Fahrscheine werden nur noch an den Servicestellen verkauft
Ferienfahrplan und keine Kontrollen bei OstalbMobil - Nicht genutzte Monatsfahrkarten werden anteilig erstattet
(tbf) - Das Verkehrsaufkommen im Bus- und Schienenverkehr wird im Zuge der Schulschließungen und der weiteren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auch bei Arbeitgebern zurückgehen. Daher gilt ab Dienstag beim Verkehrsverbund OstalbMobil der Ferienfahrplan.
Zudem sollen die Fahrgäste in den Bussen nur noch an der hinteren Tür einsteigen und der Ticketverkauf beim Fahrer wird eingestellt. Die Fahrscheine werden daher nur noch an den Servicestellen verkauft. Bei OstalbMobil sind diese in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd noch geöffnet. „Hinsichtlich dem Schutz des Personals in den Servicestellen
stehen wir in laufendem Kontakt mit den Beteiligten. Wir machen uns alle hierzu Gedanken“, teilt PaulGerhard Maier, Geschäftsführer von OstalbMobil, auf Nachfrage mit.
Derzeit seien Einschränkungen oder Schließungen der Servicestellen keine nötige Maßnahme. „Dies kann sich aber stündlich ändern“, sagt Maier, der auf die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie hinweist. Sollte sich daran etwas ändern, werde das selbstverständlich kommuniziert.
Maier verrät ebenfalls, dass „derzeit in den Bussen und Zügen keine Fahrausweiskontrollen stattfinden“. Die Mitfahrt in Bus und Zug ist allerdings auch weiterhin nur mit einem gültigen Fahrschein erlaubt. Daher rät OstalbMobil in einem Informationsblatt zur Fahrplanänderung dazu, die Fahrten „vorab oder nachträglich bei den Servicestellen zu bezahlen.“Das sei auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bei den Servicestellen gibt es auch weiterhin die Monatskarten. Dort können ebenfalls Anträge für Semester-Tickets abgegeben werden.
Auch in den kommenden Wochen können in den Servicestellen AboÄnderungen oder Kündigungen abgegeben werden. Der Postweg ist dafür ebenfalls möglich. So werden die Tickets von OstalbMobil später auch an die Kunden zugestellt. Im Falle einer Kündigung ist diese regulär zum
Monatsende weiterhin möglich. Im Informationsblatt des Verkehrsverbundes heißt es: „Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Landesweite Regelungen sind zu erwarten.“
Hinzu kommt häufig die Frage nach einer Erstattung für eine eventuell nicht genutzte Monatsfahrkarte. Dazu heißt es von OstalbMobil: „Die Rückgabe einer bar bezahlten Monatskarte und eine Fahrpreiserstattung sind unter Anrechnung des OstalbMobil-Tarifs für die durchgeführten Einzelfahrten möglich.“
„Bei Zeitkarten, wird davon ausgegangen, dass die Fahrgäste pro Tag die Strecke zwei Mal fahren“, erklärt Paul-Gerhard Maier. Gibt ein Fahrgast also nach fünf Tagen seine Monatskarte
zurück, so werden ihm zehn Fahrten zum OstalbMobil-Tarif auf der entsprechenden Strecke berechnet.
„Der Rest des Betrags für die Zeitkarte wird dann erstattet“, versichert Maier. Das stehe auch in den Tarifbedingungen von OstalbMobil. Erstattungsanträge sind bei der Verwaltung des ausgebenden Verkehrsunternehmens zu stellen.
Das Informationsblatt von OstalbMobil wird an allen Servicestellen ausgehängt. Auch die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG), die die Zugstrecke zwischen Aalen und Ulm betreibt, stellt am Dienstag auf den Ferienfahrplan um.