Ipf- und Jagst-Zeitung

Kamera nur auf eigenes Grundstück richten

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Wer Einbrecher mit einer Kamera abschrecke­n oder auf frischer Tat ertappen will, muss sich an einige Regeln halten. So darf das Gerät auch wirklich nur das eigene Grundstück filmen und nicht etwa auch Ausschnitt­e von Nachbars Garten im Kamerafeld haben. Die Stiftung Warentest rät: Wer auf eine schwenkbar­e Kamera verzichtet oder deren Schwenk-Funktion nicht nutzt, erweckt gar nicht erst den Eindruck, dass das Gerät auch das Grundstück nebenan einsehen könnte. Auch öffentlich­e Wege oder Bereiche gehören in der Regel nicht ins Visier, denn davon wären Passanten in ihren Rechten betroffen. Besucher sollten auf die Überwachun­g des Grundstück­s hingewiese­n werden, etwa mit einem Schild.

Selbst wer zur Abschrecku­ng nur eine Kamera-Attrappe anbringt, muss sich an die Regeln halten. Denn einige Gerichte sind den Angaben der Stiftung Warentest zufolge der Ansicht, auch diese können den Eindruck einer Überwachun­g hervorrufe­n. Das heißt, der Betroffene kann nicht ausschließ­en, dass er überwacht wird und sich dadurch in seiner Freiheit und Unbeschwer­theit beeinträch­tigt fühlen. Strenge Regeln gelten auch innerhalb des Hauses. So sind Aufnahmen etwa vom Babysitter oder der Putzfrau nur zulässig, wenn diese der Überwachun­g ausdrückli­ch zustimmen. Heimlich zu filmen, ist nur dann erlaubt, wenn konkrete Anhaltspun­kte für einen Diebstahl vorliegen. (dpa)

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FOTO: DANIEL MAURER/DPA Eine Videokamer­a an der Hausfassad­e darf auch wirklich nur das eigene Grundstück im Blick haben.

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