Was dürfen Vatertagsausflügler?
Gemeinsam unterwegs in Zeiten von Corona – Was ist erlaubt und was verboten?
GELLWANGEN – Mit einem Bollerwagen voll gekühltem Bier und Grillgut um die Häuser ziehen und schließlich gemeinsam in der Lieblingskneipe einkehren: So stellen sich wahrscheinlich viele den idealen Vatertag vor. Großen Männergruppen macht die Corona-Pandemie allerdings in diesem Jahr einen Strich durch die Rechnung. Wer am Donnerstag, 21. Mai, dennoch einen Ausflug im kleineren Kreise plant und auf die Vatertagstraditionen nicht gänzlich verzichten möchte, sollte die in BadenWürttemberg und Bayern geltenden Kontaktbeschränkungen beachten.
Grundsätzlich gilt: Wandern gilt laut der Corona-Verordnung nicht als Sport. Die Vatertagswanderung kann deshalb nicht als sportliches Training gewertet werden. Es gelten daher die Schutzvorschriften im öffentlichen wie im privaten Raum. Für Begegnungen auf Wanderwegen, in Parks oder anderen öffentlichen Plätzen in beiden Ländern bedeutet das, dass sich weiterhin nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen.
Ausnahme: Alle weiteren Teilnehmer müssen aus den Haushalten dieser zwei Personen stammen. Einer Männerwanderung mit einem zusätzlichen Freund steht demnach nichts im Wege. Ein Ausflug ausschließlich mit dem eigenen Hausstand und der Familie ist ohne Personenbeschränkung ebenfalls möglich. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss nur in diesen Fällen nicht eingehalten werden. Auf das Grillen außerhalb des eigenen Gartens muss unabhängig von der Gruppengröße verzichtet werden.
Für den eigenen Garten gilt in Baden-Württemberg die gleiche FünfPersonen-Regel wie für die eigenen vier Wände – ausgenommen davon sind Angehörige des eigenen Haushalts oder der erweiterten Familie, zu der beispielsweise auch Großeltern, Kinder, Enkel sowie deren Lebenspartner zählen. Auch in Bayern dürfen Personen eines weiteren Haushaltes dazukommen.
Das Einkehren in Bars, Kneipen oder Clubs zum Abschluss des Vaterstages muss in diesem Jahr coronabedingt entfallen. Gegen den Besuch eines Biergartens oder einer Gaststätte ist dagegen unter Einhaltung des Mindestabstandes, der Hygieneauflagen sowie der Begrenzung der zulässigen Personenzahl nichts einzuwenden. Bayerische Gastronomen empfangen ihre Gäste allerdings bis zum 25. Mai weiterhin ausschließlich im Freien. Hier gelten dieselben Regeln wie bei den Kontaktregelungen an öffentlichen Plätzen.
Der Gemeidevollzugsdienst der Stadt Ellwangen sieht keinen Notwendigkeit, am Himmelfahrtstag verstärkt zu kontrollieren: „Die Vorschriften und Regeln sind bekannt und wir werden daher am Vatertag von städtischer Seite nichts unternehmen. Wir haben in den letzten sechs bis sieben Wochen gute Erfahrungen gemacht, die Leute haben sich an die Regeln gehalten. Die Kollegen vom GVD hatten da eine sehr gute Bilanz“, sagt Pressesprecher Anselm Grupp.
Ähnlich schätzt auch das Polizeipräsidium
Aalen die Situation ein. „Wir sind unterwegs wie sonst auch. Und überwachen dabei auch die Verbote der Corona-Verordnung“, sagt Polizeipressesprecher Holger Bienert.