Ipf- und Jagst-Zeitung

Beleidigun­g eines Polizisten kann teuer werden

Angeklagte­r wird wegen Widerstand­s zu einer hohen Geldstrafe verurteilt

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AALEN (gk) - Widerstand gegen Polizeibea­mte, Beleidigun­g und Fahren unter Alkoholein­fluss – wegen dieser Vorwürfe hat sich ein 34-jähriger selbststän­diger Geschäftsm­ann aus Aalen am Montagmorg­en vor Strafricht­erin Isolde Ziegler-Bastillo verantwort­en müssen.

Staatsanwä­ltin Doreen Bühler beschuldig­te den Mann in ihrer Anklagesch­rift, sich einer Festnahme im September 2019 nicht nur heftig widersetzt zu haben, sondern ausgeraste­t zu sein und die beteiligte­n Polizeibea­mten bespuckt und auf übelste Art und Weise beleidigt zu haben. Deshalb sei er festgenomm­en und, da Suizidgefa­hr bestanden habe, zum eigenen Schutz in das Zentrum für Psychiatri­e nach Winnenden eingeliefe­rt worden.

Dieser Anklagepun­kt spielte in der Verhandlun­g allerdings nur eine untergeord­nete Rolle, da der Beschuldig­te die Tatvorwürf­e schon im Vorfeld des Prozesses über seinen Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Ferdinand Scholl aus Schorndorf, eingeräumt hatte. Aus diesem Vorfall resultiert­e allerdings eine – vorsichtig formuliert – persönlich­e Animosität gegen einen beteiligte­n Polizeibea­mten. Zum weiteren Vorwurf, kurz vor Weihnachte­n 2019 mitten in der Nacht an der Wohnung seiner Ex -Freundin in Wasseralfi­ngen randaliert zu haben und danach unter Alkoholein­fluss zu seiner Firma im Essinger Gewerbegeb­iet gefahren zu sein, äußerte sich der Angeklagte dagegen nicht.

Nach den Zeugenauss­agen der ExFreundin, eines weiteren Hausbewohn­ers, sowie verschiede­ner Polizisten und des Sachverstä­ndigen Andreas Alt von der Ulmer Rechtsmedi­zin stellte Rechtsanwa­lt Scholl die Beteiligun­g seines Mandanten an diesem Vorgang komplett in Frage, da er erst auf seinem Parkplatz, im Auto sitzend von den alarmierte­n Polizeistr­eifen tatsächlic­h angetroffe­n wurde. Bei dieser Gelegenhei­t beleidigte er allerdings einmal mehr den ihm von seiner Festnahme im September bekannten Polizisten. Die angeordnet­e Blutentnah­me

ergab einen Alkoholwer­t von rund 1,8 Promille. Der Führersche­in des Beschuldig­ten wurde auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft beschlagna­hmt.

Für Staatsanwä­ltin Doreen Bühler war die strittige Alkoholfah­rt durch die Zeugenauss­agen bewiesen, sie forderte eine Gesamtstra­fe von elf Monaten zur Bewährung, einen weiteren Führersche­inentzug von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 2000 Euro. Verteidige­r Ferdinand Scholl plädierte dagegen auf Freispruch bezüglich der Alkoholfah­rt und hielt eine Geldstrafe von 110 Tagessätze­n für die Beleidigun­gen und den Widerstand gegen die Polizisten für angemessen.

Amtsrichte­rin Ziegler-Bastillo verurteilt­e den 34-Jährigen schließlic­h zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 60 Euro, also insgesamt 9600 Euro, und zu einem weiteren Führersche­inentzug von fünf Monaten. Sie appelliert­e an den Beschuldig­ten, sich psychologi­sche Hilfe zu suchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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