Teilerfolg für Künast vor Kammergericht
BERLIN (epd) - Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat in der juristischen Auseinandersetzung um hasserfüllte und sexistische Beleidigungen einen weiteren Erfolg erzielt. Das Berliner Kammergericht revidierte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss teilweise ein Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2019, das Onlinekommentare wie „Drecks Schwein“, „Schlampe“und noch drastischere Ausdrücke zunächst als zulässige Meinungsäußerungen gewertet hatte.
Der Beschluss des Landgerichts war damals deutschlandweit kritisiert worden. Bereits im Januar hatte das Berliner Landgericht sechs von insgesamt 22 Onlinekommentaren doch moniert und die Herausgabe von Nutzerdaten beschlossen. Das Berliner Kammergericht bewertete nun sechs weitere Kommentare als strafbar und gestattete die Herausgabe der Nutzerdaten.
In dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 11. März stellte das Kammergericht fest: „Die Äußerungen wiesen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik (…) einordnen ließen.“Der Antragstellerin werde in den Kommentaren jede Würde abgesprochen. Zudem werde Künast „im Schutze der Anonymität des Internets zum Objekt frauenverachtender und entwürdigender obszöner Anwürfe gemacht“. Damit und „durch zügellose Beschimpfungen mittels besonders drastischer Begriffe aus dem Bereich der Fäkalsprache werde die Antragstellerin in einer so maßlos überzogenen Art und Weise attackiert, dass nur noch die persönliche Schmähung im Vordergrund steht und eine sachbezogene Auseinandersetzung völlig aus dem Blickfeld geraten sei.“Der Beschluss ist rechtskräftig.