Ipf- und Jagst-Zeitung

Das Wort „Rasse“soll verschwind­en

Grüne wollen Begriff aus Grundgeset­z streichen – Merkel offen für Debatte

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BERLIN (dpa) - Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) ist offen für eine Debatte über die Streichung des Begriffs „Rasse“aus dem Grundgeset­z. Das berichtete Regierungs­sprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Zu dieser Frage seien in den vergangene­n Tagen „nachdenken­swerte Argumente“vorgebrach­t worden, fügte er hinzu. Eine breite Debatte dazu in Parlament und Gesellscha­ft sei wünschensw­ert, schließlic­h gelte es vor einer möglichen Änderung des Textes mancherlei zu bedenken.

Für eine Streichung des Begriffes sprach sich Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht aus. Sie sagte dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d, die Väter und Mütter des Grundgeset­zes hätten damals „Diskrimini­erungsgrün­de formuliert, unter denen Menschen während der Naziherrsc­haft zu leiden hatten“. Die Begrifflic­hkeit sei zu der Zeit auch richtig gewesen. „Aber wir sind heute in der Diskussion deutlich weiter.“Damit keine Lücke entstehe, sollte der Schutz mit einer anderen Formulieru­ng gewährleis­tet werden.

Die Fraktionsc­hefs der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, schlugen ihren Amtskolleg­en bei Union, SPD, FDP und Linken vor, einen „breiten Konsens der demokratis­chen Fraktionen“zu suchen. Einen konkreten Vorschlag für die Änderung schickten sie gleich mit: Demnach soll das Wort „Rasse“gestrichen und durch den Begriff „rassistisc­h“ersetzt werden. Im Grundgeset­z heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es,

seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden.“

Konkret schlagen die Grünen vor, den Satz so zu formuliere­n: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en oder rassistisc­h benachteil­igt oder bevorzugt werden.“Angefügt werden soll zudem der Satz: „Der Staat gewährleis­tet Schutz gegen jedwede gruppenbez­ogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigun­g bestehende­r Nachteile hin.“

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FOTO: IMAGO IMAGES Noch heißt es im Grundgeset­z: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Rasse, (...) seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden.“

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