der Öffnungszeiten zugänglich
Rechtsgutachten zum Bad am Kressbachsee: Betrieb ohne Aufsicht ist nicht zulässig
ELLWANGEN (ij) - Am Kressbachsee ist der Zutritt zum umzäunten Gelände des Naturbads, das die Versorgungsund Bädergesellschaft (VuB) dort betreibt, nur zu den offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Und das wird auch so bleiben, obwohl sich die VuB um einen Kompromiss über eine Teilöffnung des Areals bemüht hatte.
„Wir haben auf eigene Kosten prüfen lassen, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre. Dies wurde aufgrund der Verkehrssicherungspflicht verneint“, berichtet Stefan
Powolny, Geschäftsführer der VuB, über das Ergebnis des nun vorliegenden Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.
Darin erläutert Professor Carsten Sonnenberg, Mitglied des erweiterten Vorstandes, dass rechtlich ein Wechsel zwischen den Betriebszuständen Naturbad oder öffentlicher Badestelle nicht möglich sei. „Momentan liegt wegen des Vorhandenseins von Wasserattraktionen, der Einzäunung und wegen des Eintrittsentgelts ein Naturbad vor. Das bedeutet, dass unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
eine permanente Wasseraufsicht erforderlich ist. Ein Betrieb ohne Wasseraufsicht ist nicht zulässig“, ordnet der Fachmann ein.
Der umzäunte Bereich sei außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen zu halten. Eine durchgehende Umfriedung sei deshalb nötig, um Unbefugte am Betreten zu hindern. „Damit wird sichergestellt, dass vor allem Kinder nicht in das Bad gelangen können, sodass Ertrinkungsunfälle vermieden werden“, schreibt Sonnenberg.
Theoretisch könne das Naturbad zwar auch in eine öffentlich zugängliche Badestelle umgewandelt werden. Dann müssten aber Wasserattraktionen entfernt und Badestege umgewandelt werden. Faktisch wäre dann kein Freibadbetrieb mehr möglich. „Es gibt für uns rechtlich keine Grauzone, weshalb es auch keine Kompromisslösung geben kann. Da sind uns die Hände gebunden“, folgert Powolny. Außerhalb des Bereichs des Naturbades sei das Baden im See weiterhin auf eigene Gefahr hin möglich.