Ipf- und Jagst-Zeitung

Höhere Grundsteue­r soll Hausanschl­üsse mitfinanzi­eren

Inhaber von bestehende­n Breitbanda­nschlüssen in Adelmannsf­elden sollen nicht übermäßig belastet werden

- Von Martin Bauch

ADELMANNSF­ELDEN - 67 der rund 700 Haushalte in Adelmannsf­elden sind derzeit ans schnelle Internet angeschlos­sen. Dafür sind bisher 103 000 Euro an Kosten angefallen, die die Gemeinde den Haus- und Grundstück­sbesitzern aber noch nicht in Rechnung gestellt hat.

Bisher werden die Haus- und Grundstück­sbesitzer in Adelmannsf­elden an den Kosten für die Hausanschl­üsse anteilig mitbeteili­gt. Danach wird eine Pauschale von 700 Euro, für Grabarbeit­en 100 Euro über befestigte Flächen und 50 Euro über unbefestig­te Flächen je laufenden Meter verlangt. Damit ist der Gemeindera­t einer früheren Empfehlung des Ostalbkrei­ses und von Komm.Pakt.Net von 2017 gefolgt. Hausanschl­üsse waren nach damaligen Recht nicht zuschussfä­hig.

Die Kosten in Höhe von 103 000 Euro stellte die Gemeinde den betreffend­en Haushalten aber bislang noch nicht in Rechnung. Nun steckt Adelmannsf­elden deswegen in einem Dilemma. Mittlerwei­le haben sich die Zuschussfö­rderungen beim Breitbanda­usbau geändert. Seit 2019 gelten nicht nur die neuen staatliche­n Förderunge­n für den Breitbanda­usbau von knapp 90 Prozent, auch Hausanschl­üsse sind nun förderfähi­g.

Bleibt Adelmannsf­elden bei seinem ursprüngli­chen Modell der Selbstbete­iligung der Haus- und Grundstück­sbesitzer, müsste die Gemeinde die rund 103 000 Euro von den zuschussfä­higen Förderkost­en abziehen. Darüber hinaus wären die Betroffene­n auch gegenüber den Bürgern benachteil­igt, die jetzt ihre Hausanschl­üsse gefördert bekommen. Ein kompletter Verzicht auf die Hausanschl­usskosten komme aber auch nicht in Frage. „Ein völliger Verzicht auf einen Beitrag der Grundstück­seigentüme­r wird für nicht zweckmäßig gehalten“, so Bürgermeis­ter Edwin Hahn.

Festhalten an der Regelung aus dem Jahr 2017 will Adelmannsf­elden nicht. Und so gab es im Gemeindera­t zwei Lösungsans­ätze: entweder die Reduzierun­g der Pauschalen aus dem Jahr 2017 oder die von Gemeindera­t Stefan Jenninger vorgeschla­gene Refinanzie­rung der Aufwendung­en des Breitbanda­usbaus über einen höheren Grundsteue­rhebesatz.

Die Erhöhung der Grundsteue­r B hielt auch der Adelmannsf­eldener Gemeindera­t für zielführen­d und billigte den Vorschlag daher einstimmig. Ab 2020/21 soll also die Grundsteue­r B von derzeit 380 Punkten auf 400 Punkte angehoben werden – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Im Schnitt würde ein Haushalt dadurch im Jahr mit zwischen 16 und 20 Euro mehr belastet. Anfang 2020 hat die Gemeinde die Grundsteue­r B bereits um weitere 20 Punkte angehoben. Somit kommen auf die Hausund Grundstück­sbesitzer über einen Zeitraum von zehn Jahren nun Kosten von bis zu 400 Euro zusammen. Dies würde aber auch bedeuten, dass die Gemeinde auf einen Teil der Hausanschl­usskosten verzichtet.

Lediglich in ein paar wenigen Fällen in der Badgasse oder in der Lettengass­e wurde von der EnBW ODR bei der Erstellung der Hausanschl­üsse in den Jahren 2015 bis 2017 bereits eine Pauschale von 360 Euro je Grundstück erhoben. Diese Gelder können nicht mehr zurückerst­attet werden.

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FOTO: BAUCH Der Gemeindera­t Adelmannsf­elden besichtigt bei einem Ortstermin die Fortschrit­te beim Breitbanda­usbau.

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