Ein erfundener Sexmob, ein Mord und lebenslange Haft
(AFP) - Im Prozess um den Mord an seiner ehemaligen Geschäftspartnerin nach einer erfundenen Affäre um einen Sexmob ist ein Gastronom aus Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Jan M. wurde für schuldig befunden, Irina A. im Mai 2018 im Niddapark ermordet zu haben, wie ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt am Montag mitteilte.
Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft nur zum Teil. Sie hatte lebenslange Haft und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Diese sah das Gericht jedoch nicht. Die Verteidigung hatte im Prozess auf einen Freispruch plädiert. Mindestens 21 Stiche in den Nacken- und Halsbereich warf die Anklage M. vor. A. wurde unter anderem an der Halsschlagader getroffen und verblutete. Zu Prozessbeginn im August 2019 beteuerte er in einer von seinem Verteidiger verlesenen Stellungnahme seine Unschuld.
Der Gastronom und das Mordopfer hatten Anfang 2017 gegenüber der „Bild“-Zeitung behauptet, an Silvester habe es in der sogenannten Fressgass in Frankfurt sexuelle Übergriffe, Körperverletzungen, Diebstähle sowie äußerst aggressives Verhalten „von Massen an Flüchtlingen“gegeben. Die Geschichte stellte sich als Lüge heraus. Die 29-jährige A. starb wenige Wochen vor dem geplanten Beginn eines Prozesses gegen sie und M. wegen Vortäuschens einer Straftat. Im Mordprozess betonte M., dass der erfundene Sexmob ein Fehler gewesen sei. Ursprünglich war der Mordprozess nur bis Mitte Januar angesetzt. Die Beweisaufnahme zog sich allerdings in die Länge.