Dienstrad statt Dienstwagen
Immer mehr Firmen stellen Mitarbeitern Fahrräder zur Verfügung – Welche Regeln gelten
GSCHONDORF - Fahrradfahren ist gesund, umweltfreundlich und angesagter denn je. Das Fahrrad ist neben dem Auto die Nummer 1 der Individualverkehrsmittel. In Städten steigt die Zahl der Arbeitnehmer, die sich regelmäßig mit dem Rad auf den Weg zum Job machen, um nicht in den verstopften Innenstädten im Auto festzustecken. Unternehmen fördern diesen Trend und stellen Mitarbeitern zunehmend Dienstfahrräder zur Verfügung. Große Konzerne wie Bosch, L'Oréal oder Rewe genauso wie kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe.
Dienstrad-Leasing: Beim Dienstrad-Leasing sucht sich der Mitarbeiter bei einem Vertragshändler ein Fahrrad oder E-Bike aus. Das least dann der Arbeitgeber in der Regel für einen Zeitraum von 36 Monaten. Für diese Zeitspanne überlässt er das Rad dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam die Kosten tragen, wird im Überlassungsvertrag geregelt. Die Zahl dieser Leasing-Firmen ist in den letzten Jahren gestiegen. Neben dem Anbieter der ersten Stunde, der Firma JobRad GmbH aus Freiburg, gibt es Bikeleasing, Mein-Dienstrad.de, Company Bike Solutions, um nur einige zu nennen.
GKaufen oder Leasen: Alternativ zum Leasen kann der Arbeitgeber auch seinen Fuhrpark durch einen Kauf vergrößern. Kauft er das Rad, kann er die Kosten über sieben Jahre abschreiben und erhält die Mehrwertsteuer zurück. „Wenn ich als Arbeitgeber mit zehn Beschäftigten allen Mitarbeitern Diensträder kaufe, kommen schnell 30 000 Euro zusammen“, gibt Oliver Hagen, Steueranwalt aus Berlin, zu bedenken. „Sagt er, okay, wir leasen, kann das im Endeffekt etwas teurer werden. Aber er muss nicht ad hoc solche Summen zahlen.“Neben dem finanziellen Aspekt stehen Themen wie Verwaltung, Versicherung und Wartung an.
GDie müsste ein Unternehmer beim Kauf selbst organisieren. Beim Leasing übernimmt dies der Anbieter.
Steuern: Dienstrad-Leasing funktioniert als Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung. Beim Gehaltsextra least der Arbeitgeber das Rad und überlässt es dem Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn. Das könnte quasi als Gehaltserhöhung gesehen werden. Das Dienstrad ist in diesem Fall für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung behält der Arbeitgeber monatlich einen Betrag des Bruttogehalts vom Mitarbeiter ein und bedient damit die Leasingrate. Da somit ein Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt wird, verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer
Gals auch den Arbeitgeber. Da man das Dienstrad auch in der Freizeit nutzt, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Seit 2020 ist dieser für E-Bikes bis 25 km/h und Fahrräder auf 0,25 Prozent festgesetzt, 2019 waren es noch 0,5 Prozent. Der Arbeitnehmer versteuert also 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, was bei einem E-Bike im Wert von 2000 Euro fünf Euro pro Monat ausmacht.
S-Pedelec: Die leistungsstarken SPedelecs mit Geschwindigkeiten über 25 km/h gelten als Kraftfahrzeug. Die Konsequenz ist, dass private Fahrten mit dem Dienst-S-Pedelec ebenfalls nach der 0,25-Prozent-Regelung zu versteuern sind. Wie beim elektrischen Dienstwagen müssen jedoch zusätzlich die Anfahrtskilometer (einfacher Arbeitsweg) mit
G0,03 Prozent des geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten Bruttolistenpreises versteuert werden.
Dienstrad für Selbstständige: Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen seit 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsanteil geleaster Dienstfahrräder nicht mehr versteuern.
„Holen Sie sich ein Dienstfahrrad. Es lohnt sich“, rät Hagen. „Wer ein Dienstrad least, kann Raten und laufende Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.“Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer von den Leasingraten abziehen. Für Pendelfahrten mit dem Rad zur Firma darf man – ohne Fahrtenbuch – eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg ansetzen.
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