VW muss Kunden Schadenersatz zahlen
Grundsatzurteil im Dieselskandal – Tausende Kläger sollen Vergleichsangebote bekommen
KARLSRUHE (dpa/AFP) - Zehntausenden Dieselfahrern steht im Abgasskandal Schadenersatz von Volkswagen zu. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) stellten am Montag fest, dass der Einsatz der illegalen Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist.
Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Die gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe zum VW-Dieselskandal. Die Entscheidung ist wegweisend für viele tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Der VW-Konzern kündigte umgehend an, auf die Kläger zuzugehen und ihnen Vergleichsangebote zu machen.
In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass die Manipulationen von Volkswagen „objektiv als sittenwidrig“zu qualifizieren seien. VW hatte Millionen Dieselautos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden. Damit, so der Schluss der Richter, hat der Wolfsburger Autobauer das Kraftfahrt-Bundesamt über lange Jahre systematisch getäuscht – und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaximierung und auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung.
Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten
VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Vor Gericht sind nach Angaben von VW noch immer rund 60 000 Klagen anhängig. Der Konzern will den Klägern nach dem Karlsruher Urteil nun Einmalzahlungen anbieten. Dies sei eine „pragmatische und einfache“Lösung, erklärte VW. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. Die Autokäufer müssen dabei ihren Wagen nicht zurückgeben.
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