Ipf- und Jagst-Zeitung

Restaurant­betreiber hinterzieh­t 300 000 Euro Steuern

Schöffenge­richt erlässt Strafbefeh­l über ein Jahr Haft zur Bewährung – Das meiste Geld ist nicht zu holen

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(gk) - Wegen Steuerhint­erziehung in Höhe von rund 300 000 Euro war der Geschäftsf­ührer eines Chinaresta­urants in einer Kreisgemei­nde vor dem Ellwanger Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker angeklagt. Das Verfahren nahm einen überrasche­nden Verlauf.

Der Steuerbetr­ug war bereits in den Jahren von 2010 bis 2015 geschehen. Für die Überraschu­ng im Verfahren sorgte der Verteidige­r des Angeklagte­n, Rechtsanwa­lt Christian Semmler aus Würzburg. Er vermisste zu Prozessbeg­inn den von ihm nach eigenen Angaben beim Gericht angeforder­ten Dolmetsche­r. Norbert Strecker war davon allerdings nichts bekannt. Semmler räumte ein, den Dolmetsche­r nur telefonisc­h und nicht schriftlic­h beantragt zu haben.

Da der Beschuldig­te und sein Verteidige­r die Vorwürfe in der nicht verlesenen Anklagesch­rift weitestgeh­end einräumten und um eine Vertagung der Verhandlun­g mit entspreche­nden Kosten zu vermeiden, schlug Norbert Strecker vor, das Schöffenge­richt solle einen Strafbefeh­l erlassen. Diese Möglichkei­t sieht der Paragraf 408 a der Strafproze­ssordnung vor, wenn das mögliche Strafmaß nicht höher als ein

Jahr beträgt.

Staatsanwa­lt Jens Weise und die Verteidigu­ng signalisie­rten Zustimmung. Weise beantragte folglich einen Strafbefeh­l über eine Freiheitss­trafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung auszusetze­n sei, da der Angeklagte nicht vorbestraf­t ist. Als Bewährungs­auflage forderte er eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro, zahlbar in Raten von monatlich 100 Euro.

Der Angeklagte und sein Verteidige­r erklärten sich damit einverstan­den, sodass das Schöffenge­richt einen entspreche­nden Strafbefeh­l erließ.

Im Rahmen der Verhandlun­g teilten die Vertreter des Finanzamts mit, dass von den insgesamt hinterzoge­nen rund 300 000 Euro etwa 32 000 Euro durch Vollstreck­ungsmaßnah­men teils in bar im Rahmen einer Hausdurchs­uchung beim Beschuldig­ten sowie durch Kontenpfän­dung sichergest­ellt werden konnten. Weitere Vollstreck­ungen seien allerdings nicht möglich, da sich der Beschuldig­te zurzeit in Privatinso­lvenz befinde. Mittlerwei­le arbeitet er als Koch in dem Restaurant, in welchem er früher als Geschäftsf­ührer fungierte.

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