Behörden erwarten 200 000 Anträge auf Entschädigungen
STUTTGART (lsw) - Die Regierungspräsidien im Südwesten rechnen mit etwa 200 000 Anträgen auf Entschädigung bei Verdienstausfällen in der Corona-Krise. Rund die Hälfte der Anträge könnte dabei im Regierungsbezirk Stuttgart eingehen, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Das liege zum einen daran, dass es dort mehr Einwohner gebe als in den anderen Bezirken. Zudem seien dort auch viele große Unternehmen angesiedelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe rechnet mit rund 40 000 Anträgen, in den Bezirken Freiburg und Tübingen gehen die Behörden von jeweils rund 30 000 Anträgen aus. Wie lange es dauert, die Anträge zu beantworten, lasse sich derzeit nicht absehen. Das hänge unter anderem auch von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab.
Anspruch auf eine Entschädigung haben nach dem Infektionsschutzgesetz beispielsweise Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler, die behördlich angeordnet in Quarantäne müssen oder ein Tätigkeitsverbot erhalten. Zudem sind berufstätige Eltern antragsberechtigt, die bei einer Schließung von Kindertagesstätte, -garten oder Schule ihre Kinder betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben.
Bislang waren die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise für die Anträge zuständig. Rückwirkend zum 1. Februar haben die Regierungspräsidien diese Aufgabe übernommen. Dadurch sollen die stark geforderten Städte und Kreise entlastet werden.