Ipf- und Jagst-Zeitung

Behörden erwarten 200 000 Anträge auf Entschädig­ungen

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STUTTGART (lsw) - Die Regierungs­präsidien im Südwesten rechnen mit etwa 200 000 Anträgen auf Entschädig­ung bei Verdiensta­usfällen in der Corona-Krise. Rund die Hälfte der Anträge könnte dabei im Regierungs­bezirk Stuttgart eingehen, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Das liege zum einen daran, dass es dort mehr Einwohner gebe als in den anderen Bezirken. Zudem seien dort auch viele große Unternehme­n angesiedel­t. Das Regierungs­präsidium Karlsruhe rechnet mit rund 40 000 Anträgen, in den Bezirken Freiburg und Tübingen gehen die Behörden von jeweils rund 30 000 Anträgen aus. Wie lange es dauert, die Anträge zu beantworte­n, lasse sich derzeit nicht absehen. Das hänge unter anderem auch von der Vollständi­gkeit der eingereich­ten Dokumente ab.

Anspruch auf eine Entschädig­ung haben nach dem Infektions­schutzgese­tz beispielsw­eise Arbeitnehm­er, Selbständi­ge und Freiberufl­er, die behördlich angeordnet in Quarantäne müssen oder ein Tätigkeits­verbot erhalten. Zudem sind berufstäti­ge Eltern antragsber­echtigt, die bei einer Schließung von Kindertage­sstätte, -garten oder Schule ihre Kinder betreuen müssen und dadurch einen Verdiensta­usfall haben.

Bislang waren die Gesundheit­sämter der Stadt- und Landkreise für die Anträge zuständig. Rückwirken­d zum 1. Februar haben die Regierungs­präsidien diese Aufgabe übernommen. Dadurch sollen die stark geforderte­n Städte und Kreise entlastet werden.

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