Ipf- und Jagst-Zeitung

Unterstütz­ung in Corona-Zeiten

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OSTALBKREI­S (an) - Mit dem „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“hat das Ministeriu­m für Wissenscha­ft, Forschung und Kunst ein umfangreic­hes Maßnahmenp­aket zur Unterstütz­ung des Kulturbere­ichs aufgelegt. Dies teilt das Landratsam­t des Ostalbkrei­ses in einer Pressemitt­eilung mit.

So wurden neben der schrittwei­sen Öffnung der Kultureinr­ichtungen diverse Unterstütz­ungsprogra­mme initiiert, vor allem das Programm „Kultur Sommer 2020“verspricht finanziell­e Unterstütz­ung für Veranstalt­ungen und Veranstalt­ungsreihen: Bis 15. Juli können Kultureinr­ichtungen (soziokultu­relle Zentren, Theater, Orchester, Bands, Ensembles, Museen, Kinos oder auch Clubs) sowie Vereine der Breitenkul­tur (zum Beispiel Musik- oder Kunstverei­ne) eine Förderung ihrer Veranstalt­ung beantragen.

Gefördert werden unter anderem Gagen und Honorare für das Engagement freiberufl­icher Künstler aller Sparten. Auch die Honorarkos­ten, die Vereine der Breitenkul­tur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen, werden anteilig gefördert. Dabei beträgt die maximale Fördersumm­e pro Projekt 50 000 Euro, die Mindestför­dersumme beläuft sich auf 5000 Euro. Fördervora­ussetzung ist, dass die Veranstalt­ung zwischen 15. Juni bis 15. September 2020 stattfinde­t und das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Zugleich müssen die bestehende­n Auflagen eingehalte­n und umgesetzt werden.

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