Warten auf das Baugebiet
Jetzt will die Stadt über ein Umlegungsverfahren die Erschließung voranbringen
GBOPFINGEN-OBERDORF - Seit zehn Jahren plant die Stadt an der Erschließung des kleinen Baugebiets Gemeines Feld in Oberdorf. Schwierige Grundstücksverhandlungen haben das Vorhaben bislang verhindert. Nun will Bopfingen über ein Baulandumlegungsverfahren zu einem sicheren und erfolgreichen Ende kommen.
Seit zehn Jahren wartet Oberdorf auf sein neues Baugebiet. Die Nähe zu einem Naturschutzgebiet und schwierige Grundstückverhandlungen machten bislang alle Bemühungen der Stadt für eine schnelle Erschließung des Baugebiets Gemeines Feld in Oberdorf zunichte. „Eine unendliche Geschichte“, nennt es daher auch Ortsvorsteher Martin Stempfle.
Da das geplante neue Baugebiet von einem ausgedehnten Landschaftsschutzgebiet umgeben ist und auch noch eine kleine Fläche in Anspruch genommen hätte, gestaltete sich die Ausarbeitung eines Bebauungsplans als sehr kompliziert. Nachdem mit dem Landratsamt ein Einvernehmen bezüglich der teilweisen Befreiung von den Landschaftsschutzverordnungen erzielt worden ist, waren nun die folgenden Grundstücksverhandlungen eine genauso hohe Hürde für die Stadtverwaltung.
„Bisher konnte das Baugebiet wegen zwei Grundstücksgeschäften noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden“, sagt Bürgermeister Gunter Bühler. Daher hat die Stadtverwaltung beschlossen, ein Baulandumlegungsverfahren auf den
Weg zu bringen und damit die Erschließung zu beschleunigen. Sehr gelegen kommt der Stadt dabei, dass sich das Umlegungsgebiet aktuell im Flurbereinigungsgebiet Oberdorf und Kerkingen befindet.
Zur Erschliessung und Neugestaltung des Gebiets können nach Ausschluss aus dem Flurbereinigungsverfahren die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Ursprünglich hatte die Stadt an eine Erschließung von sechs neuen Grundstücken gedacht. Jetzt besteht aber die Möglichkeit, bis zu 17 neue Grundstücke zu erschließen.
Der Gemeinderat hat die Stadt mit der Anordnung der Umlegung und der Bildung eines Umlegungsausschusses beauftragt. Während des gesamten Verfahrens bleiben die Grundstückseigentümer jederzeit frei in der Entscheidung, ihre Grundstücke doch noch an die Stadt, außerhalb des Verfahrens, zu verkaufen.