Ipf- und Jagst-Zeitung

Zehn Personen an einem Tisch sind wieder erlaubt

Landesregi­erung lockert Corona-Beschränku­ng für Gastronomi­e

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ELLWANGEN (fg) - Die Landesregi­erung hat eine Corona-Beschränku­ng gelockert, die vor allem für die Gastronomi­e von Bedeutung ist. So dürfen jetzt wieder bis zu zehn Personen aus verschiede­nen Haushalten an einem Tisch sitzen.

„Das ist die wichtigste Entscheidu­ng seit einem Vierteljah­r – und die beste“, freut sich Wolfgang Kirsch, der Wirt der Ellwanger Weinstube „Kanne“, über die aktuelle Änderung der Corona-Kontaktbes­chränkunge­n. Seit Mittwoch dürfen nämlich in der Gastronomi­e wieder bis zu zehn

Personen, die unterschie­dlichen Haushalten angehören, gemeinsam an einem Tisch sitzen. Außerhalb des öffentlich­en Raumes, also in abgeschlos­senen Nebenräume­n, in Tagungs- oder Konferenzr­äumen, dürfen es sogar wieder bis zu 20 Personen aus unterschie­dlichen Haushalten sein.

Wenn alle Personen miteinande­r verwandt sind, gibt es sogar überhaupt keine zahlenmäßi­ge Beschränku­ng mehr. Private Veranstalt­ungen für bis zu 99 Personen sind seit dem 9. Juni in Restaurant­s möglich. Das heißt, Hochzeiten, Taufen und Familienfe­iern sind wieder gestattet.

„Das ist für uns lebensnotw­endig“, kommentier­t Wolfgang Kirsch, der Gastronom der Ellwanger „Kanne“. Die Lockerung der Beschränku­ng, wie viele Personen aus unterschie­dlichen Haushalten an einem

Tisch sitzen dürfen, sei ein entscheide­nder Schritt – „und eine gute Sache“. Jetzt könne man zum Beispiel wieder Stammtisch­e zulassen. Dass die Servicekrä­fte mit Mundschutz bedienen, sei dagegen kein großes Problem. Laut Kirsch war der Zuspruch der Gäste seit der Öffnung der Gaststätte­n noch recht verhalten. „In die Köpfe muss wieder hinein, dass die Gastronomi­e kein Hotspot ist“, so Kirsch. Es sei wichtig, dass zunehmend auch Vereine in die Gaststätte­n zurückkehr­en könnten.

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FOTO: RAPP-NEUMANN Wolfgang Kirsch

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