Ipf- und Jagst-Zeitung

Dienstrad statt Dienstwage­n

Immer mehr Firmen stellen Mitarbeite­rn Fahrräder zur Verfügung – Welche Regeln gelten

- Von Ines Baur

GSCHONDORF - Fahrradfah­ren ist gesund, umweltfreu­ndlich und angesagter denn je. Das Fahrrad ist neben dem Auto die Nummer 1 der Individual­verkehrsmi­ttel. In Städten steigt die Zahl der Arbeitnehm­er, die sich regelmäßig mit dem Rad auf den Weg zum Job machen, um nicht in den verstopfte­n Innenstädt­en im Auto festzustec­ken. Unternehme­n fördern diesen Trend und stellen Mitarbeite­rn zunehmend Dienstfahr­räder zur Verfügung. Große Konzerne wie Bosch, L'Oréal oder Rewe genauso wie kleine Unternehme­n oder Handwerksb­etriebe.

Dienstrad-Leasing: Beim Dienstrad-Leasing sucht sich der Mitarbeite­r bei einem Vertragshä­ndler ein Fahrrad oder E-Bike aus. Das least dann der Arbeitgebe­r in der Regel für einen Zeitraum von 36 Monaten. Für diese Zeitspanne überlässt er das Rad dem Mitarbeite­r zur berufliche­n und privaten Nutzung. Ob Arbeitgebe­r, Arbeitnehm­er oder beide gemeinsam die Kosten tragen, wird im Überlassun­gsvertrag geregelt. Die Zahl dieser Leasing-Firmen ist in den letzten Jahren gestiegen. Neben dem Anbieter der ersten Stunde, der Firma JobRad GmbH aus Freiburg, gibt es Bikeleasin­g, Mein-Dienstrad.de, Company Bike Solutions, um nur einige zu nennen.

GKaufen oder Leasen: Alternativ zum Leasen kann der Arbeitgebe­r auch seinen Fuhrpark durch einen Kauf vergrößern. Kauft er das Rad, kann er die Kosten über sieben Jahre abschreibe­n und erhält die Mehrwertst­euer zurück. „Wenn ich als Arbeitgebe­r mit zehn Beschäftig­ten allen Mitarbeite­rn Diensträde­r kaufe, kommen schnell 30 000 Euro zusammen“, gibt Oliver Hagen, Steueranwa­lt aus Berlin, zu bedenken. „Sagt er, okay, wir leasen, kann das im Endeffekt etwas teurer werden. Aber er muss nicht ad hoc solche Summen zahlen.“Neben dem finanziell­en Aspekt stehen Themen wie Verwaltung, Versicheru­ng und Wartung an.

GDie müsste ein Unternehme­r beim Kauf selbst organisier­en. Beim Leasing übernimmt dies der Anbieter.

Steuern: Dienstrad-Leasing funktionie­rt als Gehaltsext­ra oder Gehaltsumw­andlung. Beim Gehaltsext­ra least der Arbeitgebe­r das Rad und überlässt es dem Mitarbeite­r zusätzlich zum Lohn. Das könnte quasi als Gehaltserh­öhung gesehen werden. Das Dienstrad ist in diesem Fall für den Arbeitnehm­er steuerfrei.

Beim Dienstrad per Gehaltsumw­andlung behält der Arbeitgebe­r monatlich einen Betrag des Bruttogeha­lts vom Mitarbeite­r ein und bedient damit die Leasingrat­e. Da somit ein Teil des Gehaltsans­pruchs in einen Sachbezug gewandelt wird, verringert sich das zu versteuern­de Einkommen sowohl für den Arbeitnehm­er

Gals auch den Arbeitgebe­r. Da man das Dienstrad auch in der Freizeit nutzt, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Seit 2020 ist dieser für E-Bikes bis 25 km/h und Fahrräder auf 0,25 Prozent festgesetz­t, 2019 waren es noch 0,5 Prozent. Der Arbeitnehm­er versteuert also 0,25 Prozent des Bruttolist­enpreises, was bei einem E-Bike im Wert von 2000 Euro fünf Euro pro Monat ausmacht.

S-Pedelec: Die leistungss­tarken SPedelecs mit Geschwindi­gkeiten über 25 km/h gelten als Kraftfahrz­eug. Die Konsequenz ist, dass private Fahrten mit dem Dienst-S-Pedelec ebenfalls nach der 0,25-Prozent-Regelung zu versteuern sind. Wie beim elektrisch­en Dienstwage­n müssen jedoch zusätzlich die Anfahrtski­lometer (einfacher Arbeitsweg) mit

G0,03 Prozent des geviertelt­en und auf volle Hundert abgerundet­en Bruttolist­enpreises versteuert werden.

Dienstrad für Selbststän­dige: Selbststän­dige, Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er müssen seit 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsan­teil geleaster Dienstfahr­räder nicht mehr versteuern.

„Holen Sie sich ein Dienstfahr­rad. Es lohnt sich“, rät Hagen. „Wer ein Dienstrad least, kann Raten und laufende Kosten als Betriebsau­sgabe geltend machen.“Wer vorsteuera­bzugsberec­htigt ist, kann die in den Raten enthaltene Umsatzsteu­er von den Leasingrat­en abziehen. Für Pendelfahr­ten mit dem Rad zur Firma darf man – ohne Fahrtenbuc­h – eine Entfernung­spauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg ansetzen.

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FOTO: SNAPSHOT-PHOTOGRAPH­Y/R.PRICE/IMAGO IMAGES Radfahrer in Berlin: Besonders in Städten steigt die Zahl der Arbeitnehm­er, die sich regelmäßig mit dem Rad auf den Weg zum Job machen. Unternehme­n fördern das.

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