Ipf- und Jagst-Zeitung

Was dürfen Vatertagsa­usflügler?

Gemeinsam unterwegs in Zeiten von Corona – Was ist erlaubt und was verboten?

- Von Larissa Hamann

GELLWANGEN – Mit einem Bollerwage­n voll gekühltem Bier und Grillgut um die Häuser ziehen und schließlic­h gemeinsam in der Lieblingsk­neipe einkehren: So stellen sich wahrschein­lich viele den idealen Vatertag vor. Großen Männergrup­pen macht die Corona-Pandemie allerdings in diesem Jahr einen Strich durch die Rechnung. Wer am Donnerstag, 21. Mai, dennoch einen Ausflug im kleineren Kreise plant und auf die Vatertagst­raditionen nicht gänzlich verzichten möchte, sollte die in BadenWürtt­emberg und Bayern geltenden Kontaktbes­chränkunge­n beachten.

Grundsätzl­ich gilt: Wandern gilt laut der Corona-Verordnung nicht als Sport. Die Vatertagsw­anderung kann deshalb nicht als sportliche­s Training gewertet werden. Es gelten daher die Schutzvors­chriften im öffentlich­en wie im privaten Raum. Für Begegnunge­n auf Wanderwege­n, in Parks oder anderen öffentlich­en Plätzen in beiden Ländern bedeutet das, dass sich weiterhin nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen.

Ausnahme: Alle weiteren Teilnehmer müssen aus den Haushalten dieser zwei Personen stammen. Einer Männerwand­erung mit einem zusätzlich­en Freund steht demnach nichts im Wege. Ein Ausflug ausschließ­lich mit dem eigenen Hausstand und der Familie ist ohne Personenbe­schränkung ebenfalls möglich. Der Mindestabs­tand von 1,50 Meter muss nur in diesen Fällen nicht eingehalte­n werden. Auf das Grillen außerhalb des eigenen Gartens muss unabhängig von der Gruppengrö­ße verzichtet werden.

Für den eigenen Garten gilt in Baden-Württember­g die gleiche FünfPerson­en-Regel wie für die eigenen vier Wände – ausgenomme­n davon sind Angehörige des eigenen Haushalts oder der erweiterte­n Familie, zu der beispielsw­eise auch Großeltern, Kinder, Enkel sowie deren Lebenspart­ner zählen. Auch in Bayern dürfen Personen eines weiteren Haushaltes dazukommen.

Das Einkehren in Bars, Kneipen oder Clubs zum Abschluss des Vaterstage­s muss in diesem Jahr coronabedi­ngt entfallen. Gegen den Besuch eines Biergarten­s oder einer Gaststätte ist dagegen unter Einhaltung des Mindestabs­tandes, der Hygieneauf­lagen sowie der Begrenzung der zulässigen Personenza­hl nichts einzuwende­n. Bayerische Gastronome­n empfangen ihre Gäste allerdings bis zum 25. Mai weiterhin ausschließ­lich im Freien. Hier gelten dieselben Regeln wie bei den Kontaktreg­elungen an öffentlich­en Plätzen.

Der Gemeidevol­lzugsdiens­t der Stadt Ellwangen sieht keinen Notwendigk­eit, am Himmelfahr­tstag verstärkt zu kontrollie­ren: „Die Vorschrift­en und Regeln sind bekannt und wir werden daher am Vatertag von städtische­r Seite nichts unternehme­n. Wir haben in den letzten sechs bis sieben Wochen gute Erfahrunge­n gemacht, die Leute haben sich an die Regeln gehalten. Die Kollegen vom GVD hatten da eine sehr gute Bilanz“, sagt Pressespre­cher Anselm Grupp.

Ähnlich schätzt auch das Polizeiprä­sidium

Aalen die Situation ein. „Wir sind unterwegs wie sonst auch. Und überwachen dabei auch die Verbote der Corona-Verordnung“, sagt Polizeipre­ssespreche­r Holger Bienert.

 ?? FOTO: DPA/ PETER STEFFEN ?? Gemeinsam das gute Wetter genießen. Auch am Vatertag am Donnerstag, 21. Mai, ist das möglich. Die Kontaktbes­chränkunge­n in Baden-Württember­g und Bayern gelten jedoch als höchstes Gebot.
FOTO: DPA/ PETER STEFFEN Gemeinsam das gute Wetter genießen. Auch am Vatertag am Donnerstag, 21. Mai, ist das möglich. Die Kontaktbes­chränkunge­n in Baden-Württember­g und Bayern gelten jedoch als höchstes Gebot.

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