Ipf- und Jagst-Zeitung

Neue Regelungen für Tanzen und Tennis

-

STUTTGART (an) - Es gibt Neuigkeite­n für Tanzen und Tennis. Weitere Änderungen in der gemeinsame­n Corona-Verordnung Sportstätt­en von Sozial- und Kultusmini­sterium Baden-Württember­gs sind in Kraft getreten. Der Tanzsport erhält darin einen eigenen Abschnitt mit spezifisch­en Quadratmet­ervorgaben.

Danach müssen Trainings- und Übungseinh­eiten mit Raumwegen beim Tanzen individuel­l, in Gruppen von maximal zehn Personen oder bis zu zehn festen Paaren auf einer Fläche stattfinde­n, die so bemessen ist, dass pro Person oder pro Tanzpaar mindestens 25 Quadratmet­er zur Verfügung stehen (statt bisher 40 Quadratmet­er pro Person oder Paar). Beim Ballett müssen Trainings- und Übungseinh­eiten an der Stange so ausgeführt werden, dass ein Mindestabs­tand von 2,5 Metern eingehalte­n wird. Ferner gelten die bekannten Abstands- und Hygienereg­eln, auch die Dokumentat­ion der teilnehmen­den Personen muss weiterhin erfolgen.

Diese Regelungen werden auch für den Tanzunterr­icht an Musikund Jugendkuns­tschulen in der für diese Schulen geltenden Verordnung getroffen. „Baden-Württember­g ist auch eine Hochburg des Tanzsports und Balletts. Wir haben Tanzen und Ballett deshalb als gesonderte­n Punkt in die Verordnung aufgenomme­n und die Regeln so gestaltet, dass sie den Vereinen sowie Tanz- und Ballettsch­ulen - 2 eine klare Orientieru­ng bieten und praktikabe­l sind“, sagt Kultus- und Sportminis­terin Dr. Susanne Eisenmann.

Neu ist außerdem, dass das Tennisspie­l im Doppel in BadenWürtt­emberg ab sofort wieder zulässig ist. Seit dem 11. Mai 2020 ist das Tennisspie­len im Einzel unter entspreche­nden Auflagen bereits erlaubt gewesen. Die positive Entwicklun­g beim Infektions­geschehen ermöglicht nun den Schritt, auch Doppelpart­ien zu ermögliche­n. „Es freut mich sehr, dass die Tennisbege­isterten in Baden-Württember­g diesen schönen Sport nun auch wieder im Doppel ausüben können“, sagt Eisenmann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany