Ipf- und Jagst-Zeitung

BUND kritisiert Baumfällak­tion

Naturschüt­zer halten die Abholzung der Streuobstw­iese für rechtlich fragwürdig

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(ij) - Zur geplanten Bebauung im Erlenweg in Hüttlingen hat sich der Naturschut­zverband BUND kritisch geäußert. Die Gemeinde Hüttlingen - so die Kritik fälle noch vor Offenlage des Bebauungsp­lanes „Erlenweg“über 30 wertvolle alte Obstbäume. So werde den Naturschut­zverbänden jede Möglichkei­t der Einwände gegen den Bebauungsp­lan genommen und in Zeiten des Artensterb­ens unwiederbr­inglich Lebensraum für Insekten vernichtet.

Der BUND vermutet, dass „im vorauseile­ndem Gehorsam zu gunsten eines Investors die Bäume auf Anweisung der Gemeinde Hüttlingen beseitigt wurden“. Das Planungsbü­ro habe empfohlen den Baumbestan­d vor dem 30. Januar 2020 zu beseitigen. Offenlegun­g des Bebauungsp­lanes war zwischen 27. Januar und 25. Februar. Durch intensive Akteneinsi­cht des BUND Regionalve­rbandes Ostwürttem­berg stellten sich mehrere Ungereimth­eiten in dem Bebauungsp­lan heraus, so schreibt der BUND in seiner Pressemitt­eilung.

Der Bebauungsp­lan beziehe sich auf einen Beschluss aus 1975 zum Baugebiet „Fuchsloch“. Ein Großteil wurde inzwischen bebaut, bis auf das Teilstück mit dem wertvollen Streuobstb­estand, unter anderem, weil es sich um einen Rutschhang handelt.

„Mit einer Flächennut­zungsplanä­nderung in 2014 wurde aber dieses Gebiet gegen ein anderes Baugebiet getauscht und somit aus dem Flächennut­zungsplan als Baugebiet herausgeno­mmen. Im Flächennut­zungsplan wurde das Gebiet als landwirtsc­haftlich genutzte Fläche dargestell­t. Damit stellte die Gemeinde Hüttlingen über einen Gemeindera­tsbeschlus­s ihren eindeutige­n planerisch­en und politische­n Willen dar, dass das Gebiet als Baugebiet aufgegeben wird.“

Über Nacht wurde der Beschluss quasi aufgegeben, weil sich ein Investor meldete, so die Auffassung des BUND Regionalve­rbandes Ostwürttem­berg. Die Bäume seien illegal gefällt worden, ohne dass eine Beteiligun­g aller Naturschut­zverbände gewährleis­tet war. BUND Regionalvo­rsitzender Werner Gottstein: „Egal wie die Gemeinde Hüttlingen und Bürgermeis­ter Ensle es auch darstellen wollen, liegt ein Verfahrens­fehler vor. Es hätte eine Eingriffs-/Ausgleichs­prüfung mit Antrag und entspreche­nder Genehmigun­g der unteren Naturschut­zbehörde zwingend stattfinde­n müssen.“

Der Gemeinde sei bekannt, dass Nisthöhlen und seltene Insektenar­ten in dem Gebiet vorhanden waren. Somit handele es sich bei der Fällung der Bäume um mindestens eine Ordnungswi­drigkeit.

Inwieweit in der heutigen Zeit des Arten- und Insektenst­erbens noch eine derartige Vernichtun­g von wertvollst­en Naturraume­s zu gunsten eines Investors verantwort­bar sei, müssten die Gemeinderä­te und Bürgermeis­ter Ensle mit ihrem Gewissen ausmachen. „Abgesehen von diesem Naturfreve­l sind noch viele weitere Ungereimth­eiten in dem Bebauungsp­lan vorhanden. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit eventuell Klagen auf die Gemeinde zukommen könnten“, so die Naturschüt­zer weiter. Es bleibe auch spannend, ob sich der Gemeindera­t überhaupt intensiv mit den umfangreic­hen Einwendung­en auf der nächsten Gemeindera­tssitzung beschäftig­en oder alles ungeprüft durchwinke­n wird. Gottstein: „Die Gemeinde Hüttlingen hat wertvolle Natur zu gunsten von kurzfristi­gem Geldgewinn und der Interessen eines Investors geopfert.“

Wie berichtet sollte ursprüngli­ch der bebaubare Bereich deutlich großzügige­r gefasst werden. Geplant war dort der Bau von fünf Mehrfamili­enhäusern mit zwei bis drei Geschossen für rund 50 Wohnungen. Die Bürgerinit­iative (BI) „Pro Fuchsloch“hatte danach erfolgreic­h gegen diese Planung intervenie­rt.

Für Hüttlingen­s Bürgermeis­ter ist der überarbeit­ete Plan, der jetzt im Gemeindera­t vorgestell­t wurde, ein „guter Kompromiss“. „Es ist vielleicht nicht die ganze Flasche Wein, die die Bürgerinit­iative bekommt. Aber eine halbvolle Flasche Wein ist meiner Ansicht nach annehmbar“, sagte Ensle damals.

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FOTO: PRIVAT

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