Radfahrer bitten um tolerantes Miteinander
Zu dem Artikel „Bauern bitten um tolerantes Miteinander“hat uns ein Leserbrief erreicht.
Was Landwirte besser machen können: Herr Kucher wird zitiert: „Nach den neuen Verkehrsregeln dürfen wir mit den Traktoren Fahrradfahrer oder Fußgänger nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholen.“Da irrt er. Da sich die meisten Feldwege außerorts befinden, beträgt der Mindestabstand also in den meisten Fällen zwei Meter. Dazu darf ich das entsprechende Gesetz zitieren (§5 Abs. 4 der StVo): „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Fahrrad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter.“Und Quelle ADFC NRW: „Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Fahrradfahrer zu bleiben.“
Soviel zur Rechtslage, sollte jeder Traktorfahrer wissen. Denn auch Feldwege sind öffentlicher Verkehrsraum, es gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung. Selbst wenn uns die Landwirte vertreiben wollten, das ginge gar nicht, es wäre rechtswidrig. Dass ich mich als Radfahrer sofort und gleich in die Büsche schlagen soll, wenn ein Traktor kommt, damit der auch ja nicht seine Geschwindigkeit verringern muss, weil er ja unter Druck steht, das halte ich für überzogen. Mag er noch so unter Druck stehen, er hat sich an die bestehenden Gesetze zu halten! Ich möchte eines nicht unerwähnt lassen: Wenn es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Traktor kommt, sind die Folgen für den Radfahrer verheerend bis tödlich, der Traktorfahrer bleibt unverletzt.
Und nun zum toleranten Miteinander: Natürlich machen wir Radfahrer Platz, sobald eine Stelle erreicht ist, wo Überholen gefahrlos möglich ist – allein schon deshalb, weil es nicht so angenehm ist, wenn so ein riesiger Traktor – leider manchmal dann auch noch mit geringstem Abstand und hupend – hinter einem herfährt. Unsere Bitte an die Traktorfahrer: Uns nicht nötigen und bedrängen, uns Zeit zu geben, die nächste Stelle zu erreichen, wo ein gefahrloses Überholen möglich ist (da halten wir selbstverständlich an), unbedingt den Mindestseitenabstand einhalten und wenn man – vor allem im Begegnungsverkehr – die Geschwindigkeit kurz reduzieren könnte, wäre das nett. Die meisten Landwirte verhalten sich da rücksichtsvoll, allerdings muss ich immer wieder unangenehme bis lebensgefährliche Situationen mit ziemlichen Rüpeln erleben, andere Radfahrer werden dies bestätigen.