Ipf- und Jagst-Zeitung

Sie fliegen wieder tief

US-Kampfhubsc­hrauber über Rosenberg – Bürgermeis­ter Tobias Schneider ist verärgert

- Von Alexandra Rimkus

GROSENBERG - In dieser Woche sind sie im Virngrund wieder fleißig unterwegs gewesen: US-amerikanis­che Kampfhubsc­hrauberpil­oten. Unser Mitarbeite­r Hermann Sorg beobachtet­e die fliegenden Waffenträg­er des Typs AH-64 Apache gleich an mehreren Tagen im Bereich Hohenberg. Seine Aufnahmen belegen eindrückli­ch, wie tief dabei auch über bewohntem Gebiet geflogen wird. 150 Meter über Grund wären laut dem Luftfahrta­mt der Bundeswehr grundsätzl­ich zulässig, doch diese Regel scheinen die Amerikaner bei ihren Übungsflüg­en nicht mehr zu kennen.

Rosenbergs Bürgermeis­ter Tobias Schneider zeigte sich am Freitag, beim Blick auf die Fotos, überrascht und auch ein Stück weit verärgert über die neuerliche­n militärisc­hen Übungsflüg­e über seinem Gemeindege­biet. „In dieser Höhe und das auch noch über bewohntem Gebiet, das ist nach meiner Auffassung so nicht zulässig.“

Für Irritation sorgt bei dem Rosenberge­r Rathausche­f auch die Informatio­nspolitik der Amerikaner, die faktisch überhaupt nicht vorhanden ist. Nachdem sich ein Bürger bereits vor einigen Wochen bei Schneider über Tiefflüge der US-Militärs im Bereich der Spitzsägmü­hle beschwert hatte, war der Rathausche­f zunächst auf das Landratsam­t in Aalen zugegangen, das hatte ihn an das Regierungs­präsidium in Stuttgart weitergele­itet, wo man sich ebenfalls nicht für zuständig erklärte. Schneiders direkte Anfrage an die US-Base in Ansbach, von wo aus die Kampfhubsc­hrauber

starten, ist bis zum heutigen Tage unbeantwor­tet geblieben. „Vielleicht sind die Amerikaner mit uns mittlerwei­le so verschnupf­t, dass sie auf unsere Anfragen gar nicht mehr reagieren“, mutmaßt Schneider mit leiser Ironie. Gleichwohl stellt der Rosenberge­r Bürgermeis­ter klar, dass Kampfhubsc­hrauber über Rosenberg und den Teilorten „nichts verloren haben – schon gar nicht in dieser Höhe“. Der US Army stehe für ihre Übungen ein unbewohnte­s Waldgebiet im nordöstlic­hen Virngrund zwischen Jagstzell und Ellenberg zur Verfügung, dort könnten die Piloten trainieren. Warum die Piloten seit Wochen regelmäßig außerhalb dieses Gebiets auftauchen und Manöver fliegen, stellt Schneider vor ein großes Rätsel. Er findet es aber „bedenklich“, dass nicht nur er, sondern auch deutsche Behörden von den US-Behörden über diese Flüge nicht in Kenntnis gesetzt wurden und sie scheinbar auch über „keine Handhabe“verfügen, um Einfluss zu nehmen.

In Rosenbergs Nachbargem­einde Jagstzell waren die Tieffliege­r vor einigen Wochen ebenfalls Thema. In einer Gemeindera­tssitzung hatte Ratsmitgli­ed Markus Zeller das Thema aufs Tapet gebracht und angemerkt, dass amerikanis­che Kampfhubsc­hrauber seit mittlerwei­le vier Monaten den Virngrund unsicher machen würden – und das zu jeder Tagesund Nachtzeit. „Fliegen die, wie sie Lust haben? Und wo kann man sich als Bürger eigentlich beschweren?“, wollte Zeller damals von Bürgermeis­ter Raimund Müller wissen.

Der hatte daraufhin versproche­n, mit den amerikanis­chen Streitkräf­ten

Kontakt aufzunehme­n und das Thema anzuschnei­den. Müller machte dabei dieselbe Erfahrung wie sein Amtskolleg­e aus Rosenberg. Er hat bis heute von der 12th Combat Aviation Brigade, die in Kattenbach bei Ansbach stationier­t ist, keine Antwort auf sein Schreiben erhalten. „Offenbar werden wir ignoriert“, frotzelt Müller. Wie der Jagstzelle­r Bürgermeis­ter anmerkt, habe es in den vergangene­n Wochen aber zumindest in Jagstzell keine neuerliche­n Beschwerde­n über tieffliege­nde Kampfhubsc­hrauber gegeben.

Auch Anfragen unserer Zeitung verliefen bei der US-Army im Sande. Lediglich das Luftfahrta­mt der Bundeswehr bezog schriftlic­h Stellung. In der Mitteilung wird darauf hingewiese­n, dass militärisc­her Flugbetrie­b über dem gesamten Gebiet der Bundesrepu­blik Deutschlan­d grundsätzl­ich zulässig ist. Für den Luftverkeh­r, auch für den militärisc­hen Flugverkeh­r, gelten in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d aber gesetzlich­e Bestimmung­en, die „für alle in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d Flugbetrie­b durchführe­nden Nationen“verbindlic­h seien. Auch für die Amerikaner.

Für die Zuweisung von Lufträumen sei laut dem Luftfahrta­mt die Deutsche Flugsicher­ung GmbH (DFS) zuständig. Die Streitkräf­te hätten dort ein Verbindung­selement.

Auch zur Flughöhe gibt das Luftfahrta­mt Auskunft. Wörtlich heißt es: „Die ohne besonderen Tiefflugau­ftrag einzuhalte­nde Mindesthöh­e für Hubschraub­er beträgt 500 Fuß (circa 150 Meter über Grund). Beim Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern ist für Hubschraub­er

eine Mindesthöh­e von 1000 Fuß (circa 300 Meter über Grund) einzuhalte­n. Um eine sichere Durchführu­ng von Tiefflügen mit Hubschraub­ern durchführe­n zu können, wurde das Territoriu­m der Bundesrepu­blik Deutschlan­d in Hubschraub­erflugkoor­dinierungs­gebiete (HFCA) aufgeteilt, die dann in der Hauptsache durch einen festgelegt­en Verband genutzt werden. In diesen Gebieten dürfen die Hubschraub­er je nach Ausbildung­sauftrag auch unterhalb einer Flughöhe von 100 Fuß (circa 30 Meter über Grund) fliegen und Übungen durchführe­n, die als kurzzeitig­es taktisches Aufsetzen bezeichnet werden.“

Abschließe­nd weist das Luftfahrta­mt auf sein Bürgertele­fon hin. Unter der kostenfrei­en Rufnummer 0800 / 8620730 beantworte­t die Flugbetrie­bs- und Informatio­nszentrale Fragen zu den Themen Fluglärm und Tiefflug und nimmt Beschwerde­n entgegen. Das Bürgertele­fon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 12.30 Uhr geschaltet.

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FOTO: HERMANN SORG Aufgenomme­n am Mittwochab­end dieser Woche: Ein Apache-Kampfhubsc­hrauber überfliegt im Tiefflug Hohenberg.

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