Ipf- und Jagst-Zeitung

Haftstrafe für Babysitter­in nach Tod von Säugling

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BERLIN (dpa) - Nach dem MethadonTo­d eines zehn Wochen alten Säuglings in Berlin ist seine damalige Babysitter­in zu sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t sprach die 39-Jährige am Donnerstag unter anderem der Körperverl­etzung mit Todesfolge schuldig. Die Angeklagte habe dem Kind im Februar 2019 die Ersatzdrog­e Methadon verabreich­t und dabei auch deren Gefährlich­keit erkannt, begründete die Vorsitzend­e Richterin. Der Junge, ein Zwilling, sei wenige Stunden später an einer Vergiftung gestorben.

Die Angeklagte sei bereits vor Antritt ihrer Nachtschic­ht bei den Zwillingen müde gewesen, hieß es weiter im Urteil. Sie habe beiden Babys Methadon gegeben, um sie ruhig zu stellen. Das kleine Mädchen habe die Wirkung des verabreich­ten Methadons ausgeschla­fen. Die 39-Jährige habe die Babys in der Nacht vor dem Tod des Jungen allein betreut. Erste Symptome seien am Morgen aufgetrete­n. Die Mutter der Kinder habe in einem anderen Zimmer geschlafen. Methadon habe der Angeklagte­n zur Verfügung gestanden – als Ersatzdrog­e. Die Angeklagte habe auch Täterwisse­n offenbart. Als die Todesursac­he noch nicht bekannt gewesen sei, habe sie gegenüber einer Zeugin von einer Methadon-Vergiftung gesprochen.

Die Verteidige­r verlangten Freispruch. Ein absichtlic­hes Verabreich­en sei nicht nachgewies­en worden, so eine Anwältin. Es handele sich um eine „winzige Menge, die irgendwie in den Mund des Säuglings gekommen ist“. Die deutsche Angeklagte ist seit vier Monaten inhaftiert. Mit Rechtsmitt­eln gegen das Urteil wird gerechnet.

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