Restaurantbetreiber hinterzieht 300 000 Euro Steuern
Schöffengericht erlässt Strafbefehl über ein Jahr Haft zur Bewährung – Das meiste Geld ist nicht zu holen
(gk) - Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 300 000 Euro war der Geschäftsführer eines Chinarestaurants in einer Kreisgemeinde vor dem Ellwanger Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker angeklagt. Das Verfahren nahm einen überraschenden Verlauf.
Der Steuerbetrug war bereits in den Jahren von 2010 bis 2015 geschehen. Für die Überraschung im Verfahren sorgte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Christian Semmler aus Würzburg. Er vermisste zu Prozessbeginn den von ihm nach eigenen Angaben beim Gericht angeforderten Dolmetscher. Norbert Strecker war davon allerdings nichts bekannt. Semmler räumte ein, den Dolmetscher nur telefonisch und nicht schriftlich beantragt zu haben.
Da der Beschuldigte und sein Verteidiger die Vorwürfe in der nicht verlesenen Anklageschrift weitestgehend einräumten und um eine Vertagung der Verhandlung mit entsprechenden Kosten zu vermeiden, schlug Norbert Strecker vor, das Schöffengericht solle einen Strafbefehl erlassen. Diese Möglichkeit sieht der Paragraf 408 a der Strafprozessordnung vor, wenn das mögliche Strafmaß nicht höher als ein
Jahr beträgt.
Staatsanwalt Jens Weise und die Verteidigung signalisierten Zustimmung. Weise beantragte folglich einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen sei, da der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Als Bewährungsauflage forderte er eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro, zahlbar in Raten von monatlich 100 Euro.
Der Angeklagte und sein Verteidiger erklärten sich damit einverstanden, sodass das Schöffengericht einen entsprechenden Strafbefehl erließ.
Im Rahmen der Verhandlung teilten die Vertreter des Finanzamts mit, dass von den insgesamt hinterzogenen rund 300 000 Euro etwa 32 000 Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen teils in bar im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten sowie durch Kontenpfändung sichergestellt werden konnten. Weitere Vollstreckungen seien allerdings nicht möglich, da sich der Beschuldigte zurzeit in Privatinsolvenz befinde. Mittlerweile arbeitet er als Koch in dem Restaurant, in welchem er früher als Geschäftsführer fungierte.