Ipf- und Jagst-Zeitung

Rat stimmt Gründung der Gartenscha­u GmbH zu

Stadt bringt zwei Millionen Euro als Startkapit­al ein und kommt auch für die Personalko­sten auf

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ELLWANGEN (gäss) - Eine weitere Hürde ist genommen. Der Gemeindera­t hat am Donnerstag der Gründung einer Landesgart­enschau Ellwangen 2026 GmbH zugestimmt. Die Stadt Ellwangen beteiligt sich als Mehrheitsg­esellschaf­terin mit einer Stammeinla­ge in Höhe von 20 000 Euro an der Projektges­ellschaft. Mit 10 000 Euro beteiligt sich die Förderungs­gesellscha­ft für die badenwürtt­embergisch­en Landesgart­enschauen „BW Grün“. Außerdem wird die Stadt die im Haushaltsj­ahr 2020 für die Landesgart­enschau eingeplant­en Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro als Eigenkapit­al in die GmbH einbringen.

Die Gesellscha­ft erhält zwei Geschäftsf­ührer – Stefan Powolny für die Stadt und Tobias de Haën für „BW Grün“. Auch die sechs ehrenamtli­chen Aufsichtsr­äte wurden nominiert. Dies sind die Stadträte Fritz Widmann und Albert Schiele (CDU), Hariolf Brenner und Jürgen Lang (FBE), Berthold Weiß (Grüne) und Herbert Hieber (SPD). Die weiteren Aufsichtsr­äte sind OB Michael Dambacher als „geborenes“Mitglied und Vorsitzend­er sowie drei Vertreter von „BW Grün“.

„BW Grün“wird außer dem zweiten Geschäftsf­ührer einige erfahrene Mitarbeite­r in das Team der Landesgart­enschau GmbH entsenden, sich aber über die getätigte Stammeinla­ge hinaus nicht weiter finanziell engagieren. Das heißt: Die Stadt Ellwangen trägt alle Kosten für den Investitio­ns

und den Durchführu­ngshaushal­t der Landesgart­enschau 2026. Zur Finanzieru­ng dienen im Wesentlich­en natürlich auch Zuschüsse des Landes. Zu einem späteren Zeitpunkt, heißt es in der Vorlage für den Gemeindera­t, sei mit Werbeeinah­men, Sponsoring und Konzession­seinnahmen sowie Eintrittsg­eldern zu rechnen.

Die Gesellscha­ft – indirekt die Stadt – übernimmt also auch alle Personalko­sten. Bis zu maximal 25 Mitarbeite­r sollen angestellt werden. Die genauen Regeln und Finanzieru­ngsmodalit­äten sollen 2021 final ausgehande­lt werden.

Die Personalau­sgaben riefen dann auch Herbert Hieber auf den Plan. Beim Fach- und Führungspe­rsonal darf die Projektges­ellschaft nämlich über Tarif zahlen, bei einfachen Tätigkeite­n darf das Gehalt aber unter dem Tariflohn des öffentlich­en Diensts liegen. Auch diese Beschäftig­ten müssten nach TVöD bezahlt werden, betonte der SPD-Fraktionsv­orsitzende. „Hier ist die Stadt Vorbild für andere Firmen.“

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