Elektrogeräte für fast 20 000 Euro erschwindelt
Verhandlung am Amtsgericht Ellwangen: 34-jähriger Mann erhält Bewährungsstrafe
GELLWANGEN/SCHWÄBISCH HALL Wegen Betrugs in sieben Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung in besonders schwerem Fall hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen einen 34-jährigen Mann aus Schwäbisch Hall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der arbeitslose Maurer war in vollem Umfang geständig. Er gab zu, mit zwei gestohlenen beziehungsweise gefundenen Personalausweisen und Bankkarten in sieben Elektrofachgeschäften Elektrogeräte im Gesamtwert von rund 19 790 Euro eingekauft zu haben. Dabei wurden Finanzierungsverträge für Ratenzahlungen abgeschlossen.
Bei den im August und November 2017 heimgesuchten Elektrofachgeschäften handelt es sich um Marktniederlassungen in Ellwangen, Fellbach, Waiblingen, Bietigheim-Bissingen,
Backnang und Schwäbisch Hall. Das Interesse des Angeklagten galt Smartphones, Fernsehern, Spielekonsolen und Kopfhörern. Auch ein Staubsauger war unter den gekauften Gegenständen. Die Geräte verkaufte der 34-Jährige anschließend größtenteils über das Internet, für ungefähr 5000 Euro. Als Grund für seine Taten gab der Betrüger an, er sei damals von einer osmanischen Gruppe „massiv erpresst“und unter Druck gesetzt worden: „Ich bin da ganz dumm reingeraten.“In diesem Pokerclub sei er auch einmal zusammengeschlagen worden. „Die wollten von mir 2500 Euro, sonst dürfte ich nicht aussteigen.“Der Angeklagte, der vom 29. Dezember 2019 bis 8. Januar 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Ellwangen in Untersuchungshaft war, ist wegen Urkundenfälschung, Betrugs, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vorbestraft.
Das Schöffengericht verhängte eine 18-monatige Bewährungsstrafe und ordnete die Einziehung von 19 790 Euro als Wertersatz an. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker würdigte in der Urteilsbegründung das umfassende Geständnis des 34Jährigen und mit Blick auf die osmanische Gruppe seine nicht zu widerlegende Motivlage bei den Taten.
Oberstaatsanwalt Jörg Böhmer forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Man habe es dem Angeklagten leicht gemacht, sagte er in seinem Plädoyer zur Vorgehensweise: „Es scheint keine große Hürde zu sein.“Der Angeklagte habe so innerhalb kurzer Zeit einen relativ großen Schaden von fast 20 000 Euro angerichtet. Das sei keine Bagatelle mehr.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christoph Wingerter aus Heilbronn, plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Sein Mandant sei „aus einer Verzweiflung straffällig geworden“, sagte er. Wegen Rechtsmittelverzichts ist das Urteil rechtskräftig.