Wider die Anti-Öko-Bürokratie
Wirtschaftsminister Altmaier will die Stromproduktion auf Dächern in Städten forcieren
GBERLIN - Wer von hohen Gebäuden auf die Dächer deutscher Städte hinabblickt, sieht viele ungenutzte Flächen aus Beton, Dachziegeln oder Teerpappe. Hier und da gibt es eine begrünte Terrasse. Was aber nahezu völlig fehlt, sind Solarzellen zur Stromerzeugung. Und das in einem Staat, dessen Regierung in den kommenden 40 Jahren die fast komplette Versorgung mit Öko-Energie erreichen will.
Auf dem Land sieht es teilweise anders aus. Dort tragen viele Einfamilienhäuser, Bauernhöfe und Gewerbebetriebe schon Photovoltaikzellen. Während die Gesetze es Immobilienbesitzern relativ einfach machen, Ökostrom ausschließlich für sich selbst herzustellen, wird die Sache bei gemeinsamen Anlagen für Häuser mit Mietwohnungen sehr kompliziert.
Die Bundesregierung weiß das und wollte die hinderlichen Regeln zum sogenannten Mieterstrom schon längst vereinfachen. Auf eine Anfrage des SPD-Energiepolitikers
Timon Gremmels ließ Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nun erklären: „Das BMWi wird noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen.“
Die Lage hat das Ministerium im vergangenen Jahr in seinem Mieterstrombericht dargestellt. Demnach waren vor einem Jahr deutschlandweit Solaranlagen mit einer Leistung von insgesamt 14 Megawatt (MW) auf Miethäusern in Betrieb. Seitdem hat sich wohl nicht viel geändert. Möglich und erwünscht war dagegen der Zubau von 500 MW pro Jahr. „Das Modell bleibt weit hinter den Erwartungen zurück“, fasste der Bericht zusammen.
Ein wesentlicher Grund ist die zu niedrige staatliche Förderung. Der sogenannte Mieterstromzuschlag, den die Betreiber der Dachanlagen bekommen, tendiert gegen null. Dem gegenüber stehen Verwaltungskosten, die die Vermieter durch den Verkauf der Energie an die Mieterinnen und Mieter nicht erwirtschaften können. Ohne eine bessere Förderung rechnen sich die Anlagen deshalb oft nicht.
„Der Mieterstromzuschlag fließt zudem nur, wenn der Vermieter gleichzeitig als Betreiber der Anlage und Stromlieferant auftritt“, erklärte Ralf Schmidt-Pleschka vom Ökostromanbieter Lichtblick. Dann allerdings müsse der Hausbesitzer komplizierte bürokratische Pflichten als Energieversorger erfüllen. „Das schreckt viele ab“, so SchmidtPleschka.
Damit nicht genug: Bisher dürfen gemeinschaftliche Photovotaikmodule nur die Mietwohnungen eines Gebäudes versorgen. Die Nachbarn in den Häusern nebenan können sich nicht anschließen. Die Dächer von Gewerbegebäuden sind ebenfalls tabu. Schließlich müssen Vermieter mit dem Verlust ihrer Gewerbesteuerbefreiung rechnen, wenn sie Strom liefern.
Um der Misere abzuhelfen, hat SPD-Politiker Gremmels zusammen mit Kollegen im vergangenen Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Zuschlag für Mieterstromanlagen soll demnach auf gut vier Cent pro Kilowattstunde angehoben werden. Dies würde wohl reichen, um die Solarkraftwerke kostendeckend zu betreiben. Zweitens will die SPD ermöglichen, dass Vermieter externe Firmen mit dem Betrieb der Anlagen und der Energielieferung beauftragen können, ohne den Zuschlag zu verlieren. „Ein wichtiger Schritt besteht außerdem darin, gemeinsame Mieterstromanlagen für Wohnquartiere zu ermöglichen, anstatt nur für einzelne Häuser“, sagte Gremmels.
Bei der Union ist die Meinungsfindung noch im Gange. „Das Potenzial für Solarstrom in Städten bleibt bisher weitgehend ungenutzt“, sagte CSU-Energieexperte Andreas Lenz. „Vereinfachungen beim Mieterstrom könnten ein Weg sein.“Man wolle deshalb prüfen, „ob die Beauftragung von Energieversorgern erleichtert werden kann, ohne dass der Mieterstromzuschlag verloren geht“.
Klar ist: Wer den politischen Konflikt um den Zubau von Windrädern etwas entschärfen will, sollte sich mehr um Solarstrom kümmern. Die Kleinkraftwerke auf den Dächern lösen kaum Konflikte mit anderen Anwohnerinnen und Anwohnern aus.