Rat stimmt Gründung der Gartenschau GmbH zu
Stadt bringt zwei Millionen Euro als Startkapital ein und kommt auch für die Personalkosten auf
ELLWANGEN (gäss) - Eine weitere Hürde ist genommen. Der Gemeinderat hat am Donnerstag der Gründung einer Landesgartenschau Ellwangen 2026 GmbH zugestimmt. Die Stadt Ellwangen beteiligt sich als Mehrheitsgesellschafterin mit einer Stammeinlage in Höhe von 20 000 Euro an der Projektgesellschaft. Mit 10 000 Euro beteiligt sich die Förderungsgesellschaft für die badenwürttembergischen Landesgartenschauen „BW Grün“. Außerdem wird die Stadt die im Haushaltsjahr 2020 für die Landesgartenschau eingeplanten Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro als Eigenkapital in die GmbH einbringen.
Die Gesellschaft erhält zwei Geschäftsführer – Stefan Powolny für die Stadt und Tobias de Haën für „BW Grün“. Auch die sechs ehrenamtlichen Aufsichtsräte wurden nominiert. Dies sind die Stadträte Fritz Widmann und Albert Schiele (CDU), Hariolf Brenner und Jürgen Lang (FBE), Berthold Weiß (Grüne) und Herbert Hieber (SPD). Die weiteren Aufsichtsräte sind OB Michael Dambacher als „geborenes“Mitglied und Vorsitzender sowie drei Vertreter von „BW Grün“.
„BW Grün“wird außer dem zweiten Geschäftsführer einige erfahrene Mitarbeiter in das Team der Landesgartenschau GmbH entsenden, sich aber über die getätigte Stammeinlage hinaus nicht weiter finanziell engagieren. Das heißt: Die Stadt Ellwangen trägt alle Kosten für den Investitions
und den Durchführungshaushalt der Landesgartenschau 2026. Zur Finanzierung dienen im Wesentlichen natürlich auch Zuschüsse des Landes. Zu einem späteren Zeitpunkt, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat, sei mit Werbeeinahmen, Sponsoring und Konzessionseinnahmen sowie Eintrittsgeldern zu rechnen.
Die Gesellschaft – indirekt die Stadt – übernimmt also auch alle Personalkosten. Bis zu maximal 25 Mitarbeiter sollen angestellt werden. Die genauen Regeln und Finanzierungsmodalitäten sollen 2021 final ausgehandelt werden.
Die Personalausgaben riefen dann auch Herbert Hieber auf den Plan. Beim Fach- und Führungspersonal darf die Projektgesellschaft nämlich über Tarif zahlen, bei einfachen Tätigkeiten darf das Gehalt aber unter dem Tariflohn des öffentlichen Diensts liegen. Auch diese Beschäftigten müssten nach TVöD bezahlt werden, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende. „Hier ist die Stadt Vorbild für andere Firmen.“