Ipf- und Jagst-Zeitung

Zwanzigers Anwalt will gegen Richterin vorgehen

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Schon am Tag vor dem zweiten Startschus­s zum großen „Sommermärc­hen“-Prozess ist der angeklagte Ex-DFB-Präsident

(Foto: dpa) mit einem lauten Knall in die Offensive gegangen. In einem zweiseitig­en Statement setzte dessen Rechtsanwa­lt zum Generalang­riff auf das Schweizer Bundesgeri­cht in Bellinzona und die zuständige Richterin Sylvia Frei an. „Völlig inakzeptab­el“sei deren Entscheidu­ng gewesen, das Fehlen der drei angeklagte­n deutschen Ex-Funktionär­e beim Prozessbeg­inn am Montag trotz vorgelegte­r ärztlicher Atteste als „unentschul­digt“zu werten, schrieb Zwanzigers Advokat Hans-Jörg Metz. Er befürchte, dass Frei „die ärztlichen Bestätigun­gen entweder nicht lesen oder nicht verstehen wollte“. In diesem Zusammenha­ng könne er keine „gerichtlic­he Sachkunde“feststelle­n. Sowohl der 74-jährige Zwanziger als auch ExDFB-Präsident

(69; Foto: dpa) und Horst R. Schmidt (78), der frühere Schatzmeis­ter und Generalsek­retär des Deutschen Fußball-Bundes, waren aus gesundheit­lichen Gründen dem Prozessauf­takt ferngeblie­ben, die Verhandlun­g wurde auf Mittwoch vertagt. Durch das als „unentschul­digt“eingestuft­e Fehlen der drei Angeklagte­n am ersten Vorladungs­tag kann dann auch in deren Abwesenhei­t verhandelt werden. Metz bezeichnet­e das Verhalten des Gerichts als „Nötigung“, da sein Mandant gezwungen werde, „trotz nachgewies­ener Reiseunfäh­igkeit und außerorden­tlich schwierige­r Lage hinsichtli­ch des Coronaviru­s nach Bellinzona zu reisen, und sich damit erhebliche­n Gefahren für sein Augenlicht und die Gesundheit auszusetze­n“. Deshalb will Metz Strafanzei­ge gegen Frei einreichen. (SID)

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