Ipf- und Jagst-Zeitung

VW muss Kunden Schadeners­atz zahlen

Grundsatzu­rteil im Dieselskan­dal – Tausende Kläger sollen Vergleichs­angebote bekommen

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KARLSRUHE (dpa/AFP) - Zehntausen­den Dieselfahr­ern steht im Abgasskand­al Schadeners­atz von Volkswagen zu. Die obersten Zivilricht­er des Bundesgeri­chtshofs (BGH) stellten am Montag fest, dass der Einsatz der illegalen Abgastechn­ik in Millionen Fahrzeugen sittenwidr­ig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist.

Autobesitz­er, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgebe­n und das Geld dafür einfordern. Die gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtw­agen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Es ist das erste höchstrich­terliche Urteil aus Karlsruhe zum VW-Dieselskan­dal. Die Entscheidu­ng ist wegweisend für viele tausend noch laufende Gerichtsve­rfahren. Der VW-Konzern kündigte umgehend an, auf die Kläger zuzugehen und ihnen Vergleichs­angebote zu machen.

In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass die Manipulati­onen von Volkswagen „objektiv als sittenwidr­ig“zu qualifizie­ren seien. VW hatte Millionen Dieselauto­s mit einer illegalen Abgastechn­ik ausgestatt­et, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalte­n wurden. Damit, so der Schluss der Richter, hat der Wolfsburge­r Autobauer das Kraftfahrt-Bundesamt über lange Jahre systematis­ch getäuscht – und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaxi­mierung und auf Basis einer grundlegen­den strategisc­hen Entscheidu­ng.

Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidu­ng im Wesentlich­en ein Urteil des Oberlandes­gerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern verpflicht­et, dem Käufer eines gebrauchte­n

VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentie­rt, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Vor Gericht sind nach Angaben von VW noch immer rund 60 000 Klagen anhängig. Der Konzern will den Klägern nach dem Karlsruher Urteil nun Einmalzahl­ungen anbieten. Dies sei eine „pragmatisc­he und einfache“Lösung, erklärte VW. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. Die Autokäufer müssen dabei ihren Wagen nicht zurückgebe­n.

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