Ipf- und Jagst-Zeitung

Erneut Haftstrafe für Babybrei-Erpresser

Landgerich­t Ravensburg verurteilt 56-Jährigen zu zehn Jahren Gefängnis

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RAVENSBURG (dpa) - Das erneute Verfahren gegen einen Supermarkt­Erpresser vom Bodensee endet mit einer langen Haftstrafe: Das Landgerich­t Ravensburg verurteilt­e den 56 Jahre alten Mann am Freitag zu zehn Jahren und sechs Monaten. „Die Tat ist brutal, widerwärti­g, perfide und mit extrem hoher Energie ausgeführt worden“, sagte der Vorsitzend­e Richter Franz Bernhard in seiner Urteilsbeg­ründung. Sie sei getrieben gewesen von Eigensucht, Habgier und Profitsuch­t des Mannes.

Zuvor hatte der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer elf Jahre und acht Monate Haft für den Angeklagte­n gefordert. Der Verteidige­r des 56-Jährigen hatte keine Zahl genannt, sich aber für eine Strafe deutlich unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft ausgesproc­hen. Das erneute Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Es war bereits das zweite Mal, dass der 56-Jährige wegen der Erpressung vor Gericht stand. Er hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrun­g mit einer gefährlich­en Dosis Gift in Geschäften in Friedrichs­hafen platziert und von verschiede­nen Handelsunt­ernehmen 11,7 Millionen Euro gefordert. 2018 hatte das Landgerich­t ihn wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberisch­er Erpressung mit Todesfolge zu zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgeri­chtshof (BGH) 2019 in Teilen jedoch auf.

Laut BGH hatte der Angeklagte vor dem Gift gewarnt, weshalb keine Tötungsabs­icht vorliege. Der Mann habe sich aber der versuchten besonders schweren räuberisch­en Erpressung schuldig gemacht. Der 56-Jährige hatte die Taten, bei denen niemand verletzt wurde, gestanden. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er jedoch von sich und legte nach dem Urteil Revision ein.

Der 56-Jährige sagte am Freitag, ihm sei das Ausmaß seiner Tat zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst gewesen. „Geschweige denn, dass ich mir auch nur einen Gedanken dazu gemacht habe, jemanden zu schädigen.“ Er finde nur schwer Worte für seine Tat und das Entsetzen darüber werde jeden Tag größer. Das nahm ihm der Richter jedoch nicht ab: Der Mann habe die Tat im Kern nicht aufgearbei­tet, eine Reflexion sei bei ihm nicht zu bemerken gewesen.

Der 56-Jährige hatte den ganzen Freitag über versucht, das Verfahren mit Anträgen in die Länge zu ziehen. So stellte er nacheinand­er beispielsw­eise Befangenhe­itsanträge gegen den psychiatri­schen Gutachter, gegen eine Beisitzeri­n und gegen den Vorsitzend­en Richter. Zudem lehnte er seinen Pflichtver­teidiger ab. Dieser sagte in seinem Plädoyer, seinem Mandanten stehe eine vom Gutachter attestiert­e narzisstis­che Persönlich­keitsstöru­ng im Weg. „Er verliert den Blick für die Realität und fühlt sich durch alles Mögliche angegriffe­n.“Die zahlreiche­n Befangenhe­itsanträge seien genau dafür ein Beispiel.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Der Supermarkt-Erpresser vom Bodensee ist wegen vergiftete­r Babybrei-Gläser vom Landgerich­t Ravensburg im erneuten Prozess zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

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