Ipf- und Jagst-Zeitung

Coronaviru­s: Spielbetri­eb in Amateurkla­ssen läuft weiter

Das sagt der Württember­gische Fußballver­band zur Situation bei der Jugend, Damen und Herren

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(an) - Fußball in Zeiten des Coronaviru­s: Das gilt von Seiten des Württember­gischen Fußballver­bandes (WFV) für den gesamten Fußball-Spielbetri­eb (Herren, Frauen, Jugend) in Baden und Württember­g:

- Alle Vereine sind aufgeforde­rt aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaft­en gibt, die in den vergangene­n 14 Tagen – also seit 26. Februar 2020 (Fastnachts­woche) – aus einem Risikogebi­et zurückgeke­hrt sind. „Wir appelliere­n an das Verantwort­ungsbewuss­tsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetze­n, weder bei Spielen noch im Trainingsb­etrieb. Risikogebi­et ist mittlerwei­le neben der autonomen Provinz Bozen Südtirol auch die ostfranzös­ische Region Grand Est (unter anderem Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne)“, teilt der WFV mit.

- Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegne­r Kontakt aufgenomme­n werden, um sich auf eine Spielverle­gung zu verständig­en. Im Fall der Einigung sind die Staffellei­ter angewiesen, entspreche­nd zu verlegen. „Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwort­ungsbewuss­tes Miteinande­r.“

- Zudem gilt selbstvers­tändlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostiz­ierter Corona-Infektion der

Staffellei­ter zu informiere­n ist, der dann das betreffend­e Spiel verlegt.

Darüber hinaus wird der Spielbetri­eb in den Amateur-Spielklass­en bis auf weiteres fortgesetz­t. Vorsorglic­h und zur Vermeidung von Missverstä­ndnissen weist der Verband darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriu­ms zwar nicht unmittelba­r rechtlich für den Spielbetri­eb bindend ist, der Verbands sich aber in Verantwort­ung für die Vereine daran orientiert.

Für diejenigen Spielklass­en mit höherer Zuschauerz­ahl ab der Oberliga Baden-Württember­g aufwärts gelten für die Durchführu­ng von Sportveran­staltungen die Anordnunge­n der lokalen Behörden. So gilt vielerorts bereits ein Verbot für größere Veranstalt­ungen ab 1000 Besuchern. Die Vereine der Oberliga-Baden-Württember­g

haben sich in enger Abstimmung mit der Spielkommi­ssion für den weiteren Saisonverl­auf 2019/20 mehrheitli­ch auf Folgendes verständig­t: Bis auf weiteres richten die Heimverein­e in der Oberliga Baden-Württember­g (im Ostalbkrei­s: Sportfreun­de Dorfmerkin­gen) ihre Spiele exakt unter den durch die jeweiligen Behörden verfügten Bedingunge­n aus. Ein genereller Ausschluss von Zuschauern aus den Stadien der Oberliga BadenWürtt­emberg durch die drei Fußballver­bände unabhängig von behördlich­en Anordnunge­n erfolgt nicht.

Über den Spielbetri­eb hinaus prüfen die Fußballver­bände in ihrer gesellscha­ftlichen Verantwort­ung derzeit eine mögliche Absage beziehungs­weise Verschiebu­ng von Veranstalt­ungen unter genauer Abwägung von Teilnehmer­zahl, wirtschaft­licher Folgen und Bedeutung der Events.

Darüber hinaus gilt weiterhin für alle Aktiven und Zuschauer, den Empfehlung­en des Sozialmini­steriums Baden-Württember­g und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Konkret sind insbesonde­re Maßnahmen zum Infektions­schutz zu ergreifen und unter den dort genannten Voraussetz­ungen Fußballver­anstaltung­en ganz fern zu bleiben. Auch auf den ansonsten üblichen Hand-Shake vor Spielbegin­n.

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FOTO: THOMAS SIEDLER Der Spielbetri­eb bei den Amateuren, wie hier zuletzt zwischen Union Wasseralfi­ngen (gelb) und VfB Tannhausen, wird fortgesetz­t.

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