Beleidigung eines Polizisten kann teuer werden
Angeklagter wird wegen Widerstands zu einer hohen Geldstrafe verurteilt
AALEN (gk) - Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Fahren unter Alkoholeinfluss – wegen dieser Vorwürfe hat sich ein 34-jähriger selbstständiger Geschäftsmann aus Aalen am Montagmorgen vor Strafrichterin Isolde Ziegler-Bastillo verantworten müssen.
Staatsanwältin Doreen Bühler beschuldigte den Mann in ihrer Anklageschrift, sich einer Festnahme im September 2019 nicht nur heftig widersetzt zu haben, sondern ausgerastet zu sein und die beteiligten Polizeibeamten bespuckt und auf übelste Art und Weise beleidigt zu haben. Deshalb sei er festgenommen und, da Suizidgefahr bestanden habe, zum eigenen Schutz in das Zentrum für Psychiatrie nach Winnenden eingeliefert worden.
Dieser Anklagepunkt spielte in der Verhandlung allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da der Beschuldigte die Tatvorwürfe schon im Vorfeld des Prozesses über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Ferdinand Scholl aus Schorndorf, eingeräumt hatte. Aus diesem Vorfall resultierte allerdings eine – vorsichtig formuliert – persönliche Animosität gegen einen beteiligten Polizeibeamten. Zum weiteren Vorwurf, kurz vor Weihnachten 2019 mitten in der Nacht an der Wohnung seiner Ex -Freundin in Wasseralfingen randaliert zu haben und danach unter Alkoholeinfluss zu seiner Firma im Essinger Gewerbegebiet gefahren zu sein, äußerte sich der Angeklagte dagegen nicht.
Nach den Zeugenaussagen der ExFreundin, eines weiteren Hausbewohners, sowie verschiedener Polizisten und des Sachverständigen Andreas Alt von der Ulmer Rechtsmedizin stellte Rechtsanwalt Scholl die Beteiligung seines Mandanten an diesem Vorgang komplett in Frage, da er erst auf seinem Parkplatz, im Auto sitzend von den alarmierten Polizeistreifen tatsächlich angetroffen wurde. Bei dieser Gelegenheit beleidigte er allerdings einmal mehr den ihm von seiner Festnahme im September bekannten Polizisten. Die angeordnete Blutentnahme
ergab einen Alkoholwert von rund 1,8 Promille. Der Führerschein des Beschuldigten wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Für Staatsanwältin Doreen Bühler war die strittige Alkoholfahrt durch die Zeugenaussagen bewiesen, sie forderte eine Gesamtstrafe von elf Monaten zur Bewährung, einen weiteren Führerscheinentzug von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 2000 Euro. Verteidiger Ferdinand Scholl plädierte dagegen auf Freispruch bezüglich der Alkoholfahrt und hielt eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen für die Beleidigungen und den Widerstand gegen die Polizisten für angemessen.
Amtsrichterin Ziegler-Bastillo verurteilte den 34-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 9600 Euro, und zu einem weiteren Führerscheinentzug von fünf Monaten. Sie appellierte an den Beschuldigten, sich psychologische Hilfe zu suchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.