Ipf- und Jagst-Zeitung

Kritik am Verfassung­sschutz im Fall Lübcke

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HAMBURG/KASSEL (dpa) - Der hessische Verfassung­sschutz steht im Mordfall Walter Lübcke erneut in der Kritik. Laut einem Bericht des NDR soll die Behörde Informatio­nen über den mutmaßlich­en Helfer Markus H. nicht weitergege­ben und somit eventuell dessen Waffenbesi­tz ermöglicht haben. Schon zuvor hatte es Kritik am hessischen Verfassung­sschutz gegeben, weil der mutmaßlich­e Täter Stephan E. zwar als Rechtsextr­emist aktenkundi­g war, aber zum Tatzeitpun­kt nicht mehr unter besonderer Beobachtun­g stand. Ein Untersuchu­ngsausschu­ss zu letzteren Vorwürfen soll im hessischen Landtag noch im Juni eingesetzt werden, wie „Correctiv“am Donnerstag berichtete. Die inhaltlich­e Arbeit soll demnach nach der Sommerpaus­e beginnen. Ein Sprecher der SPD-Landtagsfr­aktion teilte dazu mit, dass das Parlament in der nächsten Plenarwoch­e (23. bis 25. Juni) über den Einsetzung­sbeschluss abstimmen soll.

Der CDU-Politiker Lübcke wurde am 2. Juni 2019 erschossen. Markus H. soll Stephan E. an der Waffe ausgebilde­t und ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkart­e eingetrage­n haben. Ihm wird Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengese­tz vorgeworfe­n. Ab kommenden Dienstag müssen sich E. und H. vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt verantwort­en. Im Bezug auf H. schrieb der NDR, dass die Waffenbehö­rde der Stadt Kassel ihm wegen seiner rechtsextr­emistische­n Aktivitäte­n keine Waffenbesi­tzkarte zugestande­n habe. 2015 habe sich H. diese vor dem Verwaltung­sgericht erstritten. Der Verfassung­sschutz soll damals nur über Aktivitäte­n von H. bis 2009 informiert haben, obwohl der Behörde nach NDR-Recherchen ein Eintrag von 2011 vorlag.

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