Alltag auf Sparflamme
Zur Eindämmung des Coronavirus wird das öffentliche Leben massiv eingeschränkt
(dpa) - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Ein Überblick über die am Montag beschlossenen „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“:
Ausdrücklich nicht geschlossen werden eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar SonntagsVerkaufsverbote bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur ZutrittsSteuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen. Schließen müssen aber andere Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.
GAlle Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.
GSchließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitund Tierparks, Anbieter von „Freizeitaktivitäten“drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.
GDer Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen – ebenso gilt dies für Spielplätze.
GVerboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen
Gund sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Verboten werden außerdem Reisebusreisen.
Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
GNicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hatte bereits zuvor alle öffentlichen Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste bis einschließlich 19. April abgesagt und erklärt: „Die Sonntagspflicht
Gist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben.“In dringenden Ausnahmesituationen könnten Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden.
Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorgeund Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen – sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und in Universitäten, Schulen und Kindergärten mit nicht ganz eingestelltem Betrieb ein generelles „Betretungsverbot“
Gfür Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.
Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren – etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu „notwendigen“und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.
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