Das Wort „Rasse“soll verschwinden
Grüne wollen Begriff aus Grundgesetz streichen – Merkel offen für Debatte
BERLIN (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist offen für eine Debatte über die Streichung des Begriffs „Rasse“aus dem Grundgesetz. Das berichtete Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Zu dieser Frage seien in den vergangenen Tagen „nachdenkenswerte Argumente“vorgebracht worden, fügte er hinzu. Eine breite Debatte dazu in Parlament und Gesellschaft sei wünschenswert, schließlich gelte es vor einer möglichen Änderung des Textes mancherlei zu bedenken.
Für eine Streichung des Begriffes sprach sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht aus. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten damals „Diskriminierungsgründe formuliert, unter denen Menschen während der Naziherrschaft zu leiden hatten“. Die Begrifflichkeit sei zu der Zeit auch richtig gewesen. „Aber wir sind heute in der Diskussion deutlich weiter.“Damit keine Lücke entstehe, sollte der Schutz mit einer anderen Formulierung gewährleistet werden.
Die Fraktionschefs der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, schlugen ihren Amtskollegen bei Union, SPD, FDP und Linken vor, einen „breiten Konsens der demokratischen Fraktionen“zu suchen. Einen konkreten Vorschlag für die Änderung schickten sie gleich mit: Demnach soll das Wort „Rasse“gestrichen und durch den Begriff „rassistisch“ersetzt werden. Im Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Konkret schlagen die Grünen vor, den Satz so zu formulieren: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.“Angefügt werden soll zudem der Satz: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“