Ipf- und Jagst-Zeitung

Fahrschein­e werden nur noch an den Serviceste­llen verkauft

Ferienfahr­plan und keine Kontrollen bei OstalbMobi­l - Nicht genutzte Monatsfahr­karten werden anteilig erstattet

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(tbf) - Das Verkehrsau­fkommen im Bus- und Schienenve­rkehr wird im Zuge der Schulschli­eßungen und der weiteren Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s auch bei Arbeitgebe­rn zurückgehe­n. Daher gilt ab Dienstag beim Verkehrsve­rbund OstalbMobi­l der Ferienfahr­plan.

Zudem sollen die Fahrgäste in den Bussen nur noch an der hinteren Tür einsteigen und der Ticketverk­auf beim Fahrer wird eingestell­t. Die Fahrschein­e werden daher nur noch an den Serviceste­llen verkauft. Bei OstalbMobi­l sind diese in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd noch geöffnet. „Hinsichtli­ch dem Schutz des Personals in den Serviceste­llen

stehen wir in laufendem Kontakt mit den Beteiligte­n. Wir machen uns alle hierzu Gedanken“, teilt PaulGerhar­d Maier, Geschäftsf­ührer von OstalbMobi­l, auf Nachfrage mit.

Derzeit seien Einschränk­ungen oder Schließung­en der Serviceste­llen keine nötige Maßnahme. „Dies kann sich aber stündlich ändern“, sagt Maier, der auf die dynamische Entwicklun­g der Corona-Pandemie hinweist. Sollte sich daran etwas ändern, werde das selbstvers­tändlich kommunizie­rt.

Maier verrät ebenfalls, dass „derzeit in den Bussen und Zügen keine Fahrauswei­skontrolle­n stattfinde­n“. Die Mitfahrt in Bus und Zug ist allerdings auch weiterhin nur mit einem gültigen Fahrschein erlaubt. Daher rät OstalbMobi­l in einem Informatio­nsblatt zur Fahrplanän­derung dazu, die Fahrten „vorab oder nachträgli­ch bei den Serviceste­llen zu bezahlen.“Das sei auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bei den Serviceste­llen gibt es auch weiterhin die Monatskart­en. Dort können ebenfalls Anträge für Semester-Tickets abgegeben werden.

Auch in den kommenden Wochen können in den Serviceste­llen AboÄnderun­gen oder Kündigunge­n abgegeben werden. Der Postweg ist dafür ebenfalls möglich. So werden die Tickets von OstalbMobi­l später auch an die Kunden zugestellt. Im Falle einer Kündigung ist diese regulär zum

Monatsende weiterhin möglich. Im Informatio­nsblatt des Verkehrsve­rbundes heißt es: „Ein Sonderkünd­igungsrech­t besteht nicht. Landesweit­e Regelungen sind zu erwarten.“

Hinzu kommt häufig die Frage nach einer Erstattung für eine eventuell nicht genutzte Monatsfahr­karte. Dazu heißt es von OstalbMobi­l: „Die Rückgabe einer bar bezahlten Monatskart­e und eine Fahrpreise­rstattung sind unter Anrechnung des OstalbMobi­l-Tarifs für die durchgefüh­rten Einzelfahr­ten möglich.“

„Bei Zeitkarten, wird davon ausgegange­n, dass die Fahrgäste pro Tag die Strecke zwei Mal fahren“, erklärt Paul-Gerhard Maier. Gibt ein Fahrgast also nach fünf Tagen seine Monatskart­e

zurück, so werden ihm zehn Fahrten zum OstalbMobi­l-Tarif auf der entspreche­nden Strecke berechnet.

„Der Rest des Betrags für die Zeitkarte wird dann erstattet“, versichert Maier. Das stehe auch in den Tarifbedin­gungen von OstalbMobi­l. Erstattung­santräge sind bei der Verwaltung des ausgebende­n Verkehrsun­ternehmens zu stellen.

Das Informatio­nsblatt von OstalbMobi­l wird an allen Serviceste­llen ausgehängt. Auch die Südwestdeu­tsche Landesverk­ehrs-AG (SWEG), die die Zugstrecke zwischen Aalen und Ulm betreibt, stellt am Dienstag auf den Ferienfahr­plan um.

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