„Es wird eine Bugwelle geben“
Amtsgerichts-Direktor Martin Reuff über trotz Corona unaufschiebbare Prozesse
AALEN - Auch am Amtsgericht Aalen läuft gerade ein Notprogramm. Fast alle Prozesse sind abgesetzt und verschoben worden. Laut einer Empfehlung des Landesjustizministeriums sind zunächst bis zum 19. April nur noch „unaufschiebbare“Verhandlungen zugelassen. Und soziale Kontakte sind auch hier „auf das unbedingt erforderliche Maß“zurückzufahren. Unser Mitarbeiter Markus Lehmann sprach mit Amtsgerichts-Direktor Martin Reuff.
Welche Verhandlungen sind denn unaufschiebbar?
Das sind Eilsachen, die nicht verschoben werden können, beispielsweise wenn es um das Kindeswohl oder um Gewaltschutz geht. Und Haftsachen. Davon ist am Amtsgericht bis zum 19. April eine Verhandlung betroffen, die aus heutiger Sicht stattfinden wird.
Welche Schutzmaßnahmen gelten angesichts der Corona-Krise?
Es gibt mehrere. Für Corona-Infizierte besteht ein Hausverbot und die Anzahl der Zuschauer und Beteiligten wird heruntergefahren. Das ergibt sich aus den deutlich reduzierten Sitzplätzen durch die größeren Abstände. Eine Schulklasse könnte also derzeit keine Verhandlung mitverfolgen. Auch die Mitarbeiter halten sich an die momentan geltenden Abstandsregelungen.
Was bedeuten die VerhandlungsAussetzungen für den Betrieb am Amtsgericht?
Das wird einen Stau verursachen und dann wird es eine Bugwelle geben. Termine werden eindeutig längerfristig blockiert sein. Am Amtsgericht war man mit dem Abarbeiten von Verhandlungen und deren Dauer auf einem guten Stand. Das hat sich nun leider komplett erledigt.