Ipf- und Jagst-Zeitung

Alltag auf Sparflamme

Zur Eindämmung des Coronaviru­s wird das öffentlich­e Leben massiv eingeschrä­nkt

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(dpa) - Im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s planen Bund und Länder massive Einschränk­ungen im Alltagsleb­en. Ein Überblick über die am Montag beschlosse­nen „Leitlinien zum einheitlic­hen Vorgehen“:

Ausdrückli­ch nicht geschlosse­n werden eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitt­eleinzelha­ndel, Wochenmärk­te, Abhol- und Lieferdien­ste, Getränkemä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Tankstelle­n, Banken und Sparkassen, Poststelle­n, Friseure, Reinigunge­n, Waschsalon­s, der Zeitungsve­rkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf­smärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar SonntagsVe­rkaufsverb­ote bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur ZutrittsSt­euerung und zum Vermeiden von Warteschla­ngen. Schließen müssen aber andere Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.

GAlle Einrichtun­gen des Gesundheit­swesens sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderun­gen geöffnet bleiben.

GSchließen müssen Bars, Clubs, Diskotheke­n, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäu­ser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellun­gen, Kinos, Freizeitun­d Tierparks, Anbieter von „Freizeitak­tivitäten“drinnen und draußen, Spielhalle­n, Spielbanke­n, Wettannahm­estellen, Prostituti­onsstätten und Bordelle.

GDer Sportbetri­eb auf und in allen öffentlich­en und privaten Sportanlag­en, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstu­dios und ähnlichen Einrichtun­gen ist laut dem Beschluss für den Publikumsv­erkehr zu schließen – ebenso gilt dies für Spielplätz­e.

GVerboten werden sollen Zusammenkü­nfte in Vereinen

Gund sonstigen Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n. Außerdem Angebote in Volkshochs­chulen, Musikschul­en und anderen öffentlich­en und privaten Bildungsei­nrichtunge­n. Verboten werden außerdem Reisebusre­isen.

Dienstleis­ter und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

GNicht mehr möglich sind Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensge­meinschaft­en. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hatte bereits zuvor alle öffentlich­en Eucharisti­efeiern und andere Gottesdien­ste bis einschließ­lich 19. April abgesagt und erklärt: „Die Sonntagspf­licht

Gist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkei­t zum Gebet zu geben.“In dringenden Ausnahmesi­tuationen könnten Priester und Diakone das Taufsakram­ent im engen Familienkr­eis spenden.

Sie sollen für Krankenhäu­ser, Vorsorgeun­d Rehaeinric­htungen sowie Pflegeheim­e kommen – sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsin­fektionen. Generell soll es dort und in Universitä­ten, Schulen und Kindergärt­en mit nicht ganz eingestell­tem Betrieb ein generelles „Betretungs­verbot“

Gfür Menschen geben, die in den vergangene­n 14 Tagen in Risikogebi­eten im Ausland oder besonders betroffene­n Regionen im Inland waren.

Restaurant­s und Speisegast­stätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Mensen, Restaurant­s, Speisegast­stätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitun­g minimieren – etwa durch Abstandsre­geln für Tische, Begrenzung­en der Besucherza­hl oder Hygienemaß­nahmen. Übernachtu­ngsangebot­e im Inland sollen nur noch zu „notwendige­n“und ausdrückli­ch nicht zu touristisc­hen Zwecken genutzt werden können.

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA

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