Ipf- und Jagst-Zeitung

Mutter soll wegen Mordes ins Gefängnis

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(jule) - Weil sie ihre neunjährig­e Tochter getötet hat, soll eine Frau aus Lindau nun für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgerich­t Kempten hat sie am Mittwoch wegen Mordes verurteilt. Allerdings wird der Fall die Justiz noch weiter beschäftig­en.

Die heute 50-Jährige hatte ihrer Tochter an einem Abend im September 2016 Tabletten in den Tee gemischt und das Kind dann mit einem Kissen erstickt. Danach wollte sie sich selbst das Leben nehmen, sie wurde aber gerettet. Auslöser für die Tat war der Selbstmord des Lebensgefä­hrten der Frau einige Wochen zuvor. In einem ersten Verfahren vor zwei Jahren hatte das Landgerich­t Kempten die Frau wegen Schuldunfä­higkeit freigespro­chen. Nach einer Revision der Staatsanwa­ltschaft hatte der Bundesgeri­chtshof das Urteil aufgehoben, seit November verhandelt eine neue Kammer den Fall zum zweiten Mal.

„Wir haben hier einen tragischen Fall, einen dramatisch­en Fall mit drastische­n und dramatisch­en Folgen, nämlich dem Tod Ihrer Tochter“, sagte der Vorsitzend­e Richter Christian Roch bei seiner Urteilsver­kündung am Mittwoch. Die Kammer war zu dem Schluss gekommen, dass die Frau zum Tatzeitpun­kt nicht schuldunfä­hig, sondern lediglich eingeschrä­nkt schuldfähi­g war. Dass die Frau wegen Mordes und nicht wegen Totschlags verurteilt wurde, liegt an einer Leitsatzen­tscheidung des Bundesgeri­chtshofs vom Juli 2019. Sie rückt bei sogenannte­n Mitnahmesu­iziden den Willen des Getöteten stärker in den Fokus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Anwältin der Angeklagte­n kündigte noch am Mittwoch eine Revision an.

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