Höhere Grundsteuer soll Hausanschlüsse mitfinanzieren
Inhaber von bestehenden Breitbandanschlüssen in Adelmannsfelden sollen nicht übermäßig belastet werden
ADELMANNSFELDEN - 67 der rund 700 Haushalte in Adelmannsfelden sind derzeit ans schnelle Internet angeschlossen. Dafür sind bisher 103 000 Euro an Kosten angefallen, die die Gemeinde den Haus- und Grundstücksbesitzern aber noch nicht in Rechnung gestellt hat.
Bisher werden die Haus- und Grundstücksbesitzer in Adelmannsfelden an den Kosten für die Hausanschlüsse anteilig mitbeteiligt. Danach wird eine Pauschale von 700 Euro, für Grabarbeiten 100 Euro über befestigte Flächen und 50 Euro über unbefestigte Flächen je laufenden Meter verlangt. Damit ist der Gemeinderat einer früheren Empfehlung des Ostalbkreises und von Komm.Pakt.Net von 2017 gefolgt. Hausanschlüsse waren nach damaligen Recht nicht zuschussfähig.
Die Kosten in Höhe von 103 000 Euro stellte die Gemeinde den betreffenden Haushalten aber bislang noch nicht in Rechnung. Nun steckt Adelmannsfelden deswegen in einem Dilemma. Mittlerweile haben sich die Zuschussförderungen beim Breitbandausbau geändert. Seit 2019 gelten nicht nur die neuen staatlichen Förderungen für den Breitbandausbau von knapp 90 Prozent, auch Hausanschlüsse sind nun förderfähig.
Bleibt Adelmannsfelden bei seinem ursprünglichen Modell der Selbstbeteiligung der Haus- und Grundstücksbesitzer, müsste die Gemeinde die rund 103 000 Euro von den zuschussfähigen Förderkosten abziehen. Darüber hinaus wären die Betroffenen auch gegenüber den Bürgern benachteiligt, die jetzt ihre Hausanschlüsse gefördert bekommen. Ein kompletter Verzicht auf die Hausanschlusskosten komme aber auch nicht in Frage. „Ein völliger Verzicht auf einen Beitrag der Grundstückseigentümer wird für nicht zweckmäßig gehalten“, so Bürgermeister Edwin Hahn.
Festhalten an der Regelung aus dem Jahr 2017 will Adelmannsfelden nicht. Und so gab es im Gemeinderat zwei Lösungsansätze: entweder die Reduzierung der Pauschalen aus dem Jahr 2017 oder die von Gemeinderat Stefan Jenninger vorgeschlagene Refinanzierung der Aufwendungen des Breitbandausbaus über einen höheren Grundsteuerhebesatz.
Die Erhöhung der Grundsteuer B hielt auch der Adelmannsfeldener Gemeinderat für zielführend und billigte den Vorschlag daher einstimmig. Ab 2020/21 soll also die Grundsteuer B von derzeit 380 Punkten auf 400 Punkte angehoben werden – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Im Schnitt würde ein Haushalt dadurch im Jahr mit zwischen 16 und 20 Euro mehr belastet. Anfang 2020 hat die Gemeinde die Grundsteuer B bereits um weitere 20 Punkte angehoben. Somit kommen auf die Hausund Grundstücksbesitzer über einen Zeitraum von zehn Jahren nun Kosten von bis zu 400 Euro zusammen. Dies würde aber auch bedeuten, dass die Gemeinde auf einen Teil der Hausanschlusskosten verzichtet.
Lediglich in ein paar wenigen Fällen in der Badgasse oder in der Lettengasse wurde von der EnBW ODR bei der Erstellung der Hausanschlüsse in den Jahren 2015 bis 2017 bereits eine Pauschale von 360 Euro je Grundstück erhoben. Diese Gelder können nicht mehr zurückerstattet werden.