Ipf- und Jagst-Zeitung

WFV-Pokal im August

Das bedeuten die neuen Lockerunge­n für die Fußballver­eine in Württember­g

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STUTTGART (an) - Die am Donnerstag durch das Kultusmini­sterium und das Sozialmini­sterium des Landes Baden-Württember­g beschlosse­ne „Corona-Verordnung Sport“bringt gute Nachrichte­n für alle Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnung­en Sportstätt­en, Sportwettk­ämpfe sowie Profi- und Spitzenspo­rt und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli in Kraft.

So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzl­ich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalte­n werden; davon ausgenomme­n sind aber ausdrückli­ch für das Training oder die Übungseinh­eit übliche Sport-, Spiel- und Übungssitu­ationen. Das bedeutet, dass im Trainingsb­etrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfe­n, Standardsi­tuationen usw. gespielt werden kann.

Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetri­eb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettk­ämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt.

Ab 1. August erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassen­en Personen auf 500 (die zahlenmäßi­ge Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern ist dem Veranstalt­er freigestel­lt). Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des

Mindestabs­tands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderli­che Maß. Grundsätzl­ich sind die bisherigen Hygienevor­schriften und Dokumentat­ionspflich­ten weiterhin einzuhalte­n. Abseits des Sportbetri­ebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.

Die Regelungen in der Corona Verordnung Sport führen für den Fußball in Württember­g zu folgenden konkreten Lockerunge­n:

• Der Trainingsb­etrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinde­n, grundsätzl­ich unter Wahrung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsitua­tionen.

• Fußballspi­ele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaft­en verschiede­ner Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetz­ungen nach staatliche­m Recht wieder ausgetrage­n werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ligabetrie­b und Wettkampfs­erien erfordern ein Hygienekon­zept.

• Freundscha­ftsspiele sind verbandsre­chtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsric­hter werden eingeteilt; auch kleine Turniere mit maximal vier Mannschaft­en können stattfinde­n.

• DB Regio-wfv-Pokal 2019/20 wird nach derzeitige­m Stand im August fortgesetz­t und zu Ende geführt.

• Die Fortsetzun­g der Bezirkspok­al-Wettbewerb­e 2019/20 ist den Bezirken freigestel­lt, Meldefrist für den DB Regio-wfv-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020.

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