Kritik am Verfassungsschutz im Fall Lübcke
HAMBURG/KASSEL (dpa) - Der hessische Verfassungsschutz steht im Mordfall Walter Lübcke erneut in der Kritik. Laut einem Bericht des NDR soll die Behörde Informationen über den mutmaßlichen Helfer Markus H. nicht weitergegeben und somit eventuell dessen Waffenbesitz ermöglicht haben. Schon zuvor hatte es Kritik am hessischen Verfassungsschutz gegeben, weil der mutmaßliche Täter Stephan E. zwar als Rechtsextremist aktenkundig war, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung stand. Ein Untersuchungsausschuss zu letzteren Vorwürfen soll im hessischen Landtag noch im Juni eingesetzt werden, wie „Correctiv“am Donnerstag berichtete. Die inhaltliche Arbeit soll demnach nach der Sommerpause beginnen. Ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion teilte dazu mit, dass das Parlament in der nächsten Plenarwoche (23. bis 25. Juni) über den Einsetzungsbeschluss abstimmen soll.
Der CDU-Politiker Lübcke wurde am 2. Juni 2019 erschossen. Markus H. soll Stephan E. an der Waffe ausgebildet und ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkarte eingetragen haben. Ihm wird Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Ab kommenden Dienstag müssen sich E. und H. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Im Bezug auf H. schrieb der NDR, dass die Waffenbehörde der Stadt Kassel ihm wegen seiner rechtsextremistischen Aktivitäten keine Waffenbesitzkarte zugestanden habe. 2015 habe sich H. diese vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Der Verfassungsschutz soll damals nur über Aktivitäten von H. bis 2009 informiert haben, obwohl der Behörde nach NDR-Recherchen ein Eintrag von 2011 vorlag.