BUND kritisiert Baumfällaktion
Naturschützer halten die Abholzung der Streuobstwiese für rechtlich fragwürdig
(ij) - Zur geplanten Bebauung im Erlenweg in Hüttlingen hat sich der Naturschutzverband BUND kritisch geäußert. Die Gemeinde Hüttlingen - so die Kritik fälle noch vor Offenlage des Bebauungsplanes „Erlenweg“über 30 wertvolle alte Obstbäume. So werde den Naturschutzverbänden jede Möglichkeit der Einwände gegen den Bebauungsplan genommen und in Zeiten des Artensterbens unwiederbringlich Lebensraum für Insekten vernichtet.
Der BUND vermutet, dass „im vorauseilendem Gehorsam zu gunsten eines Investors die Bäume auf Anweisung der Gemeinde Hüttlingen beseitigt wurden“. Das Planungsbüro habe empfohlen den Baumbestand vor dem 30. Januar 2020 zu beseitigen. Offenlegung des Bebauungsplanes war zwischen 27. Januar und 25. Februar. Durch intensive Akteneinsicht des BUND Regionalverbandes Ostwürttemberg stellten sich mehrere Ungereimtheiten in dem Bebauungsplan heraus, so schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung.
Der Bebauungsplan beziehe sich auf einen Beschluss aus 1975 zum Baugebiet „Fuchsloch“. Ein Großteil wurde inzwischen bebaut, bis auf das Teilstück mit dem wertvollen Streuobstbestand, unter anderem, weil es sich um einen Rutschhang handelt.
„Mit einer Flächennutzungsplanänderung in 2014 wurde aber dieses Gebiet gegen ein anderes Baugebiet getauscht und somit aus dem Flächennutzungsplan als Baugebiet herausgenommen. Im Flächennutzungsplan wurde das Gebiet als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Damit stellte die Gemeinde Hüttlingen über einen Gemeinderatsbeschluss ihren eindeutigen planerischen und politischen Willen dar, dass das Gebiet als Baugebiet aufgegeben wird.“
Über Nacht wurde der Beschluss quasi aufgegeben, weil sich ein Investor meldete, so die Auffassung des BUND Regionalverbandes Ostwürttemberg. Die Bäume seien illegal gefällt worden, ohne dass eine Beteiligung aller Naturschutzverbände gewährleistet war. BUND Regionalvorsitzender Werner Gottstein: „Egal wie die Gemeinde Hüttlingen und Bürgermeister Ensle es auch darstellen wollen, liegt ein Verfahrensfehler vor. Es hätte eine Eingriffs-/Ausgleichsprüfung mit Antrag und entsprechender Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde zwingend stattfinden müssen.“
Der Gemeinde sei bekannt, dass Nisthöhlen und seltene Insektenarten in dem Gebiet vorhanden waren. Somit handele es sich bei der Fällung der Bäume um mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Inwieweit in der heutigen Zeit des Arten- und Insektensterbens noch eine derartige Vernichtung von wertvollsten Naturraumes zu gunsten eines Investors verantwortbar sei, müssten die Gemeinderäte und Bürgermeister Ensle mit ihrem Gewissen ausmachen. „Abgesehen von diesem Naturfrevel sind noch viele weitere Ungereimtheiten in dem Bebauungsplan vorhanden. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit eventuell Klagen auf die Gemeinde zukommen könnten“, so die Naturschützer weiter. Es bleibe auch spannend, ob sich der Gemeinderat überhaupt intensiv mit den umfangreichen Einwendungen auf der nächsten Gemeinderatssitzung beschäftigen oder alles ungeprüft durchwinken wird. Gottstein: „Die Gemeinde Hüttlingen hat wertvolle Natur zu gunsten von kurzfristigem Geldgewinn und der Interessen eines Investors geopfert.“
Wie berichtet sollte ursprünglich der bebaubare Bereich deutlich großzügiger gefasst werden. Geplant war dort der Bau von fünf Mehrfamilienhäusern mit zwei bis drei Geschossen für rund 50 Wohnungen. Die Bürgerinitiative (BI) „Pro Fuchsloch“hatte danach erfolgreich gegen diese Planung interveniert.
Für Hüttlingens Bürgermeister ist der überarbeitete Plan, der jetzt im Gemeinderat vorgestellt wurde, ein „guter Kompromiss“. „Es ist vielleicht nicht die ganze Flasche Wein, die die Bürgerinitiative bekommt. Aber eine halbvolle Flasche Wein ist meiner Ansicht nach annehmbar“, sagte Ensle damals.