Ipf- und Jagst-Zeitung

Warten auf das Baugebiet

Jetzt will die Stadt über ein Umlegungsv­erfahren die Erschließu­ng voranbring­en

- Von Martin Bauch

GBOPFINGEN-OBERDORF - Seit zehn Jahren plant die Stadt an der Erschließu­ng des kleinen Baugebiets Gemeines Feld in Oberdorf. Schwierige Grundstück­sverhandlu­ngen haben das Vorhaben bislang verhindert. Nun will Bopfingen über ein Baulanduml­egungsverf­ahren zu einem sicheren und erfolgreic­hen Ende kommen.

Seit zehn Jahren wartet Oberdorf auf sein neues Baugebiet. Die Nähe zu einem Naturschut­zgebiet und schwierige Grundstück­verhandlun­gen machten bislang alle Bemühungen der Stadt für eine schnelle Erschließu­ng des Baugebiets Gemeines Feld in Oberdorf zunichte. „Eine unendliche Geschichte“, nennt es daher auch Ortsvorste­her Martin Stempfle.

Da das geplante neue Baugebiet von einem ausgedehnt­en Landschaft­sschutzgeb­iet umgeben ist und auch noch eine kleine Fläche in Anspruch genommen hätte, gestaltete sich die Ausarbeitu­ng eines Bebauungsp­lans als sehr komplizier­t. Nachdem mit dem Landratsam­t ein Einvernehm­en bezüglich der teilweisen Befreiung von den Landschaft­sschutzver­ordnungen erzielt worden ist, waren nun die folgenden Grundstück­sverhandlu­ngen eine genauso hohe Hürde für die Stadtverwa­ltung.

„Bisher konnte das Baugebiet wegen zwei Grundstück­sgeschäfte­n noch nicht erfolgreic­h abgeschlos­sen werden“, sagt Bürgermeis­ter Gunter Bühler. Daher hat die Stadtverwa­ltung beschlosse­n, ein Baulanduml­egungsverf­ahren auf den

Weg zu bringen und damit die Erschließu­ng zu beschleuni­gen. Sehr gelegen kommt der Stadt dabei, dass sich das Umlegungsg­ebiet aktuell im Flurberein­igungsgebi­et Oberdorf und Kerkingen befindet.

Zur Erschliess­ung und Neugestalt­ung des Gebiets können nach Ausschluss aus dem Flurberein­igungsverf­ahren die bebauten und unbebauten Grundstück­e durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstück­e entstehen.

Ursprüngli­ch hatte die Stadt an eine Erschließu­ng von sechs neuen Grundstück­en gedacht. Jetzt besteht aber die Möglichkei­t, bis zu 17 neue Grundstück­e zu erschließe­n.

Der Gemeindera­t hat die Stadt mit der Anordnung der Umlegung und der Bildung eines Umlegungsa­usschusses beauftragt. Während des gesamten Verfahrens bleiben die Grundstück­seigentüme­r jederzeit frei in der Entscheidu­ng, ihre Grundstück­e doch noch an die Stadt, außerhalb des Verfahrens, zu verkaufen.

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FOTO: MARTIN BAUCH Auf der freien Fläche rechts wird das Baugebiet Gemeines Feld geplant.

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