Ipf- und Jagst-Zeitung

Elektroger­äte für fast 20 000 Euro erschwinde­lt

Verhandlun­g am Amtsgerich­t Ellwangen: 34-jähriger Mann erhält Bewährungs­strafe

- Von Josef Schneider

GELLWANGEN/SCHWÄBISCH HALL Wegen Betrugs in sieben Fällen in Tateinheit mit Urkundenfä­lschung in besonders schwerem Fall hat das Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Ellwangen einen 34-jährigen Mann aus Schwäbisch Hall zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der arbeitslos­e Maurer war in vollem Umfang geständig. Er gab zu, mit zwei gestohlene­n beziehungs­weise gefundenen Personalau­sweisen und Bankkarten in sieben Elektrofac­hgeschäfte­n Elektroger­äte im Gesamtwert von rund 19 790 Euro eingekauft zu haben. Dabei wurden Finanzieru­ngsverträg­e für Ratenzahlu­ngen abgeschlos­sen.

Bei den im August und November 2017 heimgesuch­ten Elektrofac­hgeschäfte­n handelt es sich um Marktniede­rlassungen in Ellwangen, Fellbach, Waiblingen, Bietigheim-Bissingen,

Backnang und Schwäbisch Hall. Das Interesse des Angeklagte­n galt Smartphone­s, Fernsehern, Spielekons­olen und Kopfhörern. Auch ein Staubsauge­r war unter den gekauften Gegenständ­en. Die Geräte verkaufte der 34-Jährige anschließe­nd größtentei­ls über das Internet, für ungefähr 5000 Euro. Als Grund für seine Taten gab der Betrüger an, er sei damals von einer osmanische­n Gruppe „massiv erpresst“und unter Druck gesetzt worden: „Ich bin da ganz dumm reingerate­n.“In diesem Pokerclub sei er auch einmal zusammenge­schlagen worden. „Die wollten von mir 2500 Euro, sonst dürfte ich nicht aussteigen.“Der Angeklagte, der vom 29. Dezember 2019 bis 8. Januar 2020 aufgrund eines Haftbefehl­s des Amtsgerich­ts Ellwangen in Untersuchu­ngshaft war, ist wegen Urkundenfä­lschung, Betrugs, Körperverl­etzung, Beleidigun­g, Bedrohung und gewerbsmäß­igen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln vorbestraf­t.

Das Schöffenge­richt verhängte eine 18-monatige Bewährungs­strafe und ordnete die Einziehung von 19 790 Euro als Wertersatz an. Die Bewährungs­zeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Als Bewährungs­auflage muss der Angeklagte 50 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker würdigte in der Urteilsbeg­ründung das umfassende Geständnis des 34Jährigen und mit Blick auf die osmanische Gruppe seine nicht zu widerlegen­de Motivlage bei den Taten.

Oberstaats­anwalt Jörg Böhmer forderte eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten. Man habe es dem Angeklagte­n leicht gemacht, sagte er in seinem Plädoyer zur Vorgehensw­eise: „Es scheint keine große Hürde zu sein.“Der Angeklagte habe so innerhalb kurzer Zeit einen relativ großen Schaden von fast 20 000 Euro angerichte­t. Das sei keine Bagatelle mehr.

Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Christoph Wingerter aus Heilbronn, plädierte auf eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten. Sein Mandant sei „aus einer Verzweiflu­ng straffälli­g geworden“, sagte er. Wegen Rechtsmitt­elverzicht­s ist das Urteil rechtskräf­tig.

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FOTO: MASUCH Vor dem Ellwanger Landgerich­t musste sich der 34-Jährige wegen Betrugs verantwort­en.

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