Weniger Steuern und ein Bonus für jedes Kind
Bundesregierung bringt Konjunkturpaket auf den Weg – Ob die Pläne aufgehen, ist umstritten
GBERLIN (dpa) - Bares Geld aufs Familienkonto und sparen bei jedem Einkauf – das soll die Bürger in der Corona-Krise wieder in Kauflaune bringen. Die Bundesregierung brachte am Freitag wichtige Teile ihres 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets auf den Weg. Sie betreffen jeden Bundesbürger und sollen den Konsum kräftig ankurbeln. „Wir wollen aus der Krise raus mit voller Kraft“, betonte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Besonders profitieren Familien mit wenig Geld, die in der Regel einen hohen Anteil ihres Einkommens direkt wieder für den Lebensunterhalt ausgeben müssen. Aber auch Unternehmen bekommen Hilfe. Allerdings gibt es Zweifel, ob die Hilfen wirken, wie sie sollen.
Für alle Verbraucher
Viele Einkäufe im Supermarkt, Möbelhaus oder Elektromarkt sollen für ein halbes Jahr billiger werden. Dafür soll eine reduzierte Mehrwertsteuer sorgen. Konkret sinkt der Mehrwertsteuersatz für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von sieben auf fünf Prozent reduziert.
Der Gesetzentwurf enthält jedoch den Hinweis, dass die Steuersenkung nur dann wirkt, wenn sie an die Verbraucher weitergegeben wird, wenn also wirklich die Preise im Supermarkt sinken. Der Bund übernimmt die Kosten von geschätzten 19,6 Milliarden Euro allein, um Länder und Kommunen zu schonen. Die große Frage ist, ob die Senkung wirklich den erwarteten Konsumschub bringt – oder ob viele Bürger mit Anschaffungen nicht doch warten, bis die Unsicherheit der Krise vorbei ist. Scholz betonte, der Plan werde nur aufgehen, wenn die Mehrwertsteuer wirklich zum Jahresende wieder steige und sich ein Aufschieben von Investitionen nicht lohne. Beim Lebensmitteleinkauf dürfte der Unterschied durch den neuen Steuersatz oft nur ein paar Cent ausmachen. Mehr bringt er bei großen Anschaffungen wie einer Waschmaschine – aber die können sich gerade lange nicht alle leisten.
GFür Familien
Familien bekommen in den kommenden Monaten einen Zuschlag aufs Kindergeld. Geplant ist ein Bonus von insgesamt 300 Euro pro Kind, der in zwei Raten im September und Oktober aufs Konto kommt. Das soll für alle Kinder gelten, die irgendwann in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld hatten oder haben – also auch solche, die erst im November geboren werden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem „Dankeschön an Millionen von
GFamilien mit Kindern“, die in der Krise besonders viel durchmachen müssten. Der Zuschuss wird bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker davon als Vielverdiener. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung von der Extrazahlung übrig. Ab etwa 85 900 Euro Einkommen haben die Eltern vom Kinderbonus gar nichts mehr. Wie sinnvoll der Kinderbonus für die Wiederbelebung der Konjunktur ist, ist umstritten. Der Einzelhandelsverband HDE setzt darauf, dass die Familien die 300
Euro pro Kind zum Shoppen nutzen. Doch zugleich wird der Bonus als Trostpflaster kritisiert – Investitionen in Schulen und Kitas würden den Familien mehr helfen.
Für Alleinerziehende Alleinerziehende sind in der Corona-Zeit besonders belastet, weil sie kaum eine Möglichkeit haben, die Betreuung ihrer Kinder abzugeben. Viele können deshalb nicht wie gewohnt arbeiten und haben weniger Einkommen. Sie sollen nun zusätzlich Hilfe bekommen: Der Entlastungsbetrag bei der Steuer wird in diesem und dem kommenden Jahr mehr als verdoppelt, von derzeit
G1908 auf 4008 Euro. Diesen Betrag können Alleinerziehende bei der Steuererklärung von der Summe ihrer Einkünfte abziehen, sodass sie weniger Steuern zahlen. „Das ist eine reale Entlastung auf dem Konto und ein Zeichen der Anerkennung der Leistung von Alleinerziehenden“, erklärte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.
Weitere Schritte
Damit die neue Mehrwertsteuer ab 1. Juli gelten kann, muss das Gesetz im Eilverfahren beschlossen werden. Das soll in Sondersitzungen in Bundestag und Bundesrat am 29. Juni passieren.
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