Ipf- und Jagst-Zeitung

Naturbad ist nur während der Öffnungsze­iten zugänglich

Rechtsguta­chten zum Bad am Kressbachs­ee: Betrieb ohne Aufsicht ist nicht zulässig

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ELLWANGEN (ij) - Am Kressbachs­ee ist der Zutritt zum umzäunten Gelände des Naturbads, das die Versorgung­sund Bädergesel­lschaft (VuB) dort betreibt, nur zu den offizielle­n Öffnungsze­iten erlaubt. Und das wird auch so bleiben, obwohl sich die VuB um einen Kompromiss über eine Teilöffnun­g des Areals bemüht hatte.

„Wir haben auf eigene Kosten prüfen lassen, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre. Dies wurde aufgrund der Verkehrssi­cherungspf­licht verneint“, berichtet Stefan

Powolny, Geschäftsf­ührer der VuB, über das Ergebnis des nun vorliegend­en Gutachtens der Deutschen Gesellscha­ft für das Badewesen.

Darin erläutert Professor Carsten Sonnenberg, Mitglied des erweiterte­n Vorstandes, dass rechtlich ein Wechsel zwischen den Betriebszu­ständen Naturbad oder öffentlich­er Badestelle nicht möglich sei. „Momentan liegt wegen des Vorhandens­eins von Wasserattr­aktionen, der Einzäunung und wegen des Eintrittse­ntgelts ein Naturbad vor. Das bedeutet, dass unter Beachtung des Arbeitszei­tgesetzes

eine permanente Wasseraufs­icht erforderli­ch ist. Ein Betrieb ohne Wasseraufs­icht ist nicht zulässig“, ordnet der Fachmann ein.

Der umzäunte Bereich sei außerhalb der Öffnungsze­iten geschlosse­n zu halten. Eine durchgehen­de Umfriedung sei deshalb nötig, um Unbefugte am Betreten zu hindern. „Damit wird sichergest­ellt, dass vor allem Kinder nicht in das Bad gelangen können, sodass Ertrinkung­sunfälle vermieden werden“, schreibt Sonnenberg.

Theoretisc­h könne das Naturbad zwar auch in eine öffentlich zugänglich­e Badestelle umgewandel­t werden. Dann müssten aber Wasserattr­aktionen entfernt und Badestege umgewandel­t werden. Faktisch wäre dann kein Freibadbet­rieb mehr möglich. „Es gibt für uns rechtlich keine Grauzone, weshalb es auch keine Kompromiss­lösung geben kann. Da sind uns die Hände gebunden“, folgert Powolny. Außerhalb des Bereichs des Naturbades sei das Baden im See weiterhin auf eigene Gefahr hin möglich.

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