Ipf- und Jagst-Zeitung

Vorbild Schweiz

- Ihre Redaktion

Eines ist mir immer klarer geworden, seit ich als Freiberufl­er viel mit dem Auto unterwegs bin: Eine sehr hohe Zahl von Autofahrer­n und zunehmend leider auch Autofahrer­innen (!) ist charakterl­os unterwegs. Vorgaben zur Geschwindi­gkeit werden als „unverbindl­iche Empfehlung­en“betrachtet: mit 40 bis 50 Stundenkil­ometern durch eine 7-Stundenkil­ometer-Zone oder mit 120 Stundenkil­ometern durch eine Ortschaft, in der 50 Stundenkil­ometer erlaubt sind.

Auch wenn sich die Zahl der Verkehrsto­ten in den letzten Jahren glückliche­rweise deutlich reduziert hat: Das Einhalten von Regeln gehört zur obersten Bürgerpfli­cht! Und daran mangelt es leider vielen. Und viele sind einfach ignorant. Es ist rücksichts­los, in verkehrsbe­ruhigten Zonen oder in Ortschafte­n zu rasen, Menschen und Tiere zu gefährden und Anwohner dadurch zu belästigen. 120 Stundenkil­ometer zu fahren, wo 50 erlaubt sind, zeigt, dass diesen Menschen nicht nur für ein bis drei Monate der Führersche­in entzogen werden muss. Die Bürgerscha­ft muss vor solchen Fahrern geschützt werden.

Ich hoffe und wünsche also, dass die Verschärfu­ng nicht rückgängig gemacht wird. Im Gegenteil: Ich würde mir wünschen, dass man sich mehr an der Schweiz orientiert, wo unangemess­enes Rasen erheblich schärfer geahndet wird. Der Bundesrat hat also sehr gut daran getan, die Regelungen zu verschärfe­n. Er hätte es noch viel strenger tun sollen.

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