Mutter soll wegen Mordes ins Gefängnis
(jule) - Weil sie ihre neunjährige Tochter getötet hat, soll eine Frau aus Lindau nun für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten hat sie am Mittwoch wegen Mordes verurteilt. Allerdings wird der Fall die Justiz noch weiter beschäftigen.
Die heute 50-Jährige hatte ihrer Tochter an einem Abend im September 2016 Tabletten in den Tee gemischt und das Kind dann mit einem Kissen erstickt. Danach wollte sie sich selbst das Leben nehmen, sie wurde aber gerettet. Auslöser für die Tat war der Selbstmord des Lebensgefährten der Frau einige Wochen zuvor. In einem ersten Verfahren vor zwei Jahren hatte das Landgericht Kempten die Frau wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben, seit November verhandelt eine neue Kammer den Fall zum zweiten Mal.
„Wir haben hier einen tragischen Fall, einen dramatischen Fall mit drastischen und dramatischen Folgen, nämlich dem Tod Ihrer Tochter“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Roch bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch. Die Kammer war zu dem Schluss gekommen, dass die Frau zum Tatzeitpunkt nicht schuldunfähig, sondern lediglich eingeschränkt schuldfähig war. Dass die Frau wegen Mordes und nicht wegen Totschlags verurteilt wurde, liegt an einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2019. Sie rückt bei sogenannten Mitnahmesuiziden den Willen des Getöteten stärker in den Fokus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwältin der Angeklagten kündigte noch am Mittwoch eine Revision an.