Ipf- und Jagst-Zeitung

CDU und FDP wollen Polizei-Amtshilfe für Berlin aussetzen

Grund ist umstritten­es Gesetz gegen Diskrimini­erung in der Bundeshaup­tstadt

- Von Katja Korf

GSTUTTGART - Welche Folgen hat ein neues Gesetz gegen Diskrimini­erung für Baden-Württember­gs Polizisten? Das wollen sowohl die CDU als auch die FDP von Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) wissen. Anlass sind Pläne des Landes Berlin. Sollten diese in Kraft treten, fürchten Kritiker Folgen für Beamte aus dem Südwesten, wenn diese Amtshilfe in der Bundeshaup­tstadt leisten.

Am Donnerstag will der Berliner Senat das Antidiskri­minierungs­gesetz beschließe­n. Es stammt aus der Feder von Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne). Das Regelwerk soll es Bürgern erleichter­n, sich gegen Diskrimini­erungen durch Landesbedi­enstete zu wehren und Schadenser­satz zu bekommen. Ein Beispiel: Fühlt sich ein Berliner von der Polizei nur deshalb kontrollie­rt, weil er dunkelhäut­ig ist, könnte er leichter als bisher dagegen vorgehen. Als Grund führen SPD, Linke und Grüne an, dass solche Diskrimini­erungen häufig vorkommen. Das belegen Studien etwa der Bertelsman­n-Stiftung.

Nach Lesart der Kritiker führt ein Passus im Gesetz dazu, dass Beamte nachweisen müssen, dass sie niemand diskrimini­ert haben. Das würde die Beweislast umkehren – normalerwe­ise muss der Kläger beweisen, dass Vorwürfe zutreffen.

In der vergangene­n Woche hatten mehrere CDU-Bundespoli­tiker sowie CSU-Innenminis­ter Horst Seehofer das Vorhaben kritisiert. Die Polizeigew­erkschafte­n in Baden-Württember­g fordern, zunächst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Seit 2017 halfen mehr als 2600 Polizisten aus BadenWürtt­emberg etwa bei Staatsbesu­chen oder am 1. Mai in Berlin aus. Landesinne­nminister Thomas Strobl (CDU) hatte sich dazu nicht geäußert. Er wolle das Gesetz prüfen und Mitte Juni mit seinen Innenminis­terkollege­n besprechen. Sein Haus geht aber davon aus, dass die Regeln sich nicht auf Südwest-Beamte anwenden lassen, die in Berlin aushelfen.

Strobls CDU-Parteifreu­nde im Landtag wollen es nun ganz genau wissen. Sie fragen förmlich nach, was auf Baden-Württember­gs Polizisten zukommen könnte. Siegfried Lorek, CDU-Sprecher für Polizeipol­itik, fordert: „Wenn dieses Gesetz verabschie­det wird, sollten wir keine baden-württember­gischen Beamten mehr im Rahmen der Amtshilfe nach Berlin entsenden, bis dies abschließe­nd geklärt ist.“

Die opposition­elle FDP sieht das ebenso. Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke schließt sich der Forderung an. Auch seine Liberalen haben schriftlic­h mehrere Fragen an Strobl zu dem Thema formuliert. Rülke kritisiert vor allem den Grünen-Landeschef Oliver Hildenbran­d. „Es lässt tief blicken, dass auch die Grünen in BadenWürtt­emberg ein solches Gesetz durch ihren Landesvors­itzenden unterstütz­en. Für uns Liberale ist es inakzeptab­el, wenn unsere Polizisten bei Einsätzen in Berlin ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und dann auch noch dem Risiko von fadenschei­nigen Diskrimini­erungsvorw­ürfen ausgesetzt werden“, so Rülke. Hildenbran­d befürworte­t das Gesetz ebenso wie die grünen Landtagsab­geordneten. Die Kritik sei unangemess­en, die Regeln richteten sich keinesfall­s gegen die Polizei.

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FOTO: DPA Der Berliner Senat will ein Antidiskri­minierungs­gesetz beschließe­n. Das könnte auch Folgen für baden-württember­gische Polizisten haben.

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