Sie fliegen wieder tief
US-Kampfhubschrauber über Rosenberg – Bürgermeister Tobias Schneider ist verärgert
GROSENBERG - In dieser Woche sind sie im Virngrund wieder fleißig unterwegs gewesen: US-amerikanische Kampfhubschrauberpiloten. Unser Mitarbeiter Hermann Sorg beobachtete die fliegenden Waffenträger des Typs AH-64 Apache gleich an mehreren Tagen im Bereich Hohenberg. Seine Aufnahmen belegen eindrücklich, wie tief dabei auch über bewohntem Gebiet geflogen wird. 150 Meter über Grund wären laut dem Luftfahrtamt der Bundeswehr grundsätzlich zulässig, doch diese Regel scheinen die Amerikaner bei ihren Übungsflügen nicht mehr zu kennen.
Rosenbergs Bürgermeister Tobias Schneider zeigte sich am Freitag, beim Blick auf die Fotos, überrascht und auch ein Stück weit verärgert über die neuerlichen militärischen Übungsflüge über seinem Gemeindegebiet. „In dieser Höhe und das auch noch über bewohntem Gebiet, das ist nach meiner Auffassung so nicht zulässig.“
Für Irritation sorgt bei dem Rosenberger Rathauschef auch die Informationspolitik der Amerikaner, die faktisch überhaupt nicht vorhanden ist. Nachdem sich ein Bürger bereits vor einigen Wochen bei Schneider über Tiefflüge der US-Militärs im Bereich der Spitzsägmühle beschwert hatte, war der Rathauschef zunächst auf das Landratsamt in Aalen zugegangen, das hatte ihn an das Regierungspräsidium in Stuttgart weitergeleitet, wo man sich ebenfalls nicht für zuständig erklärte. Schneiders direkte Anfrage an die US-Base in Ansbach, von wo aus die Kampfhubschrauber
starten, ist bis zum heutigen Tage unbeantwortet geblieben. „Vielleicht sind die Amerikaner mit uns mittlerweile so verschnupft, dass sie auf unsere Anfragen gar nicht mehr reagieren“, mutmaßt Schneider mit leiser Ironie. Gleichwohl stellt der Rosenberger Bürgermeister klar, dass Kampfhubschrauber über Rosenberg und den Teilorten „nichts verloren haben – schon gar nicht in dieser Höhe“. Der US Army stehe für ihre Übungen ein unbewohntes Waldgebiet im nordöstlichen Virngrund zwischen Jagstzell und Ellenberg zur Verfügung, dort könnten die Piloten trainieren. Warum die Piloten seit Wochen regelmäßig außerhalb dieses Gebiets auftauchen und Manöver fliegen, stellt Schneider vor ein großes Rätsel. Er findet es aber „bedenklich“, dass nicht nur er, sondern auch deutsche Behörden von den US-Behörden über diese Flüge nicht in Kenntnis gesetzt wurden und sie scheinbar auch über „keine Handhabe“verfügen, um Einfluss zu nehmen.
In Rosenbergs Nachbargemeinde Jagstzell waren die Tiefflieger vor einigen Wochen ebenfalls Thema. In einer Gemeinderatssitzung hatte Ratsmitglied Markus Zeller das Thema aufs Tapet gebracht und angemerkt, dass amerikanische Kampfhubschrauber seit mittlerweile vier Monaten den Virngrund unsicher machen würden – und das zu jeder Tagesund Nachtzeit. „Fliegen die, wie sie Lust haben? Und wo kann man sich als Bürger eigentlich beschweren?“, wollte Zeller damals von Bürgermeister Raimund Müller wissen.
Der hatte daraufhin versprochen, mit den amerikanischen Streitkräften
Kontakt aufzunehmen und das Thema anzuschneiden. Müller machte dabei dieselbe Erfahrung wie sein Amtskollege aus Rosenberg. Er hat bis heute von der 12th Combat Aviation Brigade, die in Kattenbach bei Ansbach stationiert ist, keine Antwort auf sein Schreiben erhalten. „Offenbar werden wir ignoriert“, frotzelt Müller. Wie der Jagstzeller Bürgermeister anmerkt, habe es in den vergangenen Wochen aber zumindest in Jagstzell keine neuerlichen Beschwerden über tieffliegende Kampfhubschrauber gegeben.
Auch Anfragen unserer Zeitung verliefen bei der US-Army im Sande. Lediglich das Luftfahrtamt der Bundeswehr bezog schriftlich Stellung. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass militärischer Flugbetrieb über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zulässig ist. Für den Luftverkehr, auch für den militärischen Flugverkehr, gelten in der Bundesrepublik Deutschland aber gesetzliche Bestimmungen, die „für alle in der Bundesrepublik Deutschland Flugbetrieb durchführenden Nationen“verbindlich seien. Auch für die Amerikaner.
Für die Zuweisung von Lufträumen sei laut dem Luftfahrtamt die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig. Die Streitkräfte hätten dort ein Verbindungselement.
Auch zur Flughöhe gibt das Luftfahrtamt Auskunft. Wörtlich heißt es: „Die ohne besonderen Tiefflugauftrag einzuhaltende Mindesthöhe für Hubschrauber beträgt 500 Fuß (circa 150 Meter über Grund). Beim Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern ist für Hubschrauber
eine Mindesthöhe von 1000 Fuß (circa 300 Meter über Grund) einzuhalten. Um eine sichere Durchführung von Tiefflügen mit Hubschraubern durchführen zu können, wurde das Territorium der Bundesrepublik Deutschland in Hubschrauberflugkoordinierungsgebiete (HFCA) aufgeteilt, die dann in der Hauptsache durch einen festgelegten Verband genutzt werden. In diesen Gebieten dürfen die Hubschrauber je nach Ausbildungsauftrag auch unterhalb einer Flughöhe von 100 Fuß (circa 30 Meter über Grund) fliegen und Übungen durchführen, die als kurzzeitiges taktisches Aufsetzen bezeichnet werden.“
Abschließend weist das Luftfahrtamt auf sein Bürgertelefon hin. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 8620730 beantwortet die Flugbetriebs- und Informationszentrale Fragen zu den Themen Fluglärm und Tiefflug und nimmt Beschwerden entgegen. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 12.30 Uhr geschaltet.